Unterhalt Ü18 - die Zweite

  • Hallo zusammen,


    ich habe grade Janne's threat gelesen und wollte diesen nicht kapern:


    Hier nun meine Frage: Sohnemann wird im November 18 und KV reduziert den Unterhalt von EUR 1114 auf 612 laut KV's eigener Ansage. Ich habe ihm vor Monaten meine Einkünfte, Steuerbescheide etc zugeschickt mit der Bitte, dass wir beide das miteinander klären, aber er verweigert sich, seine Einkommensinformationen herauszugeben. Irgendwie war ich froh, aus dem ganzen Geld-Dilemma herauszukommen bis ich gestern Abend gesehen habe, wie es meinem Sohn emotional geht. Ich kann ihn also doch nicht damit nicht alleine lassen.


    Nun schlägt KV 50:50 vor aber weigert sich nach wie vor sein Einkommen offen zu legen (Er hat bisher immer über EUR 200.000 im Jahr verdient aber nun, nach eigenen Aussagen, weniger).


    Wenn wir also wirklich beide ähnlich verdienen sollten, wäre das für mich ja auch in Ordnung. Noch dazu, er drohte Sohnemann, dass er jährlich von mir meine Einkommensnachweise einfordern würde, wenn Sohnemann weiterhin bittet sein Einkommen offenzulegen. Er sprach davon, dass auch ich für den übrigen Kindesunterhalt meiner Tochter dann mit meinem Einkommen eingerechnet werden würde. Sohnemann weiss bis auf den Cent genau, was ich verdiene, da ich schon immer offen mit meinen Finanzen umgegangen bin.


    Wie immer bin ich echt müde von dem ganzen hin und her und würde dieses mal gerne den Kelch' an mir vorbeigehen lassen. Andererseits möchte Sohnemann bald in den USA ziehen und dort studieren und wir sollten ihn als Eltern beide finanziell fair unterstützen und nicht so wie KV es sich erträumt. Jugendamt hilft uns nicht, da wir sie vorher nicht involviert haben - so zumindest ist die Aussage unseres Jugendamts.


    Nun müsste ja mein Sohn anwaltliche Unterstützung beauftragen, oder sehe ich das falsch? Oder sollte ich noch einmal beim Jugendamt Druck machen? Sollte ich meinen Sohn raten. einen Titel anzufordern oder müsste er dann jedes Jahr einen neuen Titel erstellen lassen, weil KV ja vorhat sich jedes Jahr nun "ärmer" zu rechnen (laut eigener KV Aussage)?


    Geld ist bei KV ein ganz essentielles Thema, dass viel mit einem eigenen "Verarmutungswahn" verbunden ist, da werden wir sicherlich keine rationale Diskussion führen können.


    Rosie

  • Hallo,


    Bis zum 21. Lebensjahr hilft da auch das Jugendamt.

    Dein Sohn kann sich dort melden und evtl. deine Unterlagen gleich mitnehmen. Das Schreiben wird dann vom Jugendamt aufgesetzt und an den KV verschickt. Dann darf er denen seinen Einkünfte offenbaren und es wird gleich berechnet was er leisten muss.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Das JA darf da leider nur noch beraten. Verweigert der Vater die Auskunft müsste der Junior klagen. Leider kann das das JA dann nicht mehr, das geht nur bis zum 18. Lebensjahr über die Beistandschaft

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • 1. Junior ist noch keine 18. Da kannst Du für ihn noch eine Beistandschaft beauftragen. Würden die zähneknirschend tun. Passiert nix mehr, aber die Beratung müsste bis zum 21. Lebensjahr laufen ... JA-MA wären aber sicherlich etwas weniger amüsiert. Muss man abwägen ... Aber

    2. Tochterkind ist ja noch eine Zeit unter 18. Beistandschaft beauftragen. Die fordert dann was ein von den Eltern? Den Einkommensnachweis... Mit dem Nachweis kann dann auch für den Sohn gerechnet werden. Voila ...


    Natürlich geht ein "Ärmerrechnen". Da in Bereiche, die dann die Unterhaltszahlung limitieren, kommt er mutmaßlich nicht. Da müsste er deutlich unter 100.000 Euro Jahreseinkommen rutschen ... Soll er also reden.

    Problem ist auf der einen Seite sicher: Ist Sohn weiter bei Dir gemeldet, fließt bei Euch mutmaßlich deutlich mehr Unterhalt als wenn Sohn einen eigenen 1. Wohnsitz hat an der Uni ... und mit dem 950,--Euro-Unterhalt sich finanzieren muss bzw. einem Auslandszuschlag.

