Aber die Mutter hat das ABR ... Und Father ist der Umgangselternteil, der Unterhalt zu leisten hat. Das ist der Sachstand. Um das zu ändern, braucht es das Einverständnis der Mutter oder einen Gerichtsentscheid. Das ist die starke Position der Mutter bei der Konstellation.
Da waren sie wieder, meine drei Probleme
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Aber die Mutter hat das ABR ... Und Father ist der Umgangselternteil, der Unterhalt zu leisten hat. Das ist der Sachstand. Um das zu ändern, braucht es das Einverständnis der Mutter oder einen Gerichtsentscheid. Das ist die starke Position der Mutter bei der Konstellation.
Die Kinder sind ehelich geboren. Das ABR haben wir gemeinsam. Ändert aber nix daran, das ohne Einverständnis der Mutter nix geht.
Ich konzentriere mich jetzt erst mal mal nur auf die Frage, wie ich den Unterhalt schuldbefreiend leiste. -
Da die Tochter bei der Mutter lebte und unverändert in diesem Haus seit - ich vermute - über einem halben Jahr, kann die Mutter den Aufenthalt/den Verbleib der Tochter dort nach ihrem Gusto bestimmen. "Dein ABR" zaehlt nicht. Willst du Abänderung, müsstest du Klage . Die Mutter ist in der Machtposition. - Das hatte ich gemeint.
Unterhalt: Du hast den Unterhalt vollständig/in einer Summe im Voraus auf das vom Betreuungselternteil, also der Mutter angegeben Konto zu leisten. Das wäre der Standard. Alles andere kannst du rechtssicher nur durch eine schriftliche Vereinbarung hinbekommen. Pragmatischer Weg wäre, Ex gibt dir schriftlich die Kontonummer der Tochter als Überweisungskonto.
Das Splitten würde ich persönlich ungern machen. Aber wenn es nicht anders geht ... Dann kann Ex das schriftlich mitteilen. Und du schreibst auf die Überweisungsaufträge: xy Euro Unterhalt für Tochter-Kind entsprechend Vereinbarung vom 1.7.25. Rest Unterhalts betrag von xy Euro wird zeitgleich auf das zweite Vereinbarungskonto überwiesen."
Das müsste m. E. schuldbefreiend reichen.
Falls es eine JA- Vereinbarung gibt oder einen Gerichtstitel, wirf da sicherheitshalber noch einen Blick rein, ob da ein Konto bzw. eine einzelne Zahlsumme vorgeschrieben wird.
An der Willensäußerung der Mutter vorbei eine Zahlung auf ein Konto zu leisten auf das der zuständige Betreuungselternteil keinen Zugriff hat, ist in meinen Augen gefährlich und auf Glücksspiellevel. Das würde ich nicht machen.
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Ich habe jetzt ein paar andere Überlegungen angestellt und werde folgendes machen, wenn die Mutter in die Schweiz verzieht.
1.) Das Kindergeld für unsere Tochter beantragen, denn da die Mutter Pflege und Erziehung wegen der Entfernung nicht mehr lebt,
hat sie keinen Anspruch mehr darauf. Bei nur 30 Kilometern Entfernung zur Tochter habe ich mit dieser eher einen Haushalt als die Mutter, zumal
ich dann ja auch wegen der geringeren Entfernung für die Alltagssorge und alle anderen Dinge des täglichen Lebens zuständig bin.§ 6 Abs. 1 S. 2 BKGG sagt: "Hat ein Kind keinen Haushalt, so erhält das Kindergeld, wer dem Kind vorrangig Unterhalt gewährt."
Das sollte dann durch meinen Barunterhalt und meine Betreuungsleistung vor Ort gegeben sein.
