OLG stützt Umgangsboykott zum Wohle der Kinder

  • Vor einem württembergischen FamGericht hatte ein Vater auf (mehr) Umgang geklagt. Im Verfahren wurde vom Gericht festgestellt, dass die Mutter den Kindern gegenüber dem Vater „schlecht geredet“ hätte. Dies sei der wesentliche Grund, weshalb die Kinder einen Umgang mit dem Vater ablehnen würden. Die eingesetzte Gutachterin sprach sogar davon, dass die Knder von der Mutter instrumentalisiert und manipuliert worden seien. Es bestünde die Gefahr, dass die Kinder ihre eigene Persönlichkeit nicht entwickeln könnten.

    Daraufhin wurde ein Umgang vom Gericht angeordnet. Dagegen klagte die Mutter vor dem zuständigen OLG.


    Das OLG Karlsruhe erkannte die Beweisführung des FamGerichts in weiten Teilen an. Doch in Berufung auf Paragraf 1684.2 BGB: "1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.


    setzte das OLG den Umgang für zwei Jahre aus. Grund. Die völlige Ablehnung des Vaters durch die Kinder. Diese Entwicklung sei zwar durch die Mutter angestoßen worden. Doch die Kinder hätten die Ablehnung mittlerweile verinnerlicht und zu ihrem Eigenen gemacht.


    So hat zwar die Mutter durch ihr Handeln den fehlenden Umgang zwischen Vater und Kindern verursacht. Kinder und Vater bekommen aber über das Gericht für 24 Monate keinen Umgang zugesprochen, weil das OLG Sorgen hat, zum jetzigen Zeitpunkt würde dies den Kindern schaden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Fassungslos...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Fassungslos...

    Definitiv. Das ist im Prinzip ein Freibrief für Manipulation und Instrumentalisierung der Kinder. Gruselig!!!

    Ich verbreite angeblich "Trumpsche Halbinfos"8|.


    Mein Motto: In Zeiten der Veränderung bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen (chinesisches Sprichwort).


    Und: "Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben aber muss man es vorwärts" (Sören Kirkegaard).


    Zuguterletzt: ".... und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben." (H.Hesse)

  • Fassungslos...

    Im ersten Moment ist man fassungslos....klar.

    Ein hartes Urteil für den KV ist es in jedem Fall.


    Bei näherer Betrachtung hat das FamG - in meinen Augen mit sehr viel Empathie für die Kinder - richtig entschieden.


    Wenn die Kinder jetzt im Moment den Kontakt zum KV ablehnen, sollte man das auch dann respektieren, wenn diese Ablehnung bewusst manipulativ durch die KM herbeigeführt wurde.

    So hart und ungerecht das für den KV auch ist, er ist erwachsen und es ist ihm abzuverlangen, das er damit umgehen kann.


    Hinzu kommt mein persönliches, auf eigenen Erfahrungen beruhendes Mißtrauen gegenüber Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten.


    Im Verfahren um das ABR für Karl hat unser FamG ein Gutachten erstellen lassen.

    In diesem Gutachten ist meine Ex sehr viel schlechter dargestellt worden, als sie tatsächlich ist bzw. war.


    Im Rückblick und mit dem Abstand von inzwischen 8 Jahren vermute ich, die Richterin unseres Verfahrens hat maßgeblichen Einfluss auf die wesentliche Kernaussage des Gutachtens genommen.


    Meine Ex hatte vom ersten Moment an bei der Richterin verkackt, was sich wie ein roter Faden durch alle Verhandlungen gezogen hat.


    Gut für mich? Ja!

    Gerecht? Nein, absolut nicht!


    Daher sind, so glaube ich, solche Gutachten mit Vorsicht zu genießen.

  • Die Kinder gegen ihren Willen in dieser Situation zum Umgang zwingen, wäre sicher nicht die Lösung. Gleichzeitig kann ein solches Urteil durchaus als Freibrief zur Manipulation gesehen werden; wie hier schon geschrieben wurde. Und das finde ich nicht die richtige Botschaft. "Erwachsen sein" schützt auch nicht davor, dass einem das das Herz bricht. Würde Dir ebenso gehen, wenn es mit Karl andersherum wäre.


    Wie alt sind die Kinder?

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Die Kinder waren/sind wohl unter Teenageralter, wenn ich mich recht erinnere.


    Interessanter Zusatzeffekt: Während in Familiensachen der Streitwert des Verfahrens 4000 Euro beträgt (daraus berechnen sich prozentual die Gerichtskosten), hat das OLG in diesem Fall den Streitwert auf 6000 Euro bewusst und kommentiert erhöht. Die Eltern müssen also mehr Verfahrenskosten zahlen. Ggfls. auch höhere Anwaltskosten. Vielleicht ein gerichtlicher Versuch, auf die Streitparteien über die finanzielle Schiene Druck auszuüben. Quasi eine Art "Geldstrafe".

