Pubertät und Borderline

  • Hallo zusammen,


    ich setze diesen Thread in Absprache mit meinem LG ins Forum. Wir kommen alle (inkl. Jugendamt!) an unsere Grenzen, vllt bekommen wir hier neue Ideen und Impulse.

    Unser Ziel ist, die mittlere 14jährige Tochter meines LG mit „Geschichte“, die im Verlauf der vergangenen Monate zunehmend abrutscht, zu fördern und vor dem endgültigen „Abschmieren“ zu schützen.


    Die Diagnosen emotional-instabile Persönlichkeitsstörung Typ „Borderline“, mittelgradige depressive Episode, Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung und absichtliche Selbstschädigung liegen sowohl von einer ambulanten Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch von einem stationären Krankenhausaufenthalt im Jahr 2024 schriftlich vor.


    Gestern war eine Art Kriseninterventionsgespräch mit der HzE und dem JA, von dem ich gleich berichte, auch inkl. der aktuellen Zielvereinbarung.


    Die jüngere Schwester ist soweit (auch durch unseren Urlaub) stabil, aber auch ki-ju-psychologisch „angedockt“.

    Einmal editiert, zuletzt von Jannne ()

  • Fortsetzung.


    Ich mag die mittlere sehr, habe Verständnis, verstehe sie auch, sehe aber auch die Gefahr, die nicht nur für sie selbst, sondern auch für ihr Umfeld, insbesondere ihrer kleinen Schwester ausgeht.


    Die Eltern kooperieren mittlerweile zunehmend, auch die leibliche Mutter, beide Eltern sind ziemlich am Ende.


    Gestern war das Gespräch mit der HzE und dem JA.

    Kurz zusammengefasst:


    das JA kann keinen Platz in einer geschlossenen Einrichtung anbieten / finden, der Weg in die offene ist versperrt, zumal die Tochter droht, sie würde sofort wieder abhauen. Ein richterlicher Eilbeschluss kann nur dann erwirkt werden, wenn ein Platz vorhanden ist, der die Tochter auch aufnimmt.

    Die Tochter muss aus ihrem derzeitigen Umfeld raus, die Wohnsituation muss stabilisiert werden, sie benötigt intensive therapeutische Anbindung (lt. Diagnose vom 28.06.24 des KJP, wo sie übergangsweise untergebracht war). Das alles gibt es nicht.


    Die Tochter muss also zurück zum Vater oder zur Mutter.

    Das JA meinte gestern, man könne sie nicht 24/7 einsperren, es sei damit zu rechnen, dass sie wieder abtaucht, dann müsse halt erneut eine Vermisstenmeldung gestellt werden.


    Die Mutter fährt nun 2 Wochen in Urlaub, um eine Kindeswohlgefährdung der kleinen Schwester auszuschließen, fährt sie mit der kleinen Tochter, die mittlere ist bei uns. Wir entwickeln gerade eine Art „Sicherheitskonzept“ für uns alle, der KV befindet sich auf der Suche nach einem geschlossenen Platz auch außerhalb Deutschlands. Er sucht ebenfalls rechtlichen Beistand. Die Finanzierung ist lt. JA gesichert.


    Es ist furchtbar zu sehen, wie ein Kind innerhalb eines Jahres abrutscht. Wir haben wirklich Angst um die Mittlere.

    Habt ihr Ideen, wohin man sich noch wenden könnte, was wir noch tun könnten?

  • Ihr dürft gerne Rückfragen stellen, aber bitte nicht in die Richtung, warum ich all die Zeit nichts davon gepostet habe.


    Es war hier „daheim“, zwischen mir und meinem LG oft Thema, auch was die kleine Schwester angeht. Zwischen mir, meinem LG und seiner kleinen Schwester ist auch tatsächlich alles in Ordnung.


    Die Mittlere wollte nicht mit uns mit - und da wir Angst hatten, dass sie in Kroatien mit Drogen auftaucht und / oder abhaut, haben wir ihrem Wunsch entsprochen- zumal sie seit Ende 06/24 in der Wohngruppe lebte, aus der sie nun herausgeflogen ist.


