Am 12.4. 24 hat der Bundestag Änderungen im Namensrecht beschlossen. So kann nunmehr bei einer Heirat der Doppelname frei gestaltet werden.
Möglich auch: Jedes Elternteil hält seinen Namen. Das Kind aber bekommt einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern.
Für die AE-Situation aber wichtiger: Erwachsene Kinder können zukünftig auf Antrag den Nachnamen des einen oder anderen Elternteils für sich übernehmen. Bisher waren sie an den Familiennamen bei der Geburt gebunden. Jetzt können sie auf den nach der Scheidung genommenen Namen des ein oder anderen Elternteils switchen.
Zweite Neuerung: Bei minderjährigen Kindern reicht zur Namensänderung die gemeinsame Erklärung von Eltern (und Kind. Ab einem Alter von fünf Jahren muss Kind zustimmen). Voraussetzung zur Namensaenderung: Kind lebt bei dem Elternteil, dessen Name es übernehmen will.