Geld gegen Kinder geht nicht

  • Wenn es um Geld und Umgang geht, eskaliert der Streit schnell. Ein Verfahren ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof gelandet, entschieden und kürzlich veröffentlicht worden (Urt. v. 31.01.2024, Az. XII ZB 385/23)

    Uneindeutiges Ergebnis: Wird der Umgang mit dem eigenen Kind nach einer Trennung an Zahlungen an den Partner geknüpft und nur dadurch ermöglicht, kann dies sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein.


    Hintergrund. Ein deutsch-peruanisches Paar hat sich getrennt. Die Mutter ist mit Kindern noch während der Schwangerschaft mit dem zweiten Kind wieder nach Peru zurückgekehrt. Der Vater musste entsprechend immer nach Peru reisen, um seine Kinder sehen zu können. Nach erfolgter Scheidung und rund zehn Jahre nach der Trennung schlossen die Eltern vor einem FamGericht einen Vergleich. Anstehende Zahlungen (Vermögensausgleich) in Höhe von 60.000 Euro stehen an, wenn die Kinder vorher 3 Wochen Urlaub /Umgang beim Vater in Deutschland haben.


    FamGericht Eltern, Anwälte waren sich einig. Doch dann folgte wohl die Zahlung nicht, weil kein Umgangstermin gefunden werden konnte. Die Mutter kündigte den Vergleich auf. Die sache ging erneut vor die Gerichte, wurde mal so, mal so entschieden. Bis jetzt zum Urteil des BHG: Umgang mit Geldzahlungen zu verknüpfen, kann!! sittenwidrig sein.


    Dem zuständigen OLG wurde jetzt auferlegt, in diesem speziellen Fall (erstmals) zu prüfen, ob durch die finanziellen Interessen der Eltern die Kinder zu einem Wirtschaftsprojekt geworden seien und damit das Kindeswohl gefährdet würde. Dies müsse geprüft werden. Heißt: Wollen die „Kinder“ (längst Teenager mittlerweile) zum Vater, dann gilt: Umgang, dann zahlen.


    Wollen die Kinder nicht, dann kein Umgang. Aber zahlen muss der Vater trotzdem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Wollen die Kinder nicht, dann kein Umgang. Aber zahlen muss der Vater trotzdem.


    Also, das ist ja an und für sich nix neues, außer das der BGH es nun ausformuliert hat. Wieso zahlen muss der Vater trotzdem und anderswo "kann" sittenwidrig sein?
    Verstehe ich nicht. Ist doch Wurst, ob Mutter oder Vater den Umgang an finanzielle Bedingungen knüpfen. Unterhalt muss unabhängig davon gezahlt werden und basta. ^^

  • Naja. Die 60.000 Euro sind kein Unterhalt, sondern eine als "Vermögensausgleich" angesetzte Zahlung. 10 Jahre nach Trennung und Scheidung, hüstel. Vertraglich vereinbart.

    Mutter bekommt 60.000,- Euro.

    Vater bekommt 3 Wochen Umgang in Deutschland.

    Zahlung nach Umgang.

    Alle einverstanden. Und dann: pfff.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.