2.) Betreuungsunterhalt leistet die Mutter auch keinen mehr und die Kinder führen faktisch einen eigenen Haushalt. Bei den geänderten
Verhältnissen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn der Barunterhalt direkt dem Kind zufließt. Aus dieser Perspektive ist es ein minderjährigesKind, das einen eigenen Haushalt führt. Das ist etwas konträr zu den Überlegungen bei 1.) aber das könnte eine Argumentation sein. Das könnte man so aus
§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB und § 1612 Abs. 2 BGB herauslesen. Habe aber noch nicht fertig überlegt. -
Bei allem, was du hier fürs Tochter-Kind tust, solltest du dir sehr sicher über die Motivation der Tochter sein. Was will sie eigentlich: Im Haus wohnen bleiben und in Ruhe die Schule/Ausbildung abschließen? Bei der Mutter sein? Beim Vater sein? Und kann/will sie das gleichlautend ausformulieren/ sagen dir und Mutter gegenüber? Alles, was du gerade anleierst und überlegst, hängt letztlich an dem, wie die Tochter sich im Zweifelsfall positioniert.
Ansonsten spiele ich mal die Gegenseite und baue mal ein paar Gegenargumente:
Wenn die Mutter der Kindergeldauszahlung an Dich nicht zustimmt, wird in der Regel die Zahlung von der FamKasse ausgesetzt. Da die Situation, in welchem Haushalt das Tochter-Kind aufgenommen ist, sehr streitig gesehen werden kann, (Kindergeld unterliegt der Finanz(Steuer)Gesetzgebung, nicht dem Familienrecht) musst Du damit rechnen, dass über mehrere Monate kein Kigeld fließt. (Als Mutter würde ich hier ganz klar argumentieren: Tochter-Kind ist unverändert im Haus. Erwachsener Bruder ist wie bisher da. Alle anfallenden Dinge werden von Mutter und Tochter geregelt. Vater hat da nur Ideen, wie er es gern hätte. Hat aber weder die Alltagssorge noch irgendeinen Beleg, dass er etwas tut... Alles sind nur Hoffnungen für eine Zukunft. Die erwirken keine Kigeldberechtigung.)
Bei Punkt zwei sind wir im Familienrecht. Kein Problem, wenn da Argumente Steuerrecht/Famrecht voneinander abweichen. Das Steuerrecht "Kindergeld" schert sich nicht die Bohne ums Familienrecht.
Hier für Punkt zwei brauchst du, um nicht barunterhaltspflichtig zu sein, die Aufnahme der Tochter in deinen Haushalt. (Wo sie dann "eine gewisse Zeit" wohnt - in einem Internat, in einer WG, bei Gasteltern in UK oder mit ihrem Bruder - ist dann egal.)
Aber dazu braucht es bei einer 16jaehrigen deren erklärten Willen, in deinen Haushalt zu wechseln. Ohne den bekommst du das sonst nur als gemeinsame elterliche Willenserklärung durch. Da müsste die Mutter zustimmen mit allen Konsequenzen (zB barunterhaltspflichtig zu werden ...)
Sprich: Die gesamte, schwierige Argumentation läuft nur, wenn Tochter-Kind das ggfls. vor dem Finanzgericht bzw. FamGericht als ihren freiwilligen Lebensplan unterstützt. - Ohne das gibt es vom FamGericht einen "netten" Kompromissvorschlag, einen schwer verdaulichen "Vergleich".
Dieses mögliche Szenario solltest du mit durchdenken bei deinen Vorgehensentscheidungen jetzt, wäre mein Rat.
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Notiz an mich: Dreistelliges Bücher- und Kopiergeld an Schule für Tochter bezahlt, weil Zahlungsverzug.
Volleybap: Was man auch mit einpreisen muss, dieses Mädchen steht unter gewaltigem Druck. Das möchte trotz allem von
seiner Mutter geliebt und gesehen werden. Aus meiner Sicht fraglich, ob unsere Tochter sich klar zu mir positionieren will, bzw. wird,
soweit es den gewöhnlichen Aufenthalt betrifft. Die älteren Schwestern haben sich da mittlerweile viel klarer aufstellen können, weil sie nichtmehr Teil dieses dysfunktionalen Haushalts sind. Meine älteste Tochter hat wegen der jüngsten Entwicklungen und auch wegen des Verhaltens der Mutter gegenüber ihr selbst letzte Woche den Kontakt zur Mutter komplett abgebrochen.
Übrigens habe ich im Chatverlauf bei Whatsapp die (mehrfache) Aussage der Mutter, ich möchte mich darum bemühen, dass die Tochter zu mir zieht. Zuletzt gestern. Wie will die Mutter dieses Armutszeugnis in einem familienrechtlichen Verfahren wohl für sich positiv anpinseln?
