Ok, das Einwurf - Einschreiben erreichte das Postfach der Familienkasse am 30.07.25.
Wie lange muss ich noch auf eine Antwort auf meinen Widerspruch warten?
Telefonisch ist grad niemand zu erreichen.
Ok, das Einwurf - Einschreiben erreichte das Postfach der Familienkasse am 30.07.25.
Wie lange muss ich noch auf eine Antwort auf meinen Widerspruch warten?
Telefonisch ist grad niemand zu erreichen.
Bearbeitungszeiten von 3 Monaten sind aber in dem Rahmen, der zu tolerieren ist.
Danach kann Untätigkeitsklage erhoben werden.
Rechtsbehelferklärung zu meinem Widerspruch ist gekommen.
Es ist eine Verböserung eingetroffen - wer sich dieses Wort ausgedacht hat .....
Fakt ist: das Amt hat sich beim ersten Bescheid um 7,-- verrechnet zu meinem Nachteil - wo, weiß ich noch nicht, ich habe gerade nicht die Kraft da noch nachzuschauen, mir geht dieses ganze so was von auf den Keks.
Ich solle also jetzt schreiben, ob ich den Widersptuch zurück nehme, dann muss ich nichts nachzahlen oder ich bleibe beim Widerspruch, dann müsse er mir demnächst die 21,-- in Rechnung stellen und die Bewilligung ablehnen.
Verböserung ..... wenn es mir das Ganze nicht so tierisch an die Nerven gehen würde ( im wahrsten Sinne des Wortes) , würde ich mich schlapp lachen bei dem Wort....meine Fr...e.
Der "beste" Satz in dem Schreiben : " Vor Ergehen einer verbösernden Entscheidung im Widerspruchsverfahren erhalten Sie hiermit Gelegenheit, den Widerspruch zurückzunehmen. "
ja, werde ich wohl machen.
Was ist denn mit den Gründen, deretwegen du den Widerspruch eingelegt hast? Da ging es doch um viel Geld nach deiner Meinung/Berechnung.
Wenn, wie du schreibst, der derzeitige Bescheid sieben Euro zu deinem Nachteil ausweist, kann eigentlich bei der Neuberechnung keine Verboeserung auftreten. Oder ist die Fehlberechnung zu deinem Vorteil derzeit und du hast die Begriffe verwechselt?
Der Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe, hat 246,-- ausgerechnet und nach meinem Widerspruch ist er nun bei 239;--
Vielleicht habe ich auch die Begriffe Vorteil, Nachteil verwechselt?
Ich habe Widerspruch eingelegt, weil sie die gesamte Bafög-Nachzahlung meines Sohnes, die im Februar kam - Nachzahlung für 5 Monate, drei Monate dann in 2024 - voll angerechnet haben.
D.h. du nimmst jetzt in Kauf, dass das Zuflussprinzip angewendet wurde, damit es nicht 7 Euro weniger pro Monat sind?
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Zuflussprinzip abwenden lässt?
Ich auch nicht, aber ich dachte darum ging es im Widerspruch. Sonst hätte man es ja sein lassen können. Oder war die Aufforderung, rechnen sie bitte nochmals nach?
Ja, Otterson wollte, glaube ich, nicht glauben bzw. wahrhaben dass hier das Zuflussprinzip angewendet wurde. Und jetzt ist dabei rausgekommen, dass sie sich verrechnet haben und sie bekommt weniger. Nimmt sie den Widerspruch nicht zurück, muss sie 21 Euro zurück zahlen.
Der Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe, hat 246,-- ausgerechnet und nach meinem Widerspruch ist er nun bei 239;--
Vielleicht habe ich auch die Begriffe Vorteil, Nachteil verwechselt?
Ich habe Widerspruch eingelegt, weil sie die gesamte Bafög-Nachzahlung meines Sohnes, die im Februar kam - Nachzahlung für 5 Monate, drei Monate dann in 2024 - voll angerechnet haben.
Wurde die Nachzahlung auf einmal angrechnet oder auf mehrere Monate verteilt?
Ja, Otterson wollte, glaube ich, nicht glauben bzw. wahrhaben dass hier das Zuflussprinzip angewendet wurde. Und jetzt ist dabei rausgekommen, dass sie sich verrechnet haben und sie bekommt weniger. Nimmt sie den Widerspruch nicht zurück, muss sie 21 Euro zurück zahlen.
Genau so, - nehme ich den Widerspruch nicht zurück, muss ich die 21,-- zurück zahlen ( Juli, August, September) und der Bescheid wird korrigiert und ich bekomme dann nur noch 239,--.
Wenn ich ihn zurück nehme, bekomme ich bis Dezember 246,-- .
Wurde die Nachzahlung auf einmal angrechnet oder auf mehrere Monate verteilt?
Die Nachzahlung wurde auf Februar voll angerechnet.
Obwohl sie für die letzten 5 Monate war - also für Oktober 24, November 24, Dezember 24, Januar 25 und Februar 25 .
Im Januar stand nichts, im Februar die volle Nachzahlung, und dann in den weiteren Monaten der jeweilige Betrag.
Ich finde das immer noch total unfair.
Gut, aber ich denke, beim nächsten Antrag sieht das wieder anders aus.
So , meine Frage wäre nun noch, das Formular, dass ich den Widerspruch zurücknehme ist ja mit beigehängt.
Reicht das, wenn ich das ankreuze, unterschreibe und es dann online hochlade bei der Familienkasse als Mitteilung ?
Oder:
Sollte ich es besser nochmals als Original per Einwurf-Einschreiben an die Familienkasse schicken ?
Ich habe jetzt beides gemacht.