Alles anzeigenZum 1.Oktober ist der sog. Bedarfssatz für ausserhaeusig wohnende volljährige Kinder auf 992,- Euro gestiegen. Aber für Studenten. Es gibt insg. 4 o. 5 Stufen an Bedarfssätzen. Die sind - warum auch immer - abhaengig von der Schulform/Uni bzw. dem zu erreichenden Abschluss. Da hier der Junior einen Schulabschluss anstrebt, müsste geprüft werden, wie der angestrebte Abschluss eingestuft ist. Von diesem Betrag sind, so die Kigeldberechtigung vorliegt, die 250,- Euro abzuziehen, wenn es um den zu zahlenden Elternanteil geht. (Kigeld fließt aber vollständig zum Kind)
In der Regel sind aber etwaige Schul- und Studiengebühren sowie die Krankenkassenbeiträge zusätzlich von den Eltern zu leisten.
Bleibt das erwachsene Kind Zuhause, könnte es in Stufe 15 der DueTa (nach der dann berechnet wird) rund 1375,- Euro Unterhalt beziehen, falls die Eltern gemeinsam über 11.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommens haben. (Beherbergen des Elternteil kann aber die Kosten für Kost und Logis dem Kind gegenüber geltend machen.)
Von der Summe jenseits der 1700,- Euro als Unterhaltsvorstellung sind wir damit noch weit entfernt, egal, wie man die Sache dreht.
Sollten die 1700 Euro der errechnete persönliche Bedarf sein, braucht es einen Plan, wie die rechnerische Lücke gefüllt werden soll.
Nach Schulausbildung, abgebrochener erster Ausbildung und jetzt zweiter Ausbildung wäre zu prüfen, ob die angestrebte dritte, aufsetzende Ausbildung noch zwingend von den Eltern finanziert werden muss (auch das hängt letztlich davon ab, welche Schulausbildung da jetzt genau angestrebt wird).
Magst du dich mal kurz einlesen? Seit 2012 kann man den BafögHöchstsatz Plus Kindergeld bekommen.