Allein, das Kind will (noch?) nicht, ich kann es nicht zwingen.
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Jetzt weiß ich wieder, wieso ich deinen Thread immer nur ungern lese. Weil ich meiner Kollegin nicht die Blutdrucktabletten klauen möchte.
171 StGB scheidet aus, weil deine Tochter 16 ist. Andernfalls könnte man wirklich mit der Obhut argumentieren.
Aber auch wenn deine Tochter schon so alt ist, sehe ich hier den Begriff der Obhut gar nicht mehr als gegeben an. In Obhut befindet ein Kind sich bei dem Elternteil, der für alle Probleme, Sorgen, Nöte, Anliegen, etc. die Bezugsperson ist. Nur kann kein ET Bezugsperson sein, wenn er oder sie in einem anderen Land wohnt und sporadisch zu Hause ist.
Unterhaltsrechtlich sehe ich hier die Mutter in der Barunterhaltspflicht und auch Dich. Das ist wie ein von den Eltern erlaubter Auszug, wo das Kind bei niemandem mehr in Elterlicher Obhut ist. In dem Fall kannst du an die Tochter zahlen, wenn ihr beide das Sorgerecht habt. Kost und Logis der Tochter kann die Mutter hier auch noch nicht mit verrechnen.
Das Argument mit dem Bruder hinkt. Nicht weil er per se nicht geeignet wäre, Aufsicht zu üben, sondern weil das Aufgabe der Eltern ist und nicht dauerhaft wegdelegiert werden kann. Vor allem wie gesagt, wenn die Mutter in einem anderen Land lebt und ein rasches Eingreifen bei Hilfebedürftigkeit des Kindes objektiv völlig unmöglich ist.
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Unterhaltsrechtlich sehe ich hier die Mutter in der Barunterhaltspflicht und auch Dich. Das ist wie ein von den Eltern erlaubter Auszug, wo das Kind bei niemandem mehr in Elterlicher Obhut ist. In dem Fall kannst du an die Tochter zahlen, wenn ihr beide das Sorgerecht habt. Kost und Logis der Tochter kann die Mutter hier auch noch nicht mit verrechnen.
Ja, ich werde es dann (wenn die Mutter wirklich das Land verlässt) definitiv so machen und werde es auf rechtliche Schritte, andere Konsequenzen etc., diesbezgl. ankommen lassen. Bis darüber ein Urteil gefallen ist, ist nach meiner Erfahrung die Tochter ohnehin längst volljährig und dann geht das wg. fehlendem Rechtschutzinteresse sowieso hopps.
Mittlerweile habe ich so viele glaubwürdige Dinge aus dem Umfeld der Mutter gehört, das mir jetzt immer noch schlecht ist.
Ganz nebenbei, unter anderem läuft jetzt auch ein Verfahren gegen die Schulleitung der jüngsten Tochter, weil die das Kind ohne Einverständnis
des anderen Elternteils während der Schulzeit in die Schweiz hat reisen lassen.
Außerdem suchen einige lokale Handelsbetriebe und Dienstleister seit zwei Jahren oder länger meine Ex, weil diverse Forderungen noch nicht bezahlt sind. Da werden halt Leute, die sie kennen, darauf angesprochen.
Der Verfahrensbeiständin der Halbschwester meiner Kinder hat meine Ex mitgeteilt, unsere Tochter würde zu mir ziehen nur unser Sohn wäre noch unschlüssig. Das passt halt prima zu ihrer Argumentation, das sie alles geregelt hat, wenn sie mit der jüngsten Tochter umzieht. -
Puuuhhh, mir wird schon beim lesen übel.
Kannst du für die Kids eine andere Wohnung suchen?
In der sie nicht mehr vom Goodwill der Mutter angewiesen sind und ihr auch Anträge ggfls. auf ergänzende Leistungen wie Wohngeld stellen könnt?
Die Arie mit Versorgern und anderen Dienstleistern hab ich ja auch damals durch - da war ich sehr froh, mit neuer Wohnung, anderer Telefonnummer und eigenem Briefkasten bin ich die Gläubiger von meinem Wx losgeworden. -
Ich habe Informationen, das der Vater der jüngsten Tochter meiner Ex heute einen Teilsieg vor Gericht in Bezug auf das ABR eingefahren hat.
