Wohngeld - ich werde noch wahnsinnig !

  • Meine Angst ist, dass ich dann in der Grundsicherung verbleibe........ne, nie mehr so was wie Hartz 4.....nie mehr....


    Andererseits könnte ich mir schon auch vorstellen, dass sie sagen, nö, ihr Satz ist über dem Grundsicherungssatz, also gibbet nüscht....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • So, ich hatte Ende Juli dann meinen Weiterbewilligungsantrag an die Wohngeldbehörden-Email gesendet, weil ich ja die ganze Zeit nun mit denen in Kontakt war und nicht an den SB, wie davor.

    Ich habe darum gebeten, mir den Eingang zu bestätigen.


    Bei allen anderen behördlichen Instanzen bekomme ich nach Absenden eine automatisierte Antwort, dass das Schreiben eingegangen ist, diesmal bei der Wohngeldbehörde - nichts.

    Und auch bis dato keine Bestätigung - nach 3,5 Wochen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • So, ich hatte Ende Juli dann meinen Weiterbewilligungsantrag an die Wohngeldbehörden-Email gesendet, weil ich ja die ganze Zeit nun mit denen in Kontakt war und nicht an den SB, wie davor.

    Ich habe darum gebeten, mir den Eingang zu bestätigen.


    Bei allen anderen behördlichen Instanzen bekomme ich nach Absenden eine automatisierte Antwort, dass das Schreiben eingegangen ist, diesmal bei der Wohngeldbehörde - nichts.

    Und auch bis dato keine Bestätigung - nach 3,5 Wochen.

    Hast du dein Anliegen an die Widerspruchsstelle/OB gesendet?
    Wir haben gute Erfolge in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten der Stadt. Die haben nochmal ne andere Ebene auf die Stadt/Wohngeldstelle zuzugehen.

  • Hast du dein Anliegen an die Widerspruchsstelle/OB gesendet?
    Wir haben gute Erfolge in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten der Stadt. Die haben nochmal ne andere Ebene auf die Stadt/Wohngeldstelle zuzugehen.

    Ich hatte meinen befristeten Bescheid an die Widerspruchstelle gesendet....am 2.07. ist es dort per Einwurf Einschreiben eingegangen.

    Seitdem keine Reaktion.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Lt. OB muss ich einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, was ich ja dann auch getan habe - adressiert an die Email der Wohngeldbehörde meiner Stadt.

    Ich weiß jetzt nicht, ob ich auch noch "meinem" SB, der nie zu erreichen ist und auch die anderen nicht, auch noch mal das schicken soll.

    Denn der hatte ja den befristeten Bescheid mit den falschen Zahlen berechnet.


    Von dem habe ich auch so gut wie nie eine Eingangsbestätigung bekommen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Ich bin am Resignieren.....

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Der Bürgerbeauftragte hat wie schon geschrieben nochmal nen anderen Zugang/Einfluss.

    Die ist nicht barrierefrei....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Ich glaube ja nicht, dass es da Anwälte gibt,....die dann auch noch ihren eigenen AB verklagen würden....


    Aber ja, ich könnte da mal anrufen, wie gesagt, wenn ich wieder Kraft habe oder die Wut wieder kommt....


    Gibt es eine Frist, in der ein Widerspruch bearbeitet sein müsste?

    Ich sage müsste, denn auch das mit dem Vorschuss § zählt ja bei meiner Wohngeldbehörde nicht.....


    Vielleicht habe ich ja mal demnächst die Kraft und kram meine sämlichen Unte4rlagen zsm und beantrage einen Beratungschein bei einem Anwalt für Sozialrecht....der kann dann gleich verschiedenste Sachen bearbeiten:

    - Wohngeld ( macht der VdK zb. nicht)

    - Familienkasse, die mittlerweile die Bescheide wegen Vereinfachung ohne Berechnung verschickt. Die Berechnung muss man extra anfordern.....meine Berechnung ist falsch....meinem Sohn, der schon über 18 ist, wird UVG angerechnet...

    - Beantragung des Schwerbehindertenausweises....dauert auch unendlich lange....gut, sie haben geschrieben nach 3 Monaten, dass es noch dauert, aber warum steht dort nicht...keine meiner Ärzte wurde bis dato angeschrieben....


    Der Witz mit der Vereinfachung bei der Familienkasse ist:,

    dass diese Berechnung , die sonst immer mit dabei war - eine Seite war.


    Wenn man aber die Berechnung anfordert, bekommt man 9 Seiten !

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Gibt es vielleicht eine/n Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen dem du mal dein Leid klagen kannst und das es eine Zumutung ist unter diesen Umständen als


    Bedürftige, Alleinerziehende, Beeinträchtigte Person


    so hingehalten zu werden #tränendrüse #netzwerk

  • Ich glaube ja nicht, dass es da Anwälte gibt,....die dann auch noch ihren eigenen AB verklagen würden....

