In der Plauserecke habe ich meinem Ärger hier Luft gelassen Dinge, die der Mensch nicht braucht
Volleybab hat vorgeschlagen dafür ein Thema aufzumachen, was ich hiermit tue. Vielleicht können die bisherigen Antworten #100.945-#100950 von dort auch mit hierhin umziehen?
Die Zuweisung gehört in Familienrecht.
Das hat aber nichts mit dem Zivil- bzw. Mietrecht zu tun.
Natürlich kann dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden. Das bedeutet aber eben nicht, dass er weiterhin im Mietvertrag bleiben muss. Er hat einen Anspruch darauf, dass er diese Verpflichtung/ Haftung nicht mehr tragen muss.
Zivielrechtlich würde er ja für alles gerade stehen ohne Einfluss zu haben. Zahlst du z.B. keine Miete mehr oder verursachst einen Schaden (der nicht von der Vesicherung gedeckt ist), dann kann der Vermieter auf ihn zukommen und das Geld verlangen, da der Vermeiter sih bei mehreren Mietpartnern durchaus ausuchen darf, von wem er fordert. Um das aufzulösen funktioniert eben nur die gemeiname Kündigung oder eben die Kulanz des Vermieters ihn aus dem Vetrag zu streichen/lassen. Bist zu dazu nicht bereit kann er eben die Zustimmung zur Kündigung einklagen und wird da auch Recht bekommen.
Ich möchte ja gar nicht, dass er im Mietvertrag bleibt. Ich habe das dem Vermieter ja ebenfalls mitgeteilt, dass ich den Mietvertrag allein weiterführen will. Nur hat der nicht geantwortet.
Wenn ich kündigen müsste, hätte ich ein riesen Problem, eine neue Wohnung zu finden. Eine bezahlbare, ausreichend große, Wohnung ist bei dem aktuellen Wohnungsmarkt kaum zu finden. Außer eventuell in sehr schlechter Lage, so dass die Kinder die Schule wechseln müssten und wir für Therapie, Fachärzte usw (hab ein chronisch krankes Kind) noch längere Wege hätten. Kurz es würde das ohnehin volle Wochenpensum unmöglich machen.