Hallo, ich hab im Forum und Internet gesucht, bin aber nicht sicher, wie ich verfahren darf bzw. wo die Grenzen verlaufen. Eigentlich verstehe ich das als eine Sache der Alltagssorge, die keine gravierende Auswirkung auf den Gesundheitszustand meines Kindes hat und daher keine Einwilligung der KM nötig wäre. Aufgrund widersprüchlicher Artikel hoffe ich hier auf Denkanstöße oder Quellenverweise.
Hintergrund: Kind 9J, Wechselmodell, gemeinsames Sorgerecht, Verhältnis zur KM schwierig, Kommunikation schwerfälig, Informationsaustausch erschwert bzw. oft nur auf mein explizites Nachfragen, der gegenständliche Arzttermin war in meiner Woche
Kurzversion: Brauche ich die Einwilligung der KM, wenn ich auf ärztliche Empfehlung meinem Kind ein apothekenpflichtiges, nicht rezeptpflichtiges "unproblematisches" Medikament geben möchte?
Langversion:
Weil es meinem Kind eines morgens so schlicht gegangen war, dass er nicht zur Schule konnte, und die Wochen vorher auch immer mal etwas war, gingen wir zum Arzt. Nach der Untersuchung wurde die Empfehlung ausgesprochen, ihm ein Medikament zur Darmberuhigung zu geben. Das Medikament hat laut Packungsbeilage keine Nebenwirkungen und der Wirkstoff wird (laut Aussage Arzt und meiner Recherche) auch bei Säuglingen eingesetzt. Nach einer Woche sollte geschaut werden, ob es zur Symptomlinderung kommt oder nicht. Falls nicht, weitere Untersuchung. Falls ja, weitere Gabe des Medikaments.
Nach dem Arztbesuch informierte ich die KM und fragte, ob sie mit der Gabe einverstanden ist. Nach etwas hin und her, hieß es wörtlich "meinetwegen". Bis zur Übergabe gab ich das Medikament und mein Kind hatte die Tage bis dahin keine Beschwerden und fühlte sich sehr gut. Am Tag der Übergabe bat es mich sogar von sich aus, die Tabletten zur KM mitzugeben. Bei der Übergabe händigte ich Tabletten aus, benannte noch einmal den Wirkstoff und erklärte noch einmal, das ärztlich vorgeschlagene Vorgehen.
Nach vier Tagen ohne Rückmeldung fragte ich explizit nach, weil ich bei neuen/wiederaufgetretenen Symptomen einen ärztlichen Folgetermin vereinbaren wollte. Daraufhin erklärt sie mir, dass sie die Symptome für eine psychosomatische Reaktion hält und nicht mehr einverstanden mit der Gabe des Medikaments ist. Sie ist keine Ärztin oder sonstwie ärztlich ausgebildet und sie sei auch nicht bei einem Arzt gewesen.
Darf ich trotz ihrer Aussage, dass sie nicht mehr einverstanden ist, das Medikament wieder geben, wenn mein Kind wieder bei mir ist?
Vermutlich ergibt sich aus der Antwort auf die vorherige Frage schon die Antwort auf meine zweite: Hätte ich die KM überhaupt fragen müssen, da es sich um absolut harmloses Präparat handelt? Falls nein, wo sind die Grenzen? Müsste ich die KM bei Hustensaft oder einem ärztlich verschriebenen Antibiotikum fragen?
Spielt es eine Rolle, dass unser Kind wegen einer völlig anderen Diagnose dauerhaft ein - ich sag mal - ziemlich starkes Medikament nimmt und sie dem damals zugestimmt und bisher nicht widersprochen hat?
Danke für die Klarstellung.