Nach Kindesentzug mutmaßliche "Rückentführung"?

  • Christina Block ist jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Sorgerechtsentscheidungen deutscher Familiengerichte (FamG) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Geklagt hatte sie gegen Auslegungen des Haager Kinderschutzübereinkommens durch die FamG. Das BVerfG hatte jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.


    Der Ex-Mann von Block hatte ja nach einem Umgang die Kinder nicht wieder aus Dänemark zurück zur Mutter gebracht, die zur damaligen Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hielt. Dänische Gerichte hatten dann das ABR dem Vater zugesprochen. Block hatte gegen die Zuständigkeit Dänemarks geklagt. Das BVerfG erklärte jetzt: Zuständig für Sorgerechtsfragen seien die Gerichte am Ort des "gewöhnlichen Aufenthalts" der Kinder. Maßgeblich sei, wo die Kinder sich eingelebt haben, wo ihr soziales Umfeld ist, wo sie sich wohlfühlen. Das sei nach mehr als zwei Jahren beim Vater eindeutig Dänemark. – Hinfällig sei damit, dass der Vater die Kinder entzogen hatte. Geurteilt wurde nach dem Ist-Zustand. Danach leben die Kinder seit zwei Jahren in Dänemark.


    Welche Auswirkungen dieses Familienrechtsurteil auf das anhängige Strafverfahren gegen den Vater wegen Kindesentzug hat, bleibt abzuwarten. Bisher hat das zuständige Landgericht in Hamburg noch keinen Verfahrenstermin gesetzt.


    Pech für die Mutter war, dass Dänemark nur teilweise der Internationalen Familienrechtsvereinbarung beigetreten ist. Während sich Deutschland an die Verträge gebunden fühlt, hatte Dänemark die im Laufe der zwei Jahre ergangenen Urteile in Deutschland über ABR und Umgang schlicht nicht zur Kenntnis genommen und die Kinder nicht, wie es dem Haager Kinderschutzübereinkommen damals entsprochen hätte, rückgeführt. Die dadurch vergangene Zeit ist der Mutter jetzt negativ angerechnet worden: Die Kinder hätten sich eingelebt in Dänemark.

    Eine weitere diskutable Entwicklung in der unsäglichen Geschichte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine "gute" Lösung gibt es hier auch nicht mehr....

    Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo und deswegen ist es auch nicht wirklich belastbar, dass die Kinder vor Gerichten und Behörden mehrfach gesagt hätten, sie wollten in Dänemark bleiben.

  • Das ist in den Medien vielfach zu finden. Vereinzelt ist umgekehrt berichtet worden, dass die Kinder dem Jugendamt gegenüber nach der Entführung aus Dänemark berichtet hätten, fröhlich und gern jetzt bei der Mutter zu sein.


    Frage ist allerdings: Gibt es Gerichte, die aus den Kinderaussagen an die Öffentlichkeit kommunizieren? JAs, die solche Sachen aus den Akten zitieren?

    In Deutschland ist das ein absolutes "No Go". Und übel wird es, wenn die Kinder als "Zeugen" oder "Fürsprecher" herangezogen werden, Grund für eine Entscheidung des Gerichts zu sein ...


    Macht alles nicht besser ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Da ist soviel Porzellan zerschlagen worden....


    Auch wenn das alles möglicherweise nicht rechtens wäre: wenn die Kinder jetzt schon 2 Jahre in Dänemark leben, würde ich sie da lassen, einfach damit mal Ruhe rein kommt. Mit Ruhm bekleckert haben sich ja beide Elternteile nicht. Und wenn es der Mutter um Das Kindeswohl gehen würde und nicht um MAcht oder darum, ihrem Ex eins rein zu würgen, könnte sie ja mal versuchen, aus der Ferne ein Verhältnis zu ihren Kindern aufzubauen, auf das man bei Volljährigkeit dann aufbauen könnte. Was der Vater natprlich auch zulassen müsste, klar. Ich weiß, das hat mir Recht und Gesetz nichts zu tun und ist von der Mutter vermutlich auch nicht zu erwarten, Vater weiß ich nicht. Aber das ist das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte.


    Wird aber vermutlich nicht passieren, sondern die werden die Gerichte beschäftigen, bis die Kinder volljährig sind.

  • Der Anfang der Geschichte ist ja, die Mutter hat das ABR, der Vater ist UET und bringt die Kinder nach dem Umgang nicht zurück.


    Das ist schon ein Hammer und müsste eigentlich sofort zu der Konsequenz führen, die Kinder umgehend zur Mutter zurück zu bringen.


    Nun spielt sich die Story aber im 2 Ländern ab, das macht so eine Rückführung kompliziert.


    Die KM hat den saudummen Fehler gemacht, die Kinder aus Dänemark entführen zu lassen.

    Mit so ner Aktion hat man bei sämtlichen Gerichten und Ämtern verloren.

    Das toleriert niemand, so sehr ich das Handeln der KM menschlich verstehe.


    Ich denke, hätte sie vor einem Gericht in Dänemark Umgang eingeklagt, hätte man ihr den zugestanden.

    Dann hätte sie die Kinder nach dem Umgang nicht mehr an den KV heraus geben können.


    Aber, alles Spekulation.....für die Kinder so oder so ein Drama.

    Kinder sind ja bei (fast) jeder Trennung eh immer die Dummen, die die Entscheidungen der Eltern zu akzeptieren haben.

  • Ab Juli geht es wohl mit dem Prozess los und mit den ganzen Details, die zwischenzeitlich herausgekommen sind, glaube ich nicht, dass es bei einer Strafe auf Bewährung bleiben kann.

    Das wird auf die Beweislage ankommen.


    Es sind Personen mit viel Geld im Spiel, folglich werden sehr gute, erfahrene Anwälte die Verteidigung übernehmen.

    Es gibt eine verstorbene Mutter, der man prima die Beauftragung der Entführung in die Schuhe schieben kann.

  • Die Zeit wird eng. Seit Nov. 2024 ist ja ein mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft. Das ist jetzt ein halbes Jahr ohne Klageerhebung. Da gehört der Häftling eigentlich freigelassen.

    Gleichzeitig hat das Gericht noch nicht entschieden, ob die Klageunterlagen der Staatsanwaltschaft gewichtig genug sind, dass überhaupt ein Verfahren eröffnet wird.

    Sollte hier "Geheimwissen" aus dem Gericht an die Kölnische Rundschau gelaufen sein, werden sich die Verteidiger freuen: Material, um ggfls. das Verfahren platzen zu lassen.

    Die Geschichte wird immer schräger.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jetzt meldet sich der Opa in der Klatschpresse


    https://www.bunte.de/stars/sta…Ifzc0A#Echobox=1748605624

    Dass er seine Enkel vermisst, wird schon stimmen. Trotzdem wirken diese Worte auf mich wie blanker Hohn, angesichts dessen, was die Kinder bei der Entführung erleben mussten. Dass es nie passieren darf, dass die Kinder einem Elternteil entzogen werden, ist richtig. Was unter gar keinen Umständen je passieren darf, ist, dass Kinder gewaltsam entführt und Todesangst ausgesetzt werden. Das hat er leider vergessen, zu erwähnen.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Ich glaube, er hat einen so genannten offenen Brief geschrieben, der an zahlreiche Medien gegangen ist.


    Was die Kinder erlebt haben, wird man wohl selbst nicht hören, falls es zu einer Klageerhebung kommt in den beiden Entzugsklageanträgen der Staatsanwaltschaft: Gegen den Vater sowie gegen die Mutter und fünf weitere Personen. - Der Großvater gehört m.W. übrigens nicht zu den von der Staatsanwaltschaft verdächtigten Personen, einen Kindesentzug begangen zu haben. Natürlich kann man ihn in einen Topf werfen wie die verdächtigten Eltern. Das scheint aber in der derzeitigen Konstillation schwierig und sollte beim derzeitigenStand der Dinge vielleicht nicht getan werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.