Häusliche Gewalt, Stalking, und Bedrohungen eines Vaters der Mutter gegenüber haben jetzt vor dem OLG Frankfurt zu einer Sorgerechtsentscheidung geführt. Da die Kinder teilweise die Vorfälle miterlebt hätten, urteilte das OLG, dass miterlebte Gewalt gegenüber der Mutter eine spezielle Form von Kindesmisshandlung sei. Die vom Familiengericht erfolgte Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter sei statthaft gewesen. Sie diene dem Kindeswohl. (Beschl. v. 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24)
Sorgerechtsentzug wegen häuslicher Gewalt
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Das freut mich zu lesen.
Zumindest in den USA wird von den einzelnen Bundesstaaten oftmals noch die Logik vertreten, dass häusliche Gewalt gegenüber der Mutter (oder dem Vater) nicht automatisch Gewalt gegenüber den Kindern entspricht. Dies führt dann aber grade in den schweren Fällen zu absurden Szenarien in denen sich Mütter oder auch Väter nicht schützen können, da sie den Umgang nicht vereiteln dürfen.