    Zweite Fragestellung, die sich auftut: In den USA sieht es mit dem Unterhaltsrecht ganz anders aus als in D. Ich habe aber keine Ahnung, wo es besser ist. M.W. hat Junior ja auch die US-Staatsbürgerschaft. Da sollte prüfend geguckt werden, wo man ggfls. die Forderung stellt (mit allen potentiellen Zugriffsmöglichkeiten ...)


    Neu gerechnet werden muss nach zwei Jahren. Ansonsten nach Antrag einer Seite, wenn begründet dargelegt werden kann, dass sich etwas verändert hat.

    Beginnt jemand das Spielchen, sich auf das veränderte Jahreseinkommen zu berufen,kann man wie folgt agieren: Wenn das Einkommen sich anscheinend deutlich Jahr um Jahr verändert, sollen die Steuerbescheide der letzten fünf jahre vorgelegt werden. Damit wird dann ein Durchschnittseinkommen ermittelt und der Unterhalt berechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was meint denn der KV mit "mein Einkommen würde bei Kindesunterhalt" ebenfalls einberechnet. Er meinte hier unsere Tochter, die nun 14 Jahre alt ist. Ich habe damit ja kein Problem und er hat ja schon alle Unterlagen aber er liess es als Drohung klingen. Zumindest nahm es mein Sohn so auf.

  • Was meint denn der KV mit "mein Einkommen würde bei Kindesunterhalt" ebenfalls einberechnet. Er meinte hier unsere Tochter, die nun 14 Jahre alt ist. Ich habe damit ja kein Problem und er hat ja schon alle Unterlagen aber er liess es als Drohung klingen. Zumindest nahm es mein Sohn so auf.

    Keine Ahnung, was er damit meint.

    Rechtslage ist derzeit so: Bei minderjährigen Kindern leistet der Betreuungselternteil (Du) den Unterhalt durch die Zurverfügungstellung von Wohnraum, Essen, Betreuung etc. sowie der Umgangselternteil (er) durch Barunterhalt.

    Im Unterschied dazu haben bei berechtigten volljährigen Kindern beide Elternteile Barunterhalt zu leisten, anteilig nach ihrem Einkommen.

    - Was den Vater hierzu dieser Aussage bringt - keine Ahnung. Es sei denn, er würde Tochterkind mindestens 29% betreuen. Da ist gerade ein Gesetzentwurf in die Gremien gegangen, dass - so das Gesetz kommt - man bei einer Betreuung von mindestens 29% einen Teil des Unterhaltes gegenrechnen kann. Vielleicht hat er es in einem Jura-Fachblatt gelesen ...

    Aber auch da wird Dein Gehalt nicht mit einberechnet.


    Er könnte aber auch gemeint haben: Wenn der Barunterhalt für den Sohn berechnet wird, fließt in die Berechnung bei ihm wie bei Dir mit ein, dass auch Unterhalt an die Tochter geleistet werden muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er kommt momentan auf ca. 13% Betreuungsanteil - manchmal ein wenig mehr aber wir hatten dieses Jahr auch schon deutlich weniger. Wobei es den Kindern nicht gut tut - mehr Präsenz wäre besser. Allerdings bleiben die Kinder gerne auch lieber mittlerweile bei mir zu Hause oder haben ihre eigenen Pläne.


    Lieben Dank aber für die Hilfe.

  • Er kommt momentan auf ca. 13% Betreuungsanteil - manchmal ein wenig mehr aber wir hatten dieses Jahr auch schon deutlich weniger. Wobei es den Kindern nicht gut tut - mehr Präsenz wäre besser. Allerdings bleiben die Kinder gerne auch lieber mittlerweile bei mir zu Hause oder haben ihre eigenen Pläne.


    Lieben Dank aber für die Hilfe.

    Und genau deshalb sind seine Mitteilungen mutmaßlich unter der Rubrik "wilde Drohungen" und "sinnbefreite Mitteilungen" abzulegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Beistand könnte ihn zumindest jetzt noch ganz schnell in Verzug setzen und verpflichten, die Unterlagen rauszurücken. Berechnen wird er ihn nicht mehr und das kann man von ihm auch nicht verlangen in der Kürze der Zeit.

    Wenn der Vater nicht mitspielt, geht es über VJ hinaus und dann müsste ein Anwalt da weiter machen.