    Ob das zur Entspannung der Situation beiträgt, erschließt sich einem nicht sofort.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn man sich das wirklich noch mal ganz genau und Schritt für Schritt durchliest, kann man eigentlich nur fassungslos sein.


    Der KV hat Interesse an seinen Kindern, möchte (mehr) Umgang.


    Die Mutter ist dagegen, manipuliert und instrumentalisiert die Kinder gegen den Vater, so dass (und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!) Gefahr für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung besteht. Ich verstehe das so, dass hier durch die Mutter zumindest eine Art der Kindeswohlgefährdung besteht.

    Nun wird der Umgang für 2 Jahre ausgesetzt, die Mutter hat erfolgreich manipuliert und instrumentalisiert - der Vater ist komplett und sozusagen „vollumfänglich“ raus.


    Zahlen „darf“ er vermutlich trotzdem.


    Ich finde das - sorry - falsch. Denn: hier wird eine bewusste Gefährdung der Kinder (mittels gezielter Manipulation und Instrumentalisierung) durch die Mutter rechtlich in Kauf genommen und bestätigt.

    Traurig. Aber es bestätigt den Satz „Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe“.


    Nachtrag: so etwas gibt es auch umgekehrt. Auch Väter können so wie die Mutter in diesem Fall ihre Kinder manipulieren und instrumentalisieren, dass das andere Elternteil „raus“ ist. Ich persönlich finde ein derartiges Verhalten armselig.

    Ich verbreite angeblich "Trumpsche Halbinfos"8|.


    Mein Motto: In Zeiten der Veränderung bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen (chinesisches Sprichwort).


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  • wow, hätte ich jetzt nicht gedacht, dass ich ausnahmsweise mal derselben Meinung bin wie bay-of-russel .

    Gutachten sind mit Vorsicht zu genießen.


    Auch wenn der Beitrag von 2014 ist, trifft er immer noch zu. :

    https://daserste.ndr.de/panora…gelhaft,gutachten132.html

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Der OLG-Entscheid ist ja nur die Ausführung eines Urteils, das vom Bundesverfassungsgericht 2016 gefällt wurde.


    Mit den für unseren Fall passenden Kernsätzen:

    "Auch sei es ohne Belang, ob die negativen Erinnerungen des Kindes an den Vater auf realen Erinnerungen oder Suggestionen der Mutter basierten. Jedenfalls resultiere der geäußerte Wille des Kindes auf einer subjektiv verständlichen und vom Kind aufgrund seines Reifezustands zu überblickenden Entscheidung und sei damit zu respektieren." (Dank an Sunya , die uns damals darauf aufmerksam gemacht hat. Und wie ich Dich eben online gesehen habe, hab ich mich erinnert;) und das Zitat sowie den Link aus Deinem umfassenden Posting rausgezogen. - Schön, dass Du immer mal wieder mitliest!) )


    https://www.bundesverfassungsg…k20160917_1bvr154716.html

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Und ein ganz aktueller Fall, der auch die Problematik behandelt.


    OLG hebt vom FamGericht angeordnete Heimunterbringung auf


    Das OLG Frankfurt hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 3.4. 2024 – Az 7 UF 46/23 mit sofortiger Wirkung die Heimunterbringung eines 9jährigen Mädchens aufgehoben.


    Das FamGericht hatte in einem Verfahren aufgrund eines Gutachtens festgestellt, dass die betreuende Mutter wohl Einfluss auf das Kind genommen habe. Es wollte nicht mehr zum Umgang zum Vater, nachdem der „langjährig und intensiv“ erfolgt war.


    Verknüpft mit der Einflussnahme der Mutter war auch eine Behauptung, es sei zu sexuellen Übergriffen des Vaters auf die Tochter gekommen. Dafür konnten im Verfahren des FamGerichts durch Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistand keine strafbaren Anzeichen festgestellt werden.


    Das Gericht kam zum Schluss, das Kind in ein Heim zu geben. Dort sollte es frei von der Beeinflussung der Mutter die Möglichkeit haben, die ablehnende Haltung gegenüber dem Vater zu verändern. Dann sollte das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden und das Kind in den Haushalt des Vaters aufgenommen werden.



    Das OLG entschied nun, dass dieses Vorgehen nicht rechtmäßig gewesen sei. Das Kind hätte vor der Entscheidung stärker gehört werden müssen. Der Wille des Kindes dürfe nicht übergangenen werden. Der Kontaktabbruch mit der bisher hauptbetreuenden Mutter sei für das Kind unerträglich gewesen.


    Zudem sei fraglich, ob mit dem angedachten Vorgehen das gewünschte Ziel überhaupt hätte erreicht werden können. Deshalb sei die angeordnete Maßnahme völlig ungeeignet gewesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.