    Bis zum Ende unseres Urlaubs glaubten wir, es sei alles auf einem guten Weg. Mitte August gibt es ein „Vorstellungsgespräch“ in einer Wohngruppe im Norden Deutschlands, die sie ab 09/2024 dauerhaft aufnehmen könnte. Dort hätte sie auch die entsprechende therapeutische Unterstützung gehabt. Die mittlere Tochter hat aber bereits angekündigt, dass sie sich dort derartig daneben benehmen wird, dass sie dort nicht aufgenommen wird.

  • Du schreibst von "der Mittleren". Wo ist denn das älteste Kind; gibt es da Kontakt zwischen beiden?

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Meiner Tochter hat die für sie genau passende Therapeutin das Leben gerettet. Bei diesen ganzen Geschichten um Depression, Selbstverletzung, Suizidalität, etc. sind meistens Verhaltenstherapeuten mit im Boot. Auch in den Kliniken und Tageskliniken, alles Verhaltenstherapeuten. Die konnten aufgrund ihrer Arbeitsweise und der Persönlichkeitsstruktur der Tochter einfach nichts erreichen.


    Sie ist jetzt seit ziemlich genau zwei Jahren bei einer Analytisch- Tiefenpsychologischen Therapeutin, die mir bei den Elterngesprächen eine Menge Angst einjagt durch ihre Art, aber sie hat es wirklich geschafft, dass die Tochter wieder immer mehr ins "normale" Leben zurückgefunden hat.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Das älteste Kind ist das leibliche Kind mit seiner 1. Frau (er ist genau wie ich zweimal geschieden). Sie so alt wie meine Tochter und selbstständig. Bei ihr ist alles okay.


    Sie lebte nach der Trennung zunächst und noch ziemlich lange bei ihrem Vater. Einvernehmlich. Als mein LG dann mit seiner zweiten Frau zusammenlebte, es immer wieder zu Borderline-Schüben der zweiten Frau kam, die mittlere Tochter auf der Welt war, mein LG immer wieder auf Montage war, eskalierte die Situation zwischen der Stiefmutter und der Stieftochter schließlich dahingehend, dass die älteste mit 14/15(?) Jahren zu ihrer leiblichen Mutter zog.


    Das Verhältnis zwischen LG, seiner Ex-Frau und der Tochter ist richtig gut. So gut, dass die erste Ex-Frau auch heute noch bei Familienevents eingeladen ist.👍


    So ähnlich wie bei mir und meinem ersten Ehemann.

  • Es gibt Kontakt zwischen der ältesten und der jüngsten Tochter, zwischen der ältesten und der mittleren eher nicht.

  • Und was will die mittlere Tochter , um den Kreislauf zu durchbrechen, hat sie sich dazu geäußert ( vielleicht habe ich es überlesen)

    und wo sie dann zusichert die Therapie/Massnahme/Hilfe nicht abzubrechen bei der ersten Unstimmigkeit/Schwierigkeit

  • Uff, schwierig.


    Solange die Mittlere keinerei Einsicht hat, dass sie Hilfe braucht, bliebe nur der Weg über eine Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer Klinik. Aber auch da bringtb es wwenig, wenn sie die Mitarbeit verweigert.

    Auf jeden Fall muss die Kleine geschützt werden.


    nur gemeinsam mit ihrer kleinen Schwester, da sie diese „brauche“, die kleine Schwester würde sie „stabilisieren“

    das wäre für mich ein absolutes Warnzeichen. Das geht gar nicht, dafür ist eine Geschwisterkind nicht da. Je nachdem wie die Mittlere frauf ist, würde ich die Kleine nich aus den Augen lassen, nicht das sie sir "mitnimmt".


    Ich kann dir nur von meiner "größten" Stieftochter erzählen. Pychisch sehr belastet, SR beim Vater und die Empfehlung eine Therapie zu machen. Die Familienhilfe hat uns begleitet, als er krank wurde und absehbar war, dass er sterben wird. Klar Aussage an mich war, solange sie mit (damals 13) nicht bereit ist eine Therapie zu machen bringt es nichts und sie wird abrutschen. Frage nur, ob meine Kinder und ich mit untergehen.
    Ich habe sie auf Druck seiner Familie zu Oma und Tante gehen lassen. Aber hab lange noch unter der Hand om JA Infos bekommen. Bei Oma abgehauen, bei ante abgehauen, Wohngruppe nicht intgegrierbar, abgehauen, Alkohol, Drogen...