Verfahrensbeistand und Richter haben sich klar gegen einen Umzug in die Schweiz ausgesprochen. Völlig neues Umfeld, Umgang mit dem Vater
auf der Kippe, neue Sprache usw.. Dann noch wackelige Beschäftigungssituation und die taufrische Beziehung zum neuen LG von Ex, wo sie wohnen wird.
Die Ex wurde wohl auch von dem Richter gefragt, wie sie dann die Betreuung der Kinder regelt, die in Deutschland verbleiben. Ex soll vor Gericht zu Protokoll gegeben haben, der Vater dieser Kinder (das bin ich) sei mit allem einverstanden und es wäre alles geklärt und geregelt. Die Tochter (meine) würde bereits bei mir wohnen. Der andere Vater hat das bezweifelt und das Gericht war nicht überzeugt. Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Unterhaltszahlungen kann der Vater damit einstellen, außerdem bekommt er das halbe Kindergeld. Die Entscheidung ist vorläufig und mit Blick auf das Kind wird man in nächster Zeit sehen, ob die derzeitige Betreuungsregelung noch angepasst werden muss.
Heute war ich dann alleine mit unserer Tochter auf ihrer Schulentlassungsfeier, weil die Mutter dann wg. o. g. Umstände keine Lust mehr hatte. Kaffee und Kuchen haben wir mit Tochters Brüdern bei ihrer großen Schwester und meinen Enkelinnen verbracht. -
So gut das fuer die Halbschwester ist, so sehr kompliziert das vielleicht deine und die Situation vom jüngeren Tochter-Kind.
Jetzt scheint die Mutter wenig Ahnung von FamRecht zu haben und ohne oder mit einem nicht allzu engagierten Anwalt unterwegs zu sein. Und stolpert in jedes Formulierungsfettnaepfchen, das ihr begegnet. Aber wenn sie nur noch alle drei Wochen für 21 Tage nur Online präsent ist, ansonsten aber anwesend (und gemeldet) im Haus mit Tochterkind und dem Sohn lebt, wechselt das ABR keinesfalls auf dich ohne lautstarkes Verlangen vom Tochter-Kind. (Und so richtig schreit die Tochter wohl nicht derzeit.) Denn wenn die Mutter argumentiert, dass 16jaehrige ohne Sorgerechtsprobleme der Eltern für ein ganzes Jahr als Austauschschüler nach Timbuktu gehen oder der Konzernmanager für zwei Jahre in China arbeitet und Kind ins Internat steckt mit direktem Elternkontakt einzig an Weihnachten; die Hamburger Kauffrau ihr Kind als Geigenbauazubi nach Mittenwald gehen lässt - dann müssten statt Sachgruenden Persönlichkeitsgründe bei der Mutter festgemacht werden. Nicht einfach.
Der Verfahrenssieg für den anderen Vater könnte ein Pyrrhussieg für dich werden. Auf jeden Fall macht der Gerichtsentscheid die Sache nicht einfacher.
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Gut, dass deine Tochter dich hat.
Ich persönlich kann das nicht auf eine Sachebene runterbrechen. Vermutlich auch, weil unsere Töchter im selben Alter sind und ich gerade selbst erlebe wie dringend wichtig ich als Elternteil der Fels in der Brandung bin, auch wenn es Kind nicht zugeben würde.Umbruchstimmung, Selbstzweifel, übersteigertes Ego, in Ruhe gelassen werden wollen oder auch gesehen werden wollen über alle Maßen. Achterbahn gerade. Das nur nebenher.
Letztlich mag man die Mutter deiner Kinder echt mal durchschütteln.
Ich empfinde das Verhalten der Mutter allen Beteiligten gegenüber als missbräuchlich, manipulativ und empfinde es als psychische Gewalt. Einfach schlimm.
Ich frag mich gerade in welchem Job man denn in so einem drei Wochen Takt arbeiten kann? Wie will sie denn die Fahrten finanzieren? Wo wohnen denn all die anderen, wenn sie wieder mit ihrer jüngsten Tochter "daheim" bleibt? Zusammen mit ihrem Bekannten, dessen Freundin und Tochter?
