Da waren sie wieder, meine drei Probleme

  • Tatsächlich gibt es das Programm Windows Link, mit dem man sein Smartphone mit dem Windows PC koppeln kann.
    Und da kann man den Handy Bildschirm auch auf Windows übertragen lassen. Leider habe ich den Link am Handy deaktivert,
    da mir das Gepingel und die PopUps bei Windows auf die Nerven gingen. Für jede Mail, SMS, Whatsapp und so weiter, wurde
    man am Bildschirm gestört. Die Reaktivierung wäre auch wieder nur am Mobilgerät gegangen.
    Was soll es. Wenn alles gut geht, habe ich am Mittwoch ein Handy mit neuem Display und bin um 150 Euro ärmer. Das neue
    Smartphone ist schon da.

    Du hast letztens geschrieben Du hättest den Whatsapp auf Rechner gesichert. Darf ich fragen wie das genau funktoniert?


    Kann ich da auch Bilder und Videos (von Whatsapp) lokal sichern.


    Und läuft nun TelKom-technisch wieder alles, bei dir?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Die Theorie besagt, das es reicht, den Ordner com.whatsapp, der (bei einem Android Gerät) im Unterordner von
    Android/media/ liegt, auf das neue System zu kopieren. die Pfade müssen natürlich exakt identisch sein.
    Bevor das passiert, installiert man


    1.) Whatsapp auf dem neuen Gerät, startet die
    App und gibt Berechtigungen für Dateizugriff etc., dann schliesst man die App wieder, ohne seine

    Telefonnummer anzugeben. Das geschieht, weil Whatsapp dann schon mal die
    Dateipfade auf dem Gerät anlegt. Im Android Ordner darf man seit Version 12 oder 13 nicht mehr
    manuell rumpfuschen. Deswegen muss es die Pfade quasi schon geben, bevor man den besagten Ordner vom
    Backup Medium auf das neue Smartphone kopiert.

    Das tut man dann im Schritt
    2.). Wenn alles geklappt hat, sollte Whatsapp beim nächsten Start ein lokales Backup auf dem
    neuen Gerät finden und verarbeiten. So lange die Telefonnummer im Einrichtungsprozess noch nicht eingegeben wurde, läuft noch kein Wiederherstellungsprozess. Als Modus wählt man "wiederherstellen" (bei gleicher Telefonnummer). Voíla, auf dem neuen Gerät ist alles so, wie man das alte verlassen hat.


    Soweit die Theorie und ohne Gewähr. Eigentlich sollte mein altes Telefon schon längst repariert sein, aber jetzt hat der
    Dienstleister vor Ort angeblich Lieferprobleme mit dem Display und bin auf heute vertröstet worden. Der meldet sich aber nicht,
    daher wird das wohl auch noch länger dauern. Leider habe ich Dummerchen die Simkarten im Altgerät gelassen und allmählich merkt
    man, wie schmerzlich so ein Verlust für 2Faktor Authentifizierung und Smarthome ist. Hätte ich nicht mein zweites Bankkonto bei
    der C24 Bank, bei der die Sicherheitsvorkehrungen für mobile Geräte lascher sind, dann würde ich jetzt oldschool am Terminal

    in der Sparkasse stehen. Werde ich für den Monatswechsel vermutlich sogar machen müssen.

    Also, es läuft leider nicht wieder bei mir. Nächste Woche besorge ich erst mal die Simkarten wieder (hoffentlich findet der Typ mein Gerät noch)
    damit ich wenigstens wieder die SMS Tans bekomme. Mein Vinted Account z. B. läuft nicht ohne. Keine Auswahlmöglichkeit per Token per E-Mail. Wobei dieser Account noch mein kleinstes Problem ist.
    Wenn ich dann noch ganz viel Zeit habe, probiere ich mal, Whatsapp mit dem o. a.
    Backup wiederzubeleben. Da kann ich auch nicht mehr ewig hinzuwarten, denn wenn Whatsapp wieder ein oder mehrere Updates über den Playstore bekommt, dann passt vielleicht die Ordnerstruktur nicht mehr und dann war es das. Wenn das aber geht, kann ich auch wieder Cloudbackups machen und dann wird es entspannter.
    Mein letztes Cloud Backup ist bestimmt mehr als 5-6 Monate alt. Wenn ich nicht wieder an die Daten rankomme, dann ist das bedauerlich, aber kein
    Weltuntergang. Ich habe alle Medien, wie Bilder, Dokumente über den Ordner wie oben beschrieben, gesichert und kann per PC darauf zugreifen.
    Aber der ursprüngliche Kontext ist natürlich weg, alle alten (mir wichtigen) Gesprächsverläufe.