    Ein Titel ist so rasch nicht mehr zu schaffen, nicht mal mit Beantragung des vereinfachten Verfahrens (wo du maximal 120% statt der jetzigen 192% beantragen könntest)


    Wenn der Vater wesentlich mehr als du verdient, dann ist dein Einkommen zwar auch zu berücksichtigen, aber die Quote dürfte überschaubar sein.

    Da ich den Fall selber noch nie hatte, kann ich dir nicht mal sagen, ob dann auch beim erwachsenen Kind wegen mehr als 3fachem Verdienst nicht evtl. sogar der ganze Unterhalt vom Vater getragen werden müsste.


    Fest steht:


    Er ist seinem Sohn zur Auskunft verpflichtet. Er muss die Belege rausrücken. Dahingehend verliert er automatisch jedes Stufenverfahren, wenn er in den letzten 2 Jahren nicht Unterlagen rausgerückt hat. Je höher der Unterhalt, umso höher der Verfahrenswert und die Gerichtskosten für ihn. Und wenn er ja so sehr "verarmt" schreckt ihn das vielleicht doch mal.


    Davon ab: Wenn er 200.000 Euro Jahreseinkommen hat, müsste er eigentlich mindestens 200%, also 1.165,00 Euro zahlen. Eigentlich sogar noch mehr, weil er den Maximalverdienst von Stufe 15 um bis zu 40% übersteigt.

  • Monday - was heisst "Stufenverfahren" in diesem Zusammenhang?


    Ich glaube es ist ihm bewusst, dass er eigentlich mehr Unterhalt zahlen müsste, denn er hat es selbst angedeutet. Ich hatte dieses Jahr jedoch keine Nerven einen weiteren Konflikt durchzustehen und letztendlich war es den Kindern wichtiger, dass die Stimmung nicht wieder kippt.

  • Rosie : ich kann dich schon verstehen, mir ging es eine Zeit lang nicht anders. Manchmal fehlt einem einfach die Kraft und der Nerv - auch wenn man „eigentlich“ im Recht ist.


    Trotzdem: eine Beistandsschaft kann auch entlasten. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ich die Beistandsschaften eingerichtet hatte, konnte ich die Unterhaltsthematik komplett „abgeben“. Da deine Tochter erst 14 Jahre alt ist, „lohnt“ sich das auch zeitlich noch. Wenn ich mich allerdings richtig erinnere, wurde ich zu Zeiten der Beistandsschaft zwar über die Höhe des Unterhalts informiert, nicht aber über die Einkünfte. Vllt erinnere ich mich aber auch falsch.

  • Oh glaub mir, ich kann dich absolut verstehen, dass du einfach nicht den Nerv hattest. Das ist nur all zu menschlich, denn auch wenn die Beistandschaft dir viel abnehmen kann (in deiner speziellen Lage natürlich nicht mehr so viel), ist es anstrengend und kann ja auch sein, dass der Vater dann wieder dir das Leben schwer macht.


    Ich habe Fälle, da warne ich meine Berechtigten vor, wenn ich ein Schreiben verschicke, damit die sich seelisch schonmal drauf einstellen können, dass das Telefon in spätestens drei Tagen heiß läuft...


    Doch zum Stufenverfahren:

    Wenn er seinem Auskunfts- und Beleganspruch deinem Sohn gegenüber nicht nachkommt, kannst du ja keinen Unterhalt bemessen. Also gibt es ein Stufenverfahren damit du in der ersten Stufe erstmal die Belege bekommst und in der nächsten Stufe den Unterhalt verlangen kannst.


    1. Zug des Verfahrens ist der Auskunftsantrag (Er wird verpflichtet, die Belege rauszurücken, weil er der Dad und dazu verpflichtet ist)

    2. Er wird verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen in Höhe der noch durchzuführenden Unterhaltsberechnung nach Belegvorlage


    Der Vorteil ist, dass dieser Anspruch aus 1 dann notfalls via Zwangsgeld durchsetzbar ist. Aber dazu kann ein Beistand bzw Anwalt deinem Sohn dann mehr sagen, sollte es notwendig werden.

    Kosten des Verfahrens trägt üblicherweise der Antragsgegner als Verursacher des Antrags.


  • Kosten des Verfahrens trägt üblicherweise der Antragsgegner als Verursacher des Antrags.

    Mein Sohn, bald 21, sollte auch vor Gericht, um den Unterhalt von seinem Vater einzuklagen - der mit größter Wahrscheinlichkeit nicht leistungsfähig ist, das war er noch nie - aber damit der nicht im Alter kommen kann, braucht Sohn ja einen Nachweis, dass sein Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat.