Was ist das für ein undurchdachter Mist?
Eigentlich sehe ich da nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie gibt ihren " Plan" oder sie gibt ihre Kinder ganz auf.
So brachial wie sie gerade ihren Plan durchsetzen möchte würde ich auf Letzteres tippen.
Vernunft und Mutterliebe kann ihr kein Gericht anordnen.
Tut mir wirklich leid für euch. Vor allem für deine Tochter. Übel.
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Vielleicht wäre ja (denn bis das alles geklärt ist kann viel Zeit vergehen, sie auch baps Ausführungen dazu) eine Erziehungsbeistandschaft vom Jugendamt gar nicht schlecht? Jemand, der (also sofern das jetzt erstmal wirklich alles so kommt) regelmäßig Kontakt mit deiner Tochter aufnimmt, so dass nicht alles komplett an dir hängen bleibt (was für mich gerade so aussieht).
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Ich habe schon mal im Herbst mit dem Jugendamt gesprochen, als alle fünf Kinder mich gebeten haben,
mal etwas gegen die Zustände im Hause der Mutter zu unternehmen. Die Antwort war, das man dafür gegenwärtig
keine Kapazitäten hat. Man könne allenfalls die Mutter zum Gespräch einladen. Wenn die Mutter das will. Gegen
deren Willen könnte man natürlich gar nichts machen.
Zeitweise nicht krankenversicherte Kinder, leere Kühlschränke, Bussgelder und Mahnverfahren des Busunternehmens für Schülerbeförderung gegen die Tochter, weil organisatorische Dinge von der Mutter nicht erledigt werden. Mahnverfahren der Krankenkasse gegen den Sohn, weil Krankentransporte des
Sohnes nicht bezahlt werden oder nicht mitgeteilt wird, das offene Forderungen bestehen. Mangelversorgung an Kleidern und allen anderen Dingen des täglichen Lebens und nicht zu vergessen die Scham, weil die Lehrer immer wieder wegen nicht bezahlter Gebühren und Beiträge bei den Kindern nachfassen müssen. Oder andere Personen wie z. B. Vereinstrainer das Sportequipment wieder abholen, weil die Leihgebühr nicht bezahlt wird.
All das interessiert das Jugendamt einen Sch...von denen erwarte ich wirklich gar nichts mehr. Passt auch zu der Aussage, die mir ein JA-Mitarbeiter vor 10 Jahren gesagt hat, als ich wegen der Gesundheitsfürsorge der Mutter Bedenken anmeldete. "Sie dürfen sich an uns wenden, wenn sie handfeste Beweise für körperlichen Missbrauch oder Verwahrlosung haben. Ansonsten behalten Sie ihre Bedenken bitte für sich." -
Einer schriftlichen Meldung nach Paragraf 8a müssen sie nachgehen.
…Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch oder andere schädliche Einflüsse erheblich gefährdet ist. Anzeichen können sein: Untergewicht, Rückstände in der Entwicklung, Vernachlässigung, mangelnde Körperpflege oder körperliche Gewalt….
Es kann auch ein externer Dienstleister|Träger für die Betreuung vom Jugendamt beauftragt werden.
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Ich weiß nicht, ob es das JA "einen Sch..." interessiert. Aber es hat eigentlich keine rechtliche Möglichkeit, gegen das Sorgerecht der Eltern und gegen den Willen der Tochter zu agieren.
Das JA ist Ansprechpartner, wenn man als Kind oder Betreuungselternteil Hilfe braucht. Als Umgangselternteil ist der Ansprechpartner, verkürzt gesagt, das FamGericht.
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Ich habe schon mal im Herbst mit dem Jugendamt gesprochen, als alle fünf Kinder mich gebeten haben,
mal etwas gegen die Zustände im Hause der Mutter zu unternehmen. Die Antwort war, das man dafür gegenwärtig
keine Kapazitäten hat. Man könne allenfalls die Mutter zum Gespräch einladen. Wenn die Mutter das will. Gegen
deren Willen könnte man natürlich gar nichts machen.