  • F4tH3R F16URE

    "Also, es läuft leider nicht wieder bei mir. Nächste Woche besorge ich erst mal die Simkarten wieder (hoffentlich findet der Typ mein Gerät noch)
    damit ich wenigstens wieder die SMS Tans bekomme."


    Oh man,das tut mir leid.


    Drücke Dir die Daumen wegen der SIM.


    Es ist schon krass wie abhängig man sich von der Technik macht.


    Ich kann kein backup erstellen (vermutlich weil ich nicht genug Speicherplatz frei habe). Wenn ich mich aufraffen kann versuche ich heute oder morgen zumindest mal meine selbst geschossenen Fotos auf den Laptop zu überspielen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich habe heute mit der Gemeinde telefoniert, wo die Kinder gemeldet sind. Die Mutter hat sich in die Schweiz abgemeldet,
    aber versichert, das die Kinder "nicht alleine sind". Damit ist es beim alten Wohnsitz der Kinder geblieben.
    Gut für uns, dabei habe ich erfahren, das sich unsere Tochter mit 16 Jahren auch selber ummelden kann.

    §17 Bundesmeldegesetz ( BMG), Absatz 3.

    Es bedarf hier keiner Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Das heißt, ich muss der Mutter nicht mehr für eine Unterschrift hinterherlaufen.
    Das vereinfacht so viele Dinge wie Kindergeldantrag, UVG und so weiter.

    Der Stiefvater der Kinder hat Post bekommen vom Meldeamt (anderer Ort und Zuständigkeitsbereich), er sei mit der Wohnsitzanmeldung "seines" Kindes im Verzug. Die Mutter hat der Behörde erklärt, das Kind wohne beim Vater. Dem Vater hat meine Ex das so nicht mitgeteilt.

  • Jep. Ab 16 ist jeder selbst dafür verantwortlich, seinen gewohnten Aufenthalt der Meldebehörde mitzuteilen. Wenn Tochterkind also mittlerweile "genug" von der mütterlichen Wohnung hat und woanders hinzieht, dann kann und muss sie sich dort anmelden, wenn es "der gewöhnliche Aufenthalt" ist.

    Zuletzt in diesem Strang (noch ziemlich am Anfang), hatte Tochterkind zu einem Wechsel zu dir ja nicht zwingend gehobene Lust. Das scheint sich geändert zu haben.


    In der Sache ist der Meldebehörde gegenüber immer der "Ist-Zustand" zu dokumentieren. Innerhalb von zwei Wochen. Und wenn ein "Besuch" sechs bis acht Wochen bei dir zu Gast ist, darf ein meldepflichtiger Vorgang vermutet werden. Knackpunkt ist aber tatsächlich, ob die Tochter (mittlerweile) diese Ummeldung unterstützt. Da ist dann die Mutter außenvor.


    Die übrigens schlitzohrig ist. Während der Meldeort bei einer 16jährigen "allein" möglich ist, müsste bei der untersechszehnjährigen Stiefschwester sofort die Kavallerie kommen. Da hat die Mutter dann flugs den leiblichen Vater als Wohnort angegeben. - Die Ex weiß also schon ziemlich gut, wie sie welche Verwaltungsdinge geschickt einstilt ... (Oder andersherum: Eine deutliche Planung schwingt da sichtlich mit.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die übrigens schlitzohrig ist. Während der Meldeort bei einer 16jährigen "allein" möglich ist, müsste bei der untersechszehnjährigen Stiefschwester sofort die Kavallerie kommen. Da hat die Mutter dann flugs den leiblichen Vater als Wohnort angegeben. - Die Ex weiß also schon ziemlich gut, wie sie welche Verwaltungsdinge geschickt einstilt ... (Oder andersherum: Eine deutliche Planung schwingt da sichtlich mit.)