    Muss dann auch da der KV die VerfahrensKosten übernehmen ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Erster Schritt wäre: Auskunft geben über das Einkommen (was der Vater jetzt ja wegen des Bafög -Antrages eh machen muss). Ist er weiterhin nicht leistungsfähig, wäre eine Klage bösartig. Da würden die Kosten mutmaßlich deinem Sohn ans Bein gebunden werden


    Finanziell verantwortlich für den Vater wäre der Sohn - so er leistungsfähig ist - in der Regel immer, wenn der Vater zum Sozialfall wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap, wenn du auf meines jetzt geantwortet hast.

    Wir haben im Bafög Antrag angegeben, dass wir seit über 7 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem KV haben, keine Ahnung, was der nun macht....und wo er ist.

    Warum müsste mein Sohn für seinen Vater aufkommen, wenn der noch nie in seinem Leben für seinen Sohn gezahlt hat ?

    Ich habe gelesen, wenn man ein Jahreseinkommen bis 100 000,-- hat, muss man nichts zahlen. Wenn man drüber ist, muss man voll - bis auf den Selbstbehalt - für ihn aufkommen.


    Sein Vater hat noch 5 weitere Kinder, bei denen er immer war, sollen die für ihn aufkommen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Wenn das Elternteil nicht leistungsfähig war, ist das rechtlich kein Grund, dass das Kind später keinen Unterhält leisten muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das Elternteil nicht leistungsfähig war, ist das rechtlich kein Grund, dass das Kind später keinen Unterhält leisten muss.

    Ich habe eben gehört, wenn man beweisen kann, dass der KV nie gezahlt hat, die Möglichkeit besteht, dass gerichtlich feststellen zu lassen und dass er dann eben nicht später für den KV aufkommen muss, wenn er genug verdient.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Also, ich habe jetzt persönlich mit der potenziellen Sachbearbeiterin beim Jugendamt gesprochen. Es war ein ausführliches Gespräch.


    Letztendlich lehnt die SB die Bearbeitung für meinen Sohn ab, da er schon bald 18 wird. Laut Ihrer Aussage, kann sie ihn nur bis 21 betreuen, wenn sie vorher schon eine Beistandschaft übernommen hätte (bzw. das JA). Sie hat den Ansatz über die Beistandschaft meiner Tochter auch meinen Sohn mit Auskunft zu versorgen abgelehnt, da dies juristisch nicht zu vereinbaren sei. Ich denke, dass ich sie zum Ende des Gesprächs zumindest gnädig stimmen konnte aber grundsätzlich ist die Damen vom JA davon nicht überzeugt.


    Ebenso wurde mir mitgeteilt, dass man bei Gehaltsveränderungen nur die letzten 12 Monate berücksichtigt. Ich fragte ganz vorsichtig, ob es in Ausnahmesituationen auch längere Betrachtungsszeiträume gäbe aber dies wurde kategorisch abgelehnt. Es ist aber auch das gleiche Jugendamt, dass mir vor 12 Jahren vorschlug, ich solle doch nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit arbeiten, damit mein Sohn nicht nach der Schule in den Hort "müsse" und ich solle doch froh sein, dass der KV keine Drogen oder Alkoholprobleme hätte. Vielleicht bin ich von meiner Erfahrung doch stärker geprägt als es mir lieb ist.


    Das Gespräch hat mir jedenfalls nicht den Eindruck vermittelt, dass unsere Akte in guten Händen sei. Mir wurde aber auch mehrmals suggestiert, dass man "manchen Eltern" ja bei der Höhe des Unterhalts unterstellen könnte, dass es "diesen Eltern" primär um die Finanzierung des eigenen Lebens gehen würde und nicht dem Kind zu Gute kommt.


    Es hilft auch nicht, dass die Lebensgefährtin des KV dort ebenfalls in der Verwaltung arbeitet und ich das ein oder andere Mal erleben durfte, dass im Hintergrund zwischen Mitarbeitern doch Gespräche stattfinden. Dies ging in der Vergangenheit schon mal in beide Richtungen.


    Ich komme mir einfach total blöd vor, wenn wir die JA Dame rät doch noch einmal mit dem KV zu reden. Das ist leider keine Option. Was war auch schon während unserer Ehe keine Option und Sohnemann kommt da ja anscheinend auch nicht weiter.