Zeitweise nicht krankenversicherte Kinder, leere Kühlschränke, Bussgelder und Mahnverfahren des Busunternehmens für Schülerbeförderung gegen die Tochter, weil organisatorische Dinge von der Mutter nicht erledigt werden. Mahnverfahren der Krankenkasse gegen den Sohn, weil Krankentransporte des
Sohnes nicht bezahlt werden oder nicht mitgeteilt wird, das offene Forderungen bestehen. Mangelversorgung an Kleidern und allen anderen Dingen des täglichen Lebens und nicht zu vergessen die Scham, weil die Lehrer immer wieder wegen nicht bezahlter Gebühren und Beiträge bei den Kindern nachfassen müssen. Oder andere Personen wie z. B. Vereinstrainer das Sportequipment wieder abholen, weil die Leihgebühr nicht bezahlt wird.
All das interessiert das Jugendamt einen Sch...von denen erwarte ich wirklich gar nichts mehr. Passt auch zu der Aussage, die mir ein JA-Mitarbeiter vor 10 Jahren gesagt hat, als ich wegen der Gesundheitsfürsorge der Mutter Bedenken anmeldete. "Sie dürfen sich an uns wenden, wenn sie handfeste Beweise für körperlichen Missbrauch oder Verwahrlosung haben. Ansonsten behalten Sie ihre Bedenken bitte für sich."Das ist unfassbar...
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Es kann auch ein externer Dienstleister|Träger für die Betreuung vom Jugendamt beauftragt werden.
Das ist hier so ein externer Dienstleister, der Diakonie heißt und die Beratung von Familien wahrnimmt. Wenn man mal etwas bzgl. Zuständigkeiten wissen möchte, um eine Beschwerde zu droppen, dann schieben die sich mit dem Jugendamt tatsächlich auch noch gegenseitig den schwarzen Peter zu.
"Wir sind ja nur Dienstleister!", "Darum kümmern sich unsere Dienstleister!". Ich weiß natürlich, an wen ich mich da wenden müssteum eine Beschwerde FFF (Formlos, Fristlos, Fruchtlos) anzubringen, aber da merkt man schon, das man sich dann auch wieder nur
Aktenordner für nichts füllen kann.
Jetzt ist erstmal Waffenruhe. Wir haben Sommerferien und die beiden Kids aus Mutterns Haushalt kommen für ein paar Wochen zu mir.
Dann kann ich wenigstens mal wieder eine Zeitlang durchschlafen ohne Angst haben zu müssen, dass es wieder direkt eskaliert. Vielleicht entwickelt sich auch etwas gutes und wir bekommen ein paar frische Ideen. Ich kann jetzt echt mal ein paar Tage Ruhe und Harmonie gebrauchen. -
Abgesehen von meiner mütterlichen Fassungslosigkeit hinsichtlich der Kindsmutter bin ich gerade - fachlich - gelinde gesagt erstaunt ob der engen und dünnen Strukturen von JA und Jugendhilfeträger, die du beschreibst. Hier im kleinen Landkreis beauftragt das JA sicher mind. 10 verschiedene Jugendhilfeträger aller Couleur und Größe mit den Aufgaben ambulanter und stationärer JH, aber wir haben hier auch einen gewieften, altgedienten Sozialdezernenten und eine starke JA-Leitung, die das nötige Geld in den Ausschüssen des Kreistags gut begründen können und sich dabei nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Zurück:
Deine/eure Kinder haben das Recht, selbst Hilfen zu beantragen nach dem SGB VIII, das JA müsste einen solchen formlosen Antrag prüfen und bescheiden - und ich möchte gern das JA sehen, das dann formal Hilfe begründet ablehnt - widerspruchsfähig.
Und Gründe haben sie (Alltagsorganisation, Behördenkontakte, Schulbesuch, Wohnsituation - die psychosoziale Gesundheit obendrauf...), ggf. auch der Volljährige. Antragstellung geht bis 21. Lebensjahr.
Vielleicht wäre das doch eine Option, die sie überlegen?
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Vielleicht wäre das doch eine Option, die sie überlegen?
Das kann ich mit den Kindern diskutieren, wäre auch nicht das erste mal. Dennoch bleibt bei den Kids die Furcht vor einer
direkten Konfrontation mit der Mutter und ein nicht zu unterschätzender Rest an Kadavergehorsam.