Kinderzuschlag

  • Zum Kinderzuschlagsbescheid gibt es kein Blatt mehr über die Berechnnung.

    Begründung wegen der Vereinfachung......?


    Habe deshalb die Berechnung angefordert und bin schon sehr irritiert..9 Seiten ..

    Mein Sohn hat auf einmal Einkommen....Unterhalt und UVG .( Jan 24 bis Juni 24) ....habe ich so nie angegeben .

    Die Aufstockung UVG wird nur bei Pubi 3 berechnet.....und das schon seit Januar 24 .....obwohl das erst seit April ist...


    Ich überlege mir nun, Hä?


    Wie kann man zur Vereinfachung das eine Blatt zur Berechnung NICHT mitschicken ? Was ist das denn für eine Begründung?


    Ich bin das soooooooo leid..

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Widerspruch geht raus - morgen. ( bin ich ja schon geübt drin)


    Widerspruch Wohngeld, habe ich noch nichts gehört.....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Ich mache mal hier weiter.


    Heute kam der Kinderzuschlagsbescheid - der Betrag erscheint mir zuwenig ( 300,-- weniger) - also habe ich dort angerufen und darum gebeten, sie mögen mir doch bitte den Berechnungsbogen zu schicken.

    Jetzt bin ich mal auf den Berechnungsbogen gespannt.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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  • Ich mache mal hier weiter.


    Heute kam der Kinderzuschlagsbescheid - der Betrag erscheint mir zuwenig ( 300,-- weniger) - also habe ich dort angerufen und darum gebeten, sie mögen mir doch bitte den Berechnungsbogen zu schicken.

    Jetzt bin ich mal auf den Berechnungsbogen gespannt.

    Da könnte ich mich schon wieder aufregen. Alles muss man denen aus der Nase ziehen. Hätten die
    gleich mitschicken können.
    Der Nomalbürger muss alle gesetzlichen Normen und Regelwerke kennen, aber wenn man mal etwas

    von der Behörde möchte, dann hat man Zeit zu haben und.....Papier!

  • Der Berrechnungsbogen wird aus organisatorischen Gründen nicht mehr mitgeschickt....das war immer eine Seite . :D:D:D

    Nachtigall, ich hör dir trapsen.....


    Als Berechnungsbogen bekommt man dann 9 Seiten - so war das zumindest das letzte Mal.

    Ich warte diesmal noch auf den Berechnungsbogen.


    Komisch fand ich, dass in dem online Antrag auf einmal der Wohngeldbescheid gefordert wurde - wo doch eigentlich Wohngeld und Kinderzuschlag unabhängig voneinander sind.

    Also, wenn man den Antrag nicht online stellt, sondern normal, dann muss man den Wohngeldbescheid nicht vorlegen.

    O-Ton SB : Sie wollen ja wissen, welche Leistungen ich bekomme.


    Ich bin dann mal gespannt, ob sie den mit eingerechnet haben.


    Das nächste Mal mache ich es wieder nicht online.

    Ich habe festgestellt, dass sich die Anträge online zu normal ausgefüllten Anträgen unterscheiden.


    Ich warte immer noch auf den Berechnungsbogen - bis 3. August müsste ich Widerspruch einreichen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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  • Hallo,

    ich warte immer noch auf den Berechnungsbogen. Auf meine Nachfrage hin am 17.07. wurde gesagt, dass der Berechnungsbogen am 14./15. Juli abgeschickt worden sei.


    Bis 3. August muss ich Widerspuch eingelegt haben.

    Was ist, wenn er bis Ende Juli immer noch nicht da ist, kann ich dann erstmal einen formlosen Widerspruch einreichen mit der Begründung, dass der von mir angeforderte Berechnungsbogen immer noch nicht da ist ?


    Vielleicht müssen sie den Berechnungsbogen noch drucken ^^

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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  • Mach den Widerspruch formlos und schreibe rein, dass du erst nach Erhalt des Berechnugsbogen zeitnah eine Begründung nachreichen wirst.

  • Also der Berechnungsbogen ist nun da.

    Der Kinderzuschlag ist deshalb so wenig, weil sie meinem Sohn die volle Nachzahlung ( Oktober 24 bis Februar 25 ) anrechnen.

    Sie richten sich aber eigentlich nur nach dem letzen halben Jahr, also Januar 25 - Juni 25 .


    Meine Frage wäre jetzt, eigentlich dürften sie doch nur den Betrag der Nachzahlung von Januar 25 bis Febraur 25 verwenden, oder ?

    Sie berechnen aber die volle Nachzahlung von 5 Monaten, anstatt von 2 .


    Ich habe das mal durchgerechnet und komme auf ca. 95,--. die sie mir dann somit zuwenig berechnet haben.

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  • Wenn ich den Widersprucb schreibe - kommt dann in den Betreff zuerst rein, dass dies der Widerspruch ist oder schreibe ich zuerst " Ihr Zeichen ...." ?

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  • In den Betreff kommt die Begrifflichkeit Widerspruch.


    Das auch deutlich in den ersten Satz: Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom ...(Datum; Aktenzeichen)

    Dann folgt: Begründung: ...