    Inzischen ist die Ü30 hat 4 Kinder, lebt mit LG in verschiedenen Obdachlosenunterkünften, weil keine Wohnung findbar. Sie sind, entgegen meinem Rat, aus Angst vor dem Vermieter von Kiel ohne Plan nach Berlin geflüchtet. Nie eine Ausbildung, sie geht nicht arbeiten, er bkann aufgund einer Erkrankung angeblich nicht.
    Immer noch keine Einsicht, dass eine Therapie notwendig wäre und das das JA nicht Feind, sondern Hilfe sein kann.

    Nein, es muss nicht so enden, nur die Wahrscheinlichkeit ist eben größer, wenn Kinder keine Hilfe annehmen.

    Meine zweite große Stieftochter hatte auh psychische Probleme inkl. Ritzen. Sie hat sich Hilfe gesucht, hatte auch ein paar Jahre eine Betreuung, die ihr viele Dinge abgenommen hat. Inzwischen ist sie glücklich verheiratet, hat hr Ausbildung erfolreich gemacht und sattelt nun nochmal um und wird Beamtin. Aber eben war bei ihr die Einsicht da, dass sie etwas ändern muss.

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Danke erst mal für eure Rückmeldungen!


    Franziska : sie zeigt mittlerweile (und besonders jetzt nach dem Leben in der offenen Wohngruppe) keinerlei Einsicht mehr.

    Sie möchte „selbstbestimmt“ leben. Dazu kommt ihre innere Zerrissenheit. Sie nimmt aktuell keine Hilfe an, blockt total, bei jedem.


    Danke für Erfahrungsberichte! Ein wenig Hoffnung wäre schön…

    Einmal editiert, zuletzt von Jannne ()

  • Ähnliche Gedanken wie rainbowfish hatte ich auch, was die Kleine angeht. Diese Verantwortung, "dass die Mittlere sie braucht", das geht nicht und würde mich ebenfalls veranlassen, da sehr gut achtzugeben. Schade, dass zur Ältesten kein Kontakt besteht. Vielleicht hätte sie einen ganz guten Einfluss, um Einsicht zu erwecken, ohne selbst unter die Räder zu kommen. Aber das ist natürlich nur Theorie und ihre Verantwortung ist das natürlich auch nicht.


    Sehr schwierig. Ich drücke die Daumen für einen guten Ausgang.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Und vielleicht mal den Gedanken mitnehmen, diese zwei Wochen nicht zu totalitär zu gestalten.

    Beispiel:

    Wenn das Kind in keiner Weise medikamentös eingestellt ist, wäre für mich Extasy/MDMA ein no go, mit Cannabis könnte ich kontrolliert leben.

    Sich selber einschließen, also alle, aber eben auch alle zusammen raus gehen.

    Umfeldpflege mit einbeziehen und so weiter...


    vg von overtherainbow

  • Noch eine kurze Anfrage "im Auftrag":


    Ein Platz in einer offenen Wohngruppe kostet rund 10.700 € im Monat. Kindergeld und Unterhalt gehen an das Jugendamt. Da die Einkommensklasse der Eltern eher niedrig ist, ist die Frage, ob sich durch die Inobhutnahme Schulden anhäufen.


    Wie kann man das herausfinden, wo kann man da nachfragen? Oder kennt ihr jemanden, der bereits in der Situation war und das weiß?


    Danke im Voraus!

  • Je nach Einkommen müssen die Eltern eine Kostenbeteiliung leisten.
    Die ist nicht sonderlich hoch. Wenn sie wenig verdienen ist das oft auf das KG und eben den eh anfallenden Unterhalt gedeckelt. Den Rest übernimmt die Allgemeinheit.
    Auskunft kann euch aber das JA geben


    Hier mal was zum lesenhttps://www.gesetze-im-interne…tragsv/BJNR290700005.html

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • In der Regel gibt es bei geringen Einkommen keine Eigenbeteiligung der Eltern.

    Wird aber beim Antragsverfahren/Kostenübernahme an den Träger durch den Kostenträger (Jugendamt/Wohlfahrtsbehörde des Landes) geprüft und steht dann im Bescheid

  • Ja, da sie dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.

    Allerdings für Besuche trotzdem mitgezählt wird solange sie minderjährig ist

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


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