Zur Ermittlung der Gerichtskosten bittet meine RAin um die geschätzte Höhe der Einkünfte meiner Ex.
Berufsausbildung und BAB, auf wieviel dürfte sie dort kommen?
Zur Ermittlung der Gerichtskosten bittet meine RAin um die geschätzte Höhe der Einkünfte meiner Ex.
Berufsausbildung und BAB, auf wieviel dürfte sie dort kommen?
Um welches Gerichtsverfahren soll es denn hier gehen, dass diese Daten gebraucht werden?
Mit den Angaben Berufsausbildung und bewilligte Berufsausbildungsbeihilfe sollte ein RA sofort wissen, welche Summe da als Einkommen fließt. Auf jeden Fall besteht die große Chance auf Verfahrenskostenhilfe bei der Ex.
Es geht um das Scheidungsverfahren, und die VKH ist sicher, aber es geht darum, dass meine RAin den Verfahrenswert aufgrund der Einkünfte einschätzen muss, damit ich den Gerichtskostenvorschuss zahlen kann, damit das Verfahren in Gang kommt. Deshalb meine Frage in die Runde, wie hoch könnten ihre Einkünfte sein?
Auch das kann deine RA' anhand deiner Angaben abschätzen, dafür braucht es m.E. nicht dieses Forum, spätestens nach Volleybaps Antwort.
Für die genauen Daten kommen ja dann noch entsprechende Anfragen an alle Verfahrensseiten - so wie für alles andere in Scheidungsverfahren.