    Ob Du vorher noch irgendwo "Ihr Zeichen" schreibst, ist eigentlich egal. Das Aktenzeichen ist entscheidend. (Der Widerspruch sollte eh nicht vom selben Sachbearbeiter bearbeitet werden...)


    Aber bevor Du da an die Formalien gehst: Weisst Du denn schon, wie Du den Widerspruch (erfolgreich/substantiell) begründen willst?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • " Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Kinderzuschlags - Bescheid vom 3. Juli 2025 ein.

    Ihrem Berechnungsbogen zufolge, verrechnen Sie meinem Sohn .... im Februar 25 ( sorry,musste ich ausbessern, davor hatte ich März 25 geschrieben ) die volle Nachzahlung für 5 Monate ( Oktober 24 bis Februar 25 ) .


    Der Bemessungszeitraum ist aber vom Januar 25 bis Juni 25.


    Demzufolge können Sie ihm nicht die volle Nachzahlung für Oktober, November und Dezember 2024 berechnen. Das wären für drei Monate EUR 1602,-- , die Sie zuviel in die Berechnung einfließen lassen."


    Das ist erstmal der 1. Entwurf. .. dann wollte ich noch den Bafög-Bescheid ausdrucken - muss ich machen, wenn Sohn von der Uni kommt. Er hat heute seine letzte 2. Semesterprüfung in Mathe.......und dort anzeigen....sie haben nämlich das mit dem Überweisungsbeträgen und dem Bewilligungszeitraum verwechselt. Und ich kann das irgendwie nur in Datei drucken, ich brauche es aber ausgedruckt und ich kann mir das irgendwie nicht merken, wie ich das umstelle....


    Und dann noch die Berechnung in dem Berechnungsbogen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Otterson () aus folgendem Grund: Es ist Februar 25, anstatt März 25

  • Weiter werde ich schreiben :


    Des weiteren was meinen Sie in Ihrem Schreiben vom 14. Juli ( das ist das Schreiben mit Berechnungsbogen ) mit folgendem Satz :


    „ Es handelt sich hierbei um eine Aktenkopie vom 03.07.2025, die Sie hiermit zur erneuten Kenntnisnahme erhalten. Nach Aktenlage ist die ursprüngliche Zustellung bereits unmittelbar nach der Erstellung erfolgt, da hierzu bis heute kein Postrücklauf vorliegt.“


    Der Kinderzuschlagbescheid kam ohne Berechnung. Das haben Sie, warum auch immer, abgeschafft. Es wäre wesentlich besser und nachvollziehbarer, wenn der Berechnungsbogen beim Bescheid wieder mit dabei wäre.

    In Ihrem Schreiben vom 03.07.2025 war keine Berechnung mit dabei !

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  • Genau deshalb schrieb ich in vor einiger Zeit, dass ein Auszug sinnvoll sein könnte, weil sich BAföG nicht mit anderen Sozialleistungen verträgt. Das Stichwort ist Zuflussprinzip wie Clara66 ganz richtig geschrieben hat. Ich wünsche dir gute Nerven und hole schon mal Infos zu Beratungshilfe ein, ich glaube nicht dass du das mit einem Widerspruch gelöst bekommst. Den Widerspruch trotzdem auf den Weg bringen, nicht dass da ein Missverständnis entsteht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Sorry, um was für eine Nachzahlung handelt es sich denn?

  • Es handelt sich um die Bafög-Nachzahlung.

    Im Bafög-Bescheid ist klar ausgeführt, dass der Bewilligungszeitraum ab Oktober 24 ist und dass die folgenden monatlichen Überweisung diese sind:


    Da der Bescheid erst im Februar kam, kommt die Nachzahlung auch erst im Februar, also kann da im Januar und Februar nichts drin stehen.


    Sie lassen ebenfalls in ihrer Berechnung Januar und Februar frei und nehmen die volle Nachzahlung. - also auch für Oktober - Dezember 24 . Die eigentlich nichts im Bewilligungszeitraum erstes Halbjahr 25 zu suchen haben. Eigentlich ist das doch logisch?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

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  • Ich habe vergessen, welches Einschreiben ich davor genommen habe.

    Welches Einschreiben soll ich für den Widerspruch nehmen ?

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  • Ich habe vergessen, welches Einschreiben ich davor genommen habe.

    Welches Einschreiben soll ich für den Widerspruch nehmen ?

    Nach meiner fast 10jährigen Erfahrung mit der SGBII Behörde reicht ein Einwurfeinschreiben. Per DHL kannst du tracken, wann es zugestellt wurde.
    Einschreiben mit Rückschein ist m. E. sinnlos, weil man damit nur zusätzlich eine Unterschrift des Empfängers für die Zustellung erhält. Für die rechtsverbindliche Zustellung und Fristwahrung reicht das Einwurfeinschreiben. Wenn den Erhalt dann tatsächlich trotzdem jemand bestreiten sollte, kommt es auf das Erinnerungsvermögen des Zustellers an. Das habe ich in all den Jahren allerdings nicht erlebt. Eher gehen innerhalb der Behörde Schriftstücke verloren. Das ist aber kein Problem des Versenders.