Ganz klare Sache, dass muss er mit der Mutter klären.
Super, dass sich der Vermieter gemeldet hat. Drücke dir die Daumen, dass die Übergabe reibungslos verläuft
Ganz klare Sache, dass muss er mit der Mutter klären.
Super, dass sich der Vermieter gemeldet hat. Drücke dir die Daumen, dass die Übergabe reibungslos verläuft
Sehe ich genauso, das muss er mit der Mutter klären. Da würd ich mich nicht mit reinziehen lassen.
Vermieter hat sich gemeldet. Geht jetzt soweit nach Plan.
Jetzt liegt mir seit Tagen der Stiefvater im Ohr. Er will das Spielzeug seiner Tochter aus dem Haus der Ex holen. Ich habe ihm erzählt, dass wir nächste Woche umziehen.
Zuerst hat er es über meine jüngste Tochter versucht. Die will den aber auch nicht einfach so ins Haus spazieren lassen um da Sachen rauszuholen. Schon sehr erwachsen hat sie gemeint, das müsste er mit der Mutter klären, oder das gegebenenfalls mit mir besprechen. Sie hätte da nichts zu entscheiden und wollte sich da auch nicht zwischen die Stühle begeben.
Finde ich grundsätzlich auch richtig so.
Der Punkt ist, dass er quasi jetzt von mir will dass ich das regele. Ich frage mich aber was kann ich bestimmen, was das Spielzeug der Tochter angeht, die nicht meine ist? Kann ja sein dass die Schwester Eigentümerin ist aber "Besitzerin" ist ja de facto die Mutter. Also wenn wir mal streng nach Paragraph § 854 BGB gehen wollen. Soll ich meinen Kindern sagen, dass sie das Spielzeug der Schwester aus dem Haus zum Stiefvater tragen? Kann irgendwie auch nicht richtig sein. Ich möchte mich gegenüber meiner Ex auch nicht angreifbar machen.
2016 hat das OLG Nürnberg entschieden, dass in so einem Fall nicht Paragraf 854 BGB greift, sondern dem Kind (aufgrund einer Reihe anderer BGB-Paragrafen) Spielzeug und Unterlagen wie Impfpass etc. zur Verfügung zu stellen sind. Wenn also Kind Zugang zur Wohnung und damit zu den Sachen gewährt wird und Kind trägt sein Zeugs raus, kann da nicht viel auf die Stiefgeschwister zurückfallen. Wenn der Mutter mitgeteilt wird, Kind holt am XY die Sachen ab, müsste Mutter Einspruch erheben. - Aber ob du Gründe hast, das zu organisieren? Da müsste theoretisch der leibliche Vater ran, der Mutter die Abholung mitteilen und dann freundlich am richtigen Tag an der Türe kratzen und Kind die Sachen rausholen lassen bzw. Mutter bitten, ins Haus zu dürfen. (Im Stil von: "Ich gehe davon aus, du hast nix dagegen, wenn ich *Kind* beim Tragen helfen ...")
Aber all das muss der Vater organisieren und nicht du ... Dem fehlt aber mutmaßlich das Wissen und die Erfahrung mit so einem Trennungsmist.
Ich soll nix organisieren. Ich soll nur die Kinder ermuntern, ihrer Schwester zu helfen, weil es so viele Brocken sind. Er wartet quasi im Auto. Und das wollen meine Kinder nicht. Sie mögen ihn nicht und fühlen sich quasi "miss"braucht. Ich möchte meine Kinder da jetzt aber auch nicht überreden.
Sie würden doch aber ihrer Schwester helfen und nicht ihm?
Ich würde diese Grenze wahren, die deine Kinder gegenüber dem Vater der Schwester setzen. Wenn sie nicht wollen, wird er eine andere Lösung finden müssen. Wohnen ja auch noch mehr Leute in dem Haus.
Wir sind jetzt seit zwei Tagen in der neuen Wohnung. Ich glaube die Geschwister freuen sich sehr, dass sie wieder vereint sind.
Die Wohnung, welche die Kinder bei der Mutter verlassen haben, ist wirklich eine absolute Zumutung. Völlig abgewohnte Wände, Fußboden und Mobiliar. Und überall riecht es bestialisch nach Katzenexkrementen.
Ich bin echt froh, dass ich da keinen Fuß mehr reinsetzen muss.
Meine jüngste Tochter hat vermutlich eine handfeste depressive Episode. Die Symptomatik könnte auf einen Burnout schließen lassen. Ich hoffe, ich bekomme zügig einen Therapieplatz für Sie.