    Bei der 16jährigen Tochter hat die Mutter erklärt, diese sei am Wohnort in Deutschland nicht "allein". Was immer das konkret bedeutet mag. Der Sachbearbeiterin war es aber schon wichtig, das diese wirklich nicht "allein" zurückgelassen wird hat sich aber mit der mütterlichen Begründung zufrieden gegeben. Stiefvater und ich waren aber trotzdem etwas baff, das alleine die Behauptung genügt hat, zumal die Mutter als künftigen Aufenthaltsort "unbekannt" genannt hat.

  • Also, das mit Whatsapp hat tatsächlich geklappt, was mich sehr happy macht. Ich habe zwar auch noch Telegram als Messenger, aber die Historie daraus kann ich verschmerzen. Es hat allerdings über 8 Stunden gedauert, bis der Ordner auf das Smartphone kopiert war. In dem Backup waren knapp 140.000 Nachrichten. Aktuell ist die App noch damit beschäftigt, das lokale Backup zu verknusen, sind ja ein paar Gigabyte und die Gesprächsverläufe und Bilder erscheinen nach und nach wieder. Das nächste Problem ist dann noch die Bank App. Das kläre ich morgen.

  • Habe heute erfahren, dass die KM seit 5 Monaten keine Abschläge mehr für Gas gezahlt hat. Der Energieversorger hat ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und die Belieferung eingestellt. Sollte jetzt also bald ziemlich kalt werden im Haus der Mutter. Glücklicherweise können wir jetzt auch die Tage zum Umzug zählen. Weniger glücklich werden wohl die beiden Mietparteien sein, die dort noch wohnen. Das sind diese lustige Flodderfamilie und der betagte Onkel der Ex mit seiner Frau.

  • Meine 16-Jährige kurz vorm Nervenzusammenbruch. Hat mich heute Abend weinend angerufen. Sie macht jetzt seit vier Wochen das FSJ in einer Kita. Das läuft ganz gut und der Job macht ihr auch Spaß. Gerade ist sie auf einem Seminar und hat realisiert, womit sie eigentlich gerade zu kämpfen hat. Sie ist von ihrer besten Freundin abserviert worden, Umzug, neuer Job und ihr innerer Kampf mit der Mutter.

    Sie hatte bereits mit der Seminarleiterin gesprochen und diese hätte ihr Rückendeckung gegeben, falls Sie nach Hause wolle. Ich konnte sie dann im Gespräch etwas beruhigen und meine Rückendeckung hat sie natürlich auch. Die Seminarinhalte kann sie auch später nachholen.

  • Ach, menno. Deiner Tochter solltest Du kommunizieren, dass sie sich durch das unsägliche Verhalten der Mutter (und durch das Verhalten der ehemals besten Freundin) nicht in ihren Lebenswünschen einschränken lassen soll. Weder Mutter noch Freundin sollten solche Macht über sie ausüben. Sondern sie soll und darf in eigener Entscheidung "ihr" Ding machen.


    Sie muss die erkannten (was ja gut ist!) Baustellen nicht jetzt mit aller Kraft bearbeiten. Sondern sie darf ihre Kraft in den Bereichen einsetzen (FSJ zum Beispiel), die sie bestimmt. Und an den anderen Dingen in dem Tempo und in der Intensität arbeiten, die sie bestimmt.


    Ich wünsch Dir und Euch weiter viel, viel Kraft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sie muss die erkannten (was ja gut ist!) Baustellen nicht jetzt mit aller Kraft bearbeiten. Sondern sie darf ihre Kraft in den Bereichen einsetzen (FSJ zum Beispiel), die sie bestimmt. Und an den anderen Dingen in dem Tempo und in der Intensität arbeiten, die sie bestimmt.


    Ich wünsch Dir und Euch weiter viel, viel Kraft.