    Ich kann nur von unserer Bürgerbeauftragten sprechen.Unabhängig und sehr engagiert.


    Die Caritas ist unter anderem auch in kleinen Orten mit einer Allgemeinen Sozialberatung vertreten. Vielleicht noch eine Option für dich?

    Du brauchst dringend Hilfe von jemandem, der sich aus kennt und den Stein ins Rollen bringt.

  • So ich mache mal hier weiter......


    Ich brauche jetzt nur noch die Schulbescheinigungen von Pubi 2+3 , die bekomme ich ja hoffentlich nächste Woche. Mein Sohn braucht die auch für den Antrag...eher habe ich diese nicht bekommen.


    Dann brauche ich nur noch den Bafög-Bescheid, den ich dann hoffentlich vor Oktober bekomme, damit ich den beim Wohngeldamt zu meinem Antrag, den ich Ende Juli gestellt habe, nach reichen kann.

    Zwischenzeitlich kam ja noch mein Schwerbehinderten-Bescheid von 90 GdB mit Merkzeichen G,B und aG.


    Aber mal eine andere Frage: Wenn Sohn nun Bafög bekommt, dann fällt er doch aus dem Wohngeld raus, oder ? Dann würde ja der Freibetrag, den er hätte, wenn er neben dem Studium arbeiten würde, wegfallen. Bzw. dürfte bei mir dann doch nicht angerechnet werden ??

    https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__17.html


    " Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden jährlichen Freibeträge abzuziehen:

    4 .ein Betrag in Höhe der eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit jedes Kindes eines Haushaltsmitgliedes, höchstens jedoch 1 200 Euro, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und noch nicht 25 Jahre alt ist. "


    Kind, falls es aus dem Wohngeld rausfällt, wäre ja dann kein berücksichtigendes Haushaltsmitglied - oder verstehe ich das falsch oder denke ich schon wieder zu verzwickt ?


    Oder ist das auch wieder so eine Kann- Klausel, die sich jedes Amt so auslegen kann, wie es möchte - hat man ja beim Vorschuss- Antrag gesehen. Bin mir sicher, wenn ich nicht den OB eingeschalten hätte, hätte ich den immer noch nicht.


    Ich bin so gespannt, ob ich diesen Monat Kinderzuschlag bekomme, denn ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Wegen der "Vereinfachung" - ein Blatt mit der Berechnung - diese wird nicht mehr mitgeschickt und die ich angefordert habe.

    9 Seiten Berechnung, nichts hat sich bei mir geändert und ich bekomme 190,-- weniger.


    Allerdings berechnen sie meinem Sohn Einkommen aus UVG !!! und Unterhalt und Pubi 2 berechnen sie die Aufstockung gar nicht und Pubi 3 berechnen sie die Aufstockung UVG seit Januar 24 , obwohl ich die erst im April bekommen habe.


    Ich weiß ja nicht, wessen Familie da berechnet wurde und was für ein Chaos auf dem Schreibtisch geherrscht hat, .........

    Allerdings habe ich bis dato auch nichts gehört und es sähe richtig scheiße aus, wenn sie mir den Kinderzschlag einstellen wegen weiterer Berechnungen ( am 6.08. ist es dort angekommen)

    - Dann fehlt mir Wohngeld und Kinderzuschlag und ich krebse, krebse im Sauseschritt und nehme in ein paar Wochen den OB wieder mit......öööhhmmmmmm...

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Da ist an anderer Stelle ja schon drauf hingewiesen worden: Bafög ist der Antrag, der vom Sohn vorrangig gestellt werden sollte, wenn er denn noch Zuhause leben will/soll/muss. Sein Einkommen/seine Bedürftigkeit ist mit Grundlage für die weiteren Berechnungen/Zuweisungen. So wie für alle, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

    Darum ist es wesentlich, dass diese (Einkommens)Zahlen stimmen bzw. sauber nachgewiesen werden. Allerdings auch für die entsprechenden Monate.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wegen des Wohngeldes: Bei meiner Tochter wurde mit Abi 2023 sowohl der Unterhalt von KV als auch der Minijob als Einkommen gerechnet und daher empfindlich gekürzt. Kann aber vielleicht auch daher kommen, weil sie seitdem bis Oktober 2024 offiziell kein Studium/Ausbildung macht, und daher nicht kindergeldberechtigt ist.


    mal schauen, wenn sie ab Oktober wieder Kindergeldberechtigt ist, ob dann das Wohngeld steigt...



    Vielleicht ist das bei dir auch so....

  • Mein Sohn bekommt keinen Unterhalt von seinem Vater. Der Vater hat noch nie irgendwas gezahlt.

    Wir haben auch keine Ahnung wo der mittlerweile ist......keinen Kontakt mehr seit 2016.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup: