Umgang mit psychisch kranker KM

  • Jugendamt und gerade meine Sachbearbeiterin scheinen hier auch sehr überlastet zu sein.


    2024 hat das Jugendamt sich in der schriftlichen Stellungnahme meiner Meinung nach eher bei mir positioniert.

    Kindesorinertiert, feste Strukturen und stabiles Umfeld in meinem Zuhause, Mutter sollte weiter überprüft werden und ihre Verlässlichkeit unter Beweis stellen, schrieb das JA.

    JA war zur Verhandlung geladen, aber erschien nicht.


    Aber Bap, du hast vermutlich schon Recht, ich darf nichts auf "die leichte Schulter" nehmen.


    Ich würde sagen für die Klassenlehrerin steht eher Ruhe für alle im Vordergrund und natürlich auch das Wohlbefinden meiner Tochter. Ich habe nächste Woche noch einen Gesprächstermin mit Klassenlehrerin und Schulsozialarbeterin gemeinsam.

    Wie viel die Schule in unserem Fall wirklich bewirken kann (oder vielleicht will) weiß ich natürlich auch nicht und wird am Ende vermutlich ja auch von der Schulleitung direkt entschieden.

    Aber vielleicht schaffe ich es ja ein Schriftstück zu bekommen, wo die Schule Auffälligkeiten aufführt die vom Datum mit Umgang bei der Mutter passen können.

  • das hört sich jetzt entmutigend an @Volleybab

    und nun?

    Nicht klagen und auch keine Klage vorbereiten durch das Einfordern von Schriftstücken. Sondern mit Hilfe von JA, Schule etc. versuchen Strukturen zu schaffen, die "gut" fürs Kind sind.


    Um einen vom Gericht bereits angeordneten vierzehntägigen Umgang wegzubekommen, müsste viel passieren. Das hat beim ersten Verfahren nicht funktioniert. Es wäre wahrscheinlich jetzt nicht einfacher. Oder andersherum gesagt: Das Gericht würde vielleicht über einen Gutachter nachdenken. Das Ergebnis ist da unsicher, betrachtet man die bisherigen Abläufe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich muss nochmal "doof" fragen.


    Ich möchte den 14-tägigen Umgang nicht unbedingt wegbekommen.

    Ich wünsche mir für meine Tochter auch ein gutes Verhältnis zur Mutter und ich weiß dass die Mutter eigentlich dazu in der Lage ist (oder vielleicht besser gesagt: in der Lage sein könnte) diese Zeit für Tochter gut zu gestalten.


    Das klappte in der Vergangenheit ja auch schon einige Zeit gut, aber dann kommen plötzlich äußerliche Einflüsse, Krankheitsschübe, neue Ideen der Mutter oder was auch immer und diese Zeit ist dann nicht gut für Tochter.


    Wenn ich in dieser Zeit die Umgänge absagen könnte UND hier eine einigermaßen normale Kommunikation möglich wäre, wäre mir schon sehr geholfen.


    Vielleicht wäre mir hierfür schon mit dem ABR geholfen?


    Ich werde aber nach aktuellem Stand rechtlich nichts anstoßen! (Anwältin riet ja auch davon ab)


    Aber ich denke ja, dass die Mutter das Wechselmodell gerichtlich festlegen lassen will jetzt und warte schon jeden Tag auf Post dazu. Und dann muss ich ja sowieso reagieren.


    Ich habe bis jetzt auch gedacht, dass ein Gutachten positiv oder sogar erstrebenswert wäre für meinen Fall.

    Ich glaube nicht, dass Ex es schafft sich beim Gutachten gut anzustellen und ich dachte auch, dass ein mögliches Gutachten den Fall ziemlich in die Länge ziehen würde und Tochter ist jetzt ja gerade in dem Alter das immer mehr zu verstehen und kann sich dann möglicherweise auch besser äußern.



    Sagt mir bitte gerne, wo mein Denkfehler ist oder wo ich mir vielleicht was zu leicht vorstelle.

  • ABR und Umgang haben nichts miteinander zu tun. Und kein Richter wird dem zustimmen, dass du entscheidest, dieses Wochenende hat die Mutter einen psychischen Schub und ist nicht gut für das Kind, es wird dieses Wochenende den Umgang nicht wahrnehmen. Kaum eine psychisch kranke Person gibt einen Schub zu. Du erlebst ja, wie sie dir teilweise den bösen Peter zuschiebt und nicht einsieht, dass sie nicht zum Wohle des Kindes handelt. Dann ist es auch fraglich, ob ein ständiges Aussetzen des Umgangs gut ist für das Kind

  • Da Tochterkind so lange schon "verfestigt" bei Dir lebt und das auch bereits Basis einer Umgangsvereinbarung ist, hast Du faktisch das ABR: Tochter lebt fest bei Dir. Mutter hat Umgang.

    Um das abzuändern, müsste die Mutter klagen. Egal, ob sie mehr Umgang, Wechselmodell oder das Kind ganz bei sich haben möchte - so ihr als Eltern euch nicht einig werdet (was eigentlich euer Job als Eltern/Sorgeberechtigte wäre: Euch über Ort und Inhalt des Lebens eureres Kindes einig zu werden).


    Deine starke Position: Der derzeitige Zustand bleibt, solange ihr Eltern euch nicht anders einigt oder ein Gericht eine Änderung herbeiführt. Da Dich im Moment letztlich nur "kleinere Dinge" stören, solltest, wie du es auch schreibst, keinesfalls du den Status Quo aufkündigen. Denn dadurch steht, wenn du Pech hast, auf einmal alles auf dem Prüfstand und nicht nur eine Teilsache - man weiß nie, welche Eigendynamik ein Gerichtsverfahren bekommt, welche Knoten ein Richter auf einmal beginnt aufzuknöpfen ...


    Gutachter: Wenn alles so offensichtlich wäre, würde ein Richter keinen Gutachter bestellen. Darum ist ein Gutachter in Familienrechtssachen (wo es nicht wie beim Autogutachter drum geht, ob der Rahmen verzogen ist oder nicht, sondern um eigentlich nicht messbare Dinge wie "Seelenzustand") immer eine Gratwanderung. Das liegt einmal daran, dass man selbst als Beteiligter Dinge nicht objektiv einschätzen kann. Zum anderen muss man aber auch wissen: Familienrechtsgutachten sind häufig eine "Massenabfertigung". Ich habe Gutachten erlebt, da waren die namen und das Alter der Kids schon falsch, die "Familiengeschichte" stimmte nicht. Ob dann die im Einzelgespräch notierten Kindermeinungen stimmten? Da kann man dann drüber grübeln. Und ob die Gutachterempfehlung am Ende begründet ist oder via Münzwurf entschieden, weiß man auch manchmal nicht. Unter den Gutachtern gibt es tolle, aber auch "spezielle". Man weiß aber nicht, was man bekommt. (Lies dich mal schlau über die Suchfunktion über "Gutachter", "Gutachten" und Co. Da bekommt man einen recht umfassenden Einblick ...)


    Recht hast du mit der Aussage, dass ein Gutachten zeitintensiv ist. Das bedeutet aber gleichzeitig: Über lange Zeit eine hohe "Familienbelastung" - für Vater, Mutter, Tochter. Und für das Umfeld. Du wirst lesen (müssen), was die Mutter dem Gutachter erzählt und dazu Stellung nehmen sollen. Umgekehrt auch. Und dann wieder. Und dann nochmals. Du wirst "Fehler" im Gutachten richtigstellen wollen (und müssen). Und die Mutter auch.

    Heilen oder verheilen kann in dieser Zeit sicherlich wenig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sagt mir bitte gerne, wo mein Denkfehler ist oder wo ich mir vielleicht was zu leicht vorstelle.

    Die Erwartungshaltung, dass ein Gutachter in einem Verfahren im Bereich Familienrecht Sachkunde zur BPS hat finde ich sehr optimistisch.

    Mein Rat wäre, wenn dem nicht schon so ist, sich selber so klug wie möglich zu machen.


    Meine Erfahrung ist, das mit zunehmendem Abstand zur Mutter, es immer schwerer wird zu beurteilen wie es ihr im Moment geht, du es aber gleichzeitig an Eurem Kind deutlich siehst.


    ...aber eben erst nach dem Wochenende.


    vg von overtherainbow

  • Ohne die freiwillige Zustimmung der Verfahrensbeteiligten kann kein FamGericht einen Gutachter beauftragen, der den körperlichen wie psychischen Zustand der Eltern beurteilt. Und auf Mutmaßungen/Hörensage sollte das Gericht sich nicht stützen - spätestens in der nächsten Instanz würde der damit begründete Beschluss "einkassiert" werden.


    Entsprechend ist die Fragestellung des FamGerichts an Gutachter in der Regel nicht, wie es so naheliegend wäre: "Hat dieser Elternteil einen an der Waffel?" Sondern in der Regel eine Fragestellung, die Aufklärung darüber geben sollte, ob und wie das Leben des Kindes besser werden könnte als bisher (und, upps, dem Kind könnte es - warum auch immer - besser gehen, wenn es keinen Kontakt/mehr Kontakt/den Aufenthalt wechseln würde zu einer bestimmten Person) .


    Bestimmte psychische Probleme eines/beider Eltenteile stehen in FamGerichtsverfahren während der Verhandlung oft wie ein weißer Elefant im Raum, über den nicht gesprochen wird. Und das Gericht sucht nach belastbaren anderen Gründen als diesen Elefanten, um einen Beschluss herbeizuführen.


    Nichtdestotrotz wird in Schriftsätzen der Prozessbeteiligten gern das Thema aufgegriffen. Es ist ja nicht so, dass das Gericht damit nicht einen gewissen Eindruck bekommt - es darf es halt nur nicht zeigen bzw. als Basis für eine Entscheidung anführen.


    In dieser schwierigen Situation bewegt man sich in Familienrechtsauseinandersetzungen. Hat man das im Hinterkopf, sind Verhaltensweisen von Gericht, Jugendamt, Beistandschaft, Gutachter und (gegnerischen) Anwälten manchmal besser einzuordnen. Und einem selbst hilft es vielleicht, sich an den richtigen Stellen zu engagieren und/oder sich an anderen Stellen nicht aufzuregen.


    Oder um nochmals auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: "Umgang mit psychisch kranker KM." Solange nicht eine Behörde/der eventuell behandelnde Arzt der Mutter die "Geschäftsfähigkeit" aberkennt, ist die Mutter im breiten Rahmen des Möglichen voll handlungsfähig. Ihr Verhalten mag einen stören, aber es kann nur bei nachweisbar rechtlichen Übertretungen sanktioniert werden. "Vorher"/bis dahin geht es einzig darum, wie ein Verhalten aufs Kind wirkt, Es muss ihm damit nicht gut gehen oder besser, sondern nachweisbar nicht schlechter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Die Umgänge zeitlich einzuschränken war tatsächlich schwierig.


    Ich wollte auf die Umgangsregelung, die 2024 vom Gericht beschlossen wurde.


    Ich hatte schon damit gerechnet, dass Ex sich nicht daran hält und auch alles noch etwas weiter aufdreht, aber als es dann so kam, war es doch schwieriger als gedacht für mich.


    Sie sollte Tochter abends nach Hause bringen, bestand aber auf Umgang über Nacht wie wir es jetzt einige Monate hatten (wir hatten weitere Zeiten in der Erziehungsberatung besprochen).

    Ex war felsenfest der Meinung, wenn wir so eine Erweiterung mündlich besprechen hat das auch dauerhaft Bestand solange nicht BEIDE etwas ändern möchten.


    Tochter wurde mir dann nicht nach Hause gebracht. Sie sei auch ganz plötzlich krank gewesen. Sie hatte eine heiße Stirn und Autofahrt wäre ihr nicht zuzumuten gewesen. In die Schule sollte sie aber nächsten Tag.


    Sie hatte dann keine Sportsachen mit, woran ich auch erst nächsten Morgen dachte.

    Ich überlegte nicht lange und brachte die Sachen morgens zur Schule.

    Tochter war aber nirgends und kam auch zum Unterrichtsbeginn nicht. Ich fragte in der Schule nach ob eine Abmeldung vorliegt, was verneint wurde.

    Es wurde dann rumgefragt ob sich Tochter vielleicht woanders in der Schule aufhält, aber sie war nirgends zu finden.

    Ex ging nicht ans Telefon.

    5 Minuten nach Unterrichtsbeginn wollte ich gehen, dann kam mir Ex mit Tochter entgegen. Tochter sichtlich aufgelöst, Tränen kullerten - das Zuspät kommen war ihr sehr unangenehm. Ich konnte sie beruhigen, Ex verschwand auch und Tochter konnte am Unterricht teilnehmen.


    Ich gab "Entwarnung" in der Schule und wollte zur Arbeit.


    Dann sah ich Ex auf dem Schulgelände wartend und suchend stehen. Mir war sofort klar, dass sie auf mich wartet und ich hatte plötzlich große Angst.


    Ich ging außer Sichtweite und wartete einige Minuten ob Ex verschwindet, das tat sie aber nicht. Es kam dann eine mir bekannte Lehrkraft, ich fragte ob sie Ex fragen könnte, was sie möchte und warum sie da rumsteht. Die Lehrkraft verstand erst überhaupt nicht was ich von ihr wollte und ich musste etwas weiter erklären.

    Das war zu viel, mir kamen die Tränen und ich bekam einen emotionalen Ausbruch.


    Ich durfte in der Schule dann kurz zur Ruhe kommen. Der Schulleiter wurde hinzugezogen und dieser sprach dann mit Ex und teilte ihr wohl mit, dass das Schulgelände frei von Auseinandersetzungen bleiben soll.


    Ex schrieb mir dann noch eine Nachricht, die teilweise sehr wirr war und auch leicht bedrohend.


    Tochter bekam zum Glück nicht so viel mit von der Auseinandersetzung.



    Aber ich fühle mich teilweise so machtlos.

    Meiner Meinung nach passiert so viel, aber ich habe das Gefühl für Außenstehende und auch für die Behörden ist es alles nicht einsehbar und wir wirken einfach wie 2 Eltern die sich streiten.



    So wirkte es auch beim Jugendamt, wo wir noch ein Gespräch hatten.

    Es ging zwar sehr viel mehr um Ex und ihr wurde auch deutlich gemacht, dass der Gerichtsbeschluss bindend sei, aber es wurde auch erwähnt, dass wir beide Tochter manipulieren würden und das zu unterlassen haben - sonst müsse das JA weiter einschreiten...


    Ich hoffe es war irgendwo Taktik oder Neutralität vom Jugendamt teilweise uns beide so anzusprechen?

    Ich weiß nämlich wirklich nicht wo ich Manipulationen begehe.

    Der neue Sportverein habe ich nicht mit der Mutter abgesprochen, aber dieser ist auch klar in meinen Tagen.

    Manchmal habe ich mit Tochter auch über Umgänge und Zeiten gesprochen, aber das immer erst nachdem sie mir berichtet hat, dass Ex das angesprochen hat und ich versuchte dann richtig zu stellen.


    Ich weiß auch nicht, was Ex alles ans Jugendamt meldete. Im Gespräch wurde nebenbei erwähnt, dass es auch viele Sachen aus unserer Paarbeziehungen waren, die schon viele Jahre zurückliegen.

    Laut Ex bin ich ja ein furchtbarer Mensch und ich habe es dann so verstanden, dass ihre Sorge ist, dass ich Tochter auch so "psychisch fertig machen" würde, wie ich es bei ihr angeblich getan habe.


    Ich habe sicherlich sehr viele Fehler gemacht, vor allem als ich damals noch so viel Bier trank. Ich wurde zwar nie aggressiv davon, trotzdem war ich bestimmt kein guter Partner.

    Ich war aber kein Unmensch und habe trotzdem mein Bestes versucht.



    Ich habe die große Sorge, dass ich schon sehr schlecht aussehe, wenn jemand nur 5% davon glaubt, was Ex behauptet.

    Meiner Meinung steckt sie in ihrer eigenen Ansicht fest und projiziert alles negative auf mich.

    Ich folgte dem Rat von overtherainbow und habe einiges mehr gelesen über BPS. Ich würde sagen ich hatte schon erweiterte Grundkenntnisse darüber, aber ich habe mir jetzt noch ein paar spezifische Bücher geholt und hätte das auch schon viel eher machen sollen.


    Keine Ahnung wie es genau weitergeht jetzt.

    Ex erwähnte beim Jugendamt mehrmals sich jetzt ans Gericht zu wenden. Ich habe davon noch nichts weiter gehört.


    Sonst war die letzte Zeit zum Glück auch etwas ruhiger und ich versuche viel für mich selbst zu finden um stabiler in der Situation zu bleiben. Von mehreren Stellen wurde mir jetzt auch nahegelegt eine Vater-Kind Kur anzustreben, was ich jetzt auch in Angriff nehme.


    Besten Dank fürs Lesen!

  • Jetzt kam Post vom Familiengericht, dass Ex das Wechselmodell beantragt.


    Verhandlung ist schon Mitte Dezember.


    Mit Tochter hat sie auch schon alles abgeklärt hat mir Tochter direkt berichtet.

    Tochter sagt, sie will das WM jetzt doch mal ausprobieren und Mutter hätte ihr gesagt dass sie das auch dem Richter sagen soll.



    Ich habe meiner Anwältin schon alle Argumente dagegen geschickt, mal sehen was sie daraus macht.

    Sie rät dazu gleich ein familienpsychologischen Gutachten zu beantragen.


    Ich bin da noch unsicher und frage mich ob man sich das nicht noch in der Hinterhand behalten kann.


    Eigentlich sprechen ja genug andere Dinge gegen ein Wechselmodell.

  • Familienrechtssachen sollen möglichst schnell terminiert werden - möglichst innerhalb von sechs Wochen ab Antrag. Verhandlungstermin Mitte Dezember ist da eigentlich schon spät. Auf keinen Fall "schon".


    Guck dir die Klage - also den Klagesatz - genau an. Darum geht es. Erst in zweiter Linie um die Begründung.


    Wechselmodell bedeutet grundsätzlich enge Kooperation der Eltern. Das könnte hier schwierig sein.

    Ansonsten: Familiengutachten werden einerseits wegen der Kosten, andererseits aber wegen des zeitlichen Aufwands sehr ungern in noch frühen Streitphasen der Eltern angeordnet ( und auch, wenn es sich anders anfühlt: Für Gericht und JA seid ihr noch in einer einigermassen frühen Phase...). Bis ein Gutachten erstellt und dann ausverhandelt ist, vergehen manchmal viele Monate, oft über ein Jahr.


    Und was soll da erforscht werden? Ob ein Wechselmodell funktionieren könnte? Das Wechselmodell hat derzeit noch nicht einmal eine richtige rechtliche Grundlage. Wird daher meist als Vergleich geschlossen - die Eltern einigen sich drauf nach deutlichem Druck des Gerichts.


    Dein Anwalt sollte den Richter kennen und wie er "tickt". Mit dem Wissen kann man eine Prozessstrategie erarbeiten. Wichtig ist: Du solltest wissen was du willst, was Dein Ziel ist. Konkret. Möglichst aus der derzeitigen Praxis gezogen. Kindzentriert, aber dich und deine (Arbeits)Situation auch berücksichtigend.

    Dein Vortrag sollte nicht von (Ablehnung) der Mutter und dem Wechselmodell handeln. Also kein Streitmodus, sondern lösungsorientiert.

    Väter müssen im Gegensatz zu Müttern dieses Vertrauen bei Gericht, Behörden etc. oft erst gewinnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Die Klage oder den Antrag habe ich mir natürlich angeschaut. Es wird Regelung des Umgangs beantragt und das Wechselmodell Montag - Montag.


    Bzgl. Gutachten weiß ich nicht was richtig oder falsch ist.


    Bitte nehmt es mir nicht übel, aber meine Anwältin hat jetzt in den Schriftsatz aufgenommen, dass ich die Mutter für nicht erziehungsfähig halte und als Beweis könnte das Gutachten dienen.


    Ich verstehe die Punkte, die hier alle dagegen äußern sehr gut.

    Aber die Anwältin hält das für unseren Fall und nach dem was wir alles anführen für angemessen.

    Ich möchte später nicht denken, es nicht versucht zu haben. Solche Gedanken plagen mich schon genug.


    Ich hoffe aber natürlich dass es nicht soweit kommt, da ja wirklich vieles dagegen spricht.



    Ansonsten haben wir jetzt nur dem Antrag widersprochen und ich stelle keine eigenen Anträge beim Gericht.

    Mein Ziel wäre also das 14-tägige Umgangsrecht + 1 Nachmittag in Woche ohne Umgang, was 2024 so bei Gericht beschlossen wurde, beizubehalten. Das funktionierte zumindest einigermaßen und das ist ja auch die derzeitige Praxis nachdem mit viel Mühe und Ärger die Erweiterungen jetzt zurückgenommen wurden.

    Mehr Lösungen kann ich auch nicht bieten, oder?


    Ideen habe ich natürlich noch viele. Aber ich werde die Mutter nicht ändern und dass sie sich jemals ändert bezweifle ich auch langsam.



    Mein Vortrag, oder was ich sonst bei Behörden äußere, läuft stets darauf hinaus, wie es Tochter in bestimmten Situationen geht, was Tochter äußert oder was sie für ein Verhalten zeigt. Alles sachlich und immer das Kind im Mittelpunkt. Dabei kommt die Mutter natürlich teilweise schlecht weg, aber ich kann ja die Fakten nicht ändern.



    Weiß jemand, wie es einzuschätzen ist, dass Tochter nicht vom Gericht geladen wurde?