Da waren sie wieder, meine drei Probleme

  • Bitte unbedingt beim Ausfüllen "Beachten Sie das Merkblatt Kindergeld" danebenlegen. Da müsste zu jedem Punkt erklärt sein, ob und was Du angeben musst. Der Fragebogen ist deutlich mit Zielgruppe aus dem Ausland eingereister Mitbürger ausgerichtet, die hier Kigeld beantragen.


    Falls Du einen Nachweis der Meldebehörde hast, dass die Mutter "unbekannt verzogen" ist, füge den bei. Du musst nicht wissen, wo die Mutter wohnt.

    Und wenn, sage: mutmaßlich.


    Die Fam-Kasse braucht einen Grund, ohne Mutterunterschrift das Ki-GGeld auszuzahlen.


    (Ansonsten alte Weisheit: Nicht unbedingt mit Ämtern telefonieren. Alles schriftlich und mit widerspruchsfähigem Bescheid.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einspruch, Euer Ehren 😉. Wenn es nur um Auskunft geht oder „wie muss ich das denn ausfüllen?“ hab ich schon durchaus freundliche und kompetente MA in verschiedenen Ämtern erlebt *mal eine Lanze für die MA in Ämtern brech…

    Für alles, was justiziabel ist, also „krieg ich jetzt Geld und wieviel denn?“ Hast Du natürlich uneingeschränkt recht.

  • Klar. Aber hier die Auskunft: "Geben Sie mal die Adresse der Ex an", ist schon tödlich.

    (Darf und muss Father auch nur, wenn die Ex ihm die Adresse mitgeteilt hat. Hat sie nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, klar. Überprüfung, ob es ein unberechtigter Antrag ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das ist klar.


    Nur, wie kann der Antrag unberechtigt sein wenn die Kinder, die (Spekulation) nur deutsche Staatsbürger sind, hier gemeldet sind sich hier nachweislich aufhalten und F4tH3R F16URE in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, auch noch abhängig beschäftigt?


    Gibt's in der Schweiz auch Kindergeld und daher die Befürchtung es könnte dort ebenso bezogen werden und die deutsche Kindergeldkasse zu Unrecht leisten?


    Oder es ist so eine Art Kollateralschaden weil das System von einigen ausgenutzt wird. Wo aber doch der Sachverhalt grundsätzlich anders ist.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Die Sache läuft an, wenn eine Beteiligte Person im Ausland lebt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.