    Vielen Dank. Rein sachlich ist ihr das klar. Emotional ist es natürlich anders. Sie hat einen Hausarzt, der mitdenkt und der hat ihr jetzt
    eine Überweisung für Psychotherapie gegeben, die sie auch wahrnehmen möchte.

    Edit(h):

    Die Ex hat gestern die Sorgerrechtsverhandlung für ihre jüngste Tochter platzen lassen. Sie hat sich 3 Stunden vor Beginn der Verhandlung
    mit Onlineattest krank gemeldet wegen Rehabehandlungen. Selbst die Richterin und die eigene Anwälting war not amuse. Umgangsregelungen konnten nicht beschlossen werden, da die umgangsberechtigte Mutter fehlte und so nichts vortragen konnte. Das ABR für die Halbschwester der Kinder hat jetzt der Vater. Jetzt darf sich die Mutter an diesen wenden, wenn sie Umgang möchte.
    Ansonsten ist die Vollstreckungsmaschinerie gegen die KM in vollem Gange. Gut möglich, das hier mal die Handschellen klicken, wenn die Gutste mal wieder hier in Deutschland Urlaub macht.

  • Guter Hausarzt.👍🏼

    Ich drücke ihr die Daumen, dass sie schnell einen Platz bekommt.


    Ansonsten - keine Küchenpsychologie- habe ich den Eindruck, dass die KM ganz fix Hilfe braucht. Das geht ja schon weit über " einfach eine Ärschin sein" hinaus.

    Ist aber natürlich nicht dein/ euer Problem.


    Ich frag mich gerade, ob sie wirklich in Deutschland sein muss, um zwangsvollstreckt zu werden.:/


    Wir sind in der Schweiz - wirklich ohne Absicht- eine Station schwarzgefahren ( Hab gedacht, das D- Ticket gilt bis zum Grenzbahnhof). Die waren ganz fix mit einem bösen Brief und allen Folgen, wenn ich nicht bezahle.

    Macht das nicht nach, ist wirklich teuer.:P:|

    Gilt das andersrum nicht?

  • Gilt das andersrum nicht?

    Der Ex werde ich nicht helfen, weil sie sich nicht helfen lässt. Ich kenne das Vollstreckungsrecht der Schweiz nicht und
    der Wohnsitzstatus ist auch nicht ganz klar. Eigentlich müsste sie sich laufend um Arbeit bewerben, sonst muss sie das
    Land für ein Vierteljahr verlassen. Ich mach mich aber nicht verrückt darüber nachzudenken, wo sie steckt und was sie
    tut. Es reicht schon, was sie nicht tut. Notiz an mich: Morgen mal die UVK anrufen und nach dem Stand fragen.

  • Ich habe gerade eine etwas seltsame Situation. Vor drei Wochen hatte ich meinen Vermietern per SMS geschrieben (das ist deren Kommunikationskanal), das ich zum Tag X gerne die Wohnungsübergabe der alten Wohnung machen würde. Habe vor ein paar Tagen erneut geschrieben, da keine Reaktion kam. Vorsichtshalber auch noch per E-Mail. Antwort: Soll mich an Herrn Vermieter richten, Frau Vermieterin ist gerade indisponiert. Kontaktdaten von Herrn Vermieter erfragt und dann dem geschrieben. Mehrmals versucht, da anzurufen. Keine Antwort. In 7 Tagen endet das Mietverhältnis, die Nachmieter haben mir per Nachfrage geschrieben, das sie zum 01.11. einziehen werden. Was mache ich den Schlüsseln, wenn von dem Vermieterehepaar jetzt keiner auftaucht bis Monatsende? Einfach in deren Briefkasten werfen? Wie ist die Rechtslage, wenn keine Übergabe stattfindet? Ich meine, Schäden, bzw. Folgeschäden kann man mich dann ja kaum haftbar machen.