Meine jüngste Tochter hat vermutlich eine handfeste depressive Episode. Die Symptomatik könnte auf einen Burnout schließen lassen. Ich hoffe, ich bekomme zügig einen Therapieplatz für Sie.
Ach Mensch. 😕 Ich drücke die Daumen.
Und scheue Dich nicht, bis dahin auch medikamentös einzugreifen. Am besten ist natürlich eine Kombination, aber mir vorsichtig eingesetzten Medis kann man ihr das Leben ein bißchen leichter machen (kuriert natürlich nicht die Ursache). Die neue, ruhigere und friedvollere Umgebung wird auch ihren Teil dazu tun.
Alles Gute ihr und Euch!
Ich habe eventuell noch ein Problem mit der Ummeldung meines jüngsten Sohnes, der vorher schon bei mir gelebt hat.
Die Gemeinde möchte wohl so etwas wie eine Einverständnis- oder Sorgerechtserklärung, Gerichtsbeschluss oder whatever, das
der Sohn umziehen darf. Also quasi eine Genehmigung vom anderen Elternteil. Wäre echt doof, wenn man mir ein familienrechtliches
Verfahren aufzwingen will, um die Ummeldung durchzuboxen. Auf der anderen Seite wird die Mutter ohne Zieladresse aus dem Land gelassen, wobei es keiner in der Gemeinde für nötig hält, mich darüber zu befragen.
Das ist Mumpitz von der Gemeinde. Die Wohnsitzmeldung ist eine Dokumentation der tatsächlichen Gegebenheiten. Tatsächliche Gegebenheit ist: Sohn wohnt in deiner Wohnung mit. Es ist sein Hauptwohnsitz. (Am alten Wohnsitz ist die Mutter ja auch nicht mehr gemeldet, oder?)
Hinzu kommt: Sohn ist doch 16 Jahre plus. Damit kann er eigenständig den Wohnsitz melden (bei Einverständnis der Eltern).
Was tun? Sohn anmelden. Mitteilen, dass Mutter ins Ausland verzogen ist und kein oder wenig Kontakt besteht. (Auf Abmelduing der Mutter am alten Wohnort verweisen. Einwohnermeldeamt kann sich mit Amt am alten Wohnort in Verbindung setzen.) Wenn Anmeldung verweigert wird, darüber einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangen. Denn: Du bist verpflichtet (je nach Bundesland ein bisschen unterschiedlich) innerhalb von ein paar Wochen den tatsächlichen Wohnsitz zu melden. Damit Sohn und ggfls. Du keinen Bußgeldbescheid bekommen, hat die Gemeinde zu erklären, warum sie die Ummeldung ablehnt.
Für dich/euch solltet ihr überschlagen, ob in der Zeit, bis Sohn volljährig wird, irgendwo der Perso/Nachweis mit tatsächlichem Wohnsitz gebraucht wird (Schule etc.), oder ob ihr so durchkommt. Wenn es derzeit ohne Ummeldung reicht, freundlich lächeln und sagen: "Wir haben getan, was wir können: Dem Einwohnermeldeamt den Wohnsitz in der Gemeinde mitgeteilt. Wir können nicht mehr machen. Punkt."
Der Sohn wird erst im Mai 16. Bei der Sechzehnjährigen Schwester ist es tatsächlich kein Problem. Naja, ich geh mal hin und werde berichten.
Das lässt mich wieder an der Bürokratie zweifeln. Man, man.
Einfach machen. Würde ich auch sagen.
LG
Ich habe eventuell noch ein Problem mit der Ummeldung meines jüngsten Sohnes, der vorher schon bei mir gelebt hat.
Die Gemeinde möchte wohl so etwas wie eine Einverständnis- oder Sorgerechtserklärung, Gerichtsbeschluss oder whatever, das
der Sohn umziehen darf. Also quasi eine Genehmigung vom anderen Elternteil. Wäre echt doof, wenn man mir ein familienrechtlichesVerfahren aufzwingen will, um die Ummeldung durchzuboxen. Auf der anderen Seite wird die Mutter ohne Zieladresse aus dem Land gelassen, wobei es keiner in der Gemeinde für nötig hält, mich darüber zu befragen.
Wir hatten ein ähnliches Problem bei der Beantragung des Personalausweises. Im Endeffekt hat meine Hartnäckigkeit mit Hinweis auf das Verwaltungsrecht und die schriftliche Aufforderung zu einem Widerspruchsfähigen Bescheid ausgereicht. Nerven hat es mich trotzdem viele gekostet.