  • Das sagt KI


    Wenn sich Ihr Vermieter nicht zur Wohnungsübergabe meldet, sollten Sie dokumentieren, dass er in Annahmeverzug ist, um sich selbst abzusichern.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung

    1. Schriftliche Kontaktaufnahme: Versuchen Sie zunächst, den Vermieter schriftlich und nachweisbar zu erreichen (z. B. per Einwurf-Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung oder Messenger-Nachricht mit Screenshot). Setzen Sie eine letzte Frist, in der er sich zu einem Übergabetermin äußern soll. Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben, erinnern Sie ihn daran.
    2. Zeugen hinzuziehen: Bitten Sie am Tag des geplanten Auszugs einen oder mehrere Zeugen (Freunde, Familie oder Nachbarn), bei der Übergabe dabei zu sein. Ihre Anwesenheit bezeugt, dass Sie pünktlich zur Übergabe bereit waren und der Vermieter nicht erschienen ist.
    3. Wohnungszustand dokumentieren:
    4. Übergabeprotokoll: Erstellen Sie ein eigenes detailliertes Protokoll zum Zustand der Wohnung. Notieren Sie alle Mängel, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) und die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel.

    Fotos und Videos: Machen Sie umfassende Fotos und Videos von jedem Zimmer. Stellen Sie sicher, dass sie datierbar sind. Dies dient als Beweis für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug.Schlüsselübergabe sicherstellen:Vermieter-Postkasten: Werfen Sie die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters. Dies sollten Sie unbedingt mit einem Zeugen tun und den Vorgang fotografieren oder filmen.Einwurf-Einschreiben: Alternativ können Sie die Schlüssel per Einwurf-Einschreiben verschicken. Heben Sie den Einlieferungsbeleg der Post gut auf.Wichtig: Der Vermieter muss sich die Schlüssel am Ort der Mietsache "abholen" (sogenannte Holschuld), weshalb die Schlüsselübergabe mit Zeugen in der Wohnung selbst stattfinden sollte, um den Beweis zu sichern.Rechtliche Folgen:Annahmeverzug: Indem Sie die ordnungsgemäße Übergabe nachweisen, gerät der Vermieter in Annahmeverzug. Er hat keinen Anspruch mehr auf eine Nutzungsentschädigung von Ihnen und das Risiko für zufällige Schäden an der Wohnung geht auf ihn über.Kaution: Da die Wohnungsübergabe nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat, könnte es zu Problemen bei der Rückzahlung der Kaution kommen. Der Vermieter hat jedoch keine unbegrenzte Zeit, diese einzubehalten.Mieterverein oder Anwalt: Wenn der Vermieter auch nach Ihrem Auszug nicht reagiert oder die Kaution nicht fristgerecht zurückzahlt, wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    Wichtiger Hinweis: Die eigenmächtige Schlüsselhinterlegung oder der Versand per Post kann ohne ausreichende Dokumentation problematisch werden. Es ist daher ratsam, alle Schritte sorgfältig zu protokollieren und mit Zeugen durchzuführen.

    KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen



  • Vermieter hat sich gemeldet. Geht jetzt soweit nach Plan.

    Jetzt liegt mir seit Tagen der Stiefvater im Ohr. Er will das Spielzeug seiner Tochter aus dem Haus der Ex holen. Ich habe ihm erzählt, dass wir nächste Woche umziehen.

    Zuerst hat er es über meine jüngste Tochter versucht. Die will den aber auch nicht einfach so ins Haus spazieren lassen um da Sachen rauszuholen. Schon sehr erwachsen hat sie gemeint, das müsste er mit der Mutter klären, oder das gegebenenfalls mit mir besprechen. Sie hätte da nichts zu entscheiden und wollte sich da auch nicht zwischen die Stühle begeben.

    Finde ich grundsätzlich auch richtig so.

    Der Punkt ist, dass er quasi jetzt von mir will dass ich das regele. Ich frage mich aber was kann ich bestimmen, was das Spielzeug der Tochter angeht, die nicht meine ist? Kann ja sein dass die Schwester Eigentümerin ist aber "Besitzerin" ist ja de facto die Mutter. Also wenn wir mal streng nach Paragraph § 854 BGB gehen wollen. Soll ich meinen Kindern sagen, dass sie das Spielzeug der Schwester aus dem Haus zum Stiefvater tragen? Kann irgendwie auch nicht richtig sein. Ich möchte mich gegenüber meiner Ex auch nicht angreifbar machen.