gemeinsam gemietete Wohnung - ich möchte bleiben

  • In der Plauserecke habe ich meinem Ärger hier Luft gelassen Dinge, die der Mensch nicht braucht


    Volleybab hat vorgeschlagen dafür ein Thema aufzumachen, was ich hiermit tue. Vielleicht können die bisherigen Antworten #100.945-#100950 von dort auch mit hierhin umziehen?


    Die Zuweisung gehört in Familienrecht.

    Das hat aber nichts mit dem Zivil- bzw. Mietrecht zu tun.


    Natürlich kann dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden. Das bedeutet aber eben nicht, dass er weiterhin im Mietvertrag bleiben muss. Er hat einen Anspruch darauf, dass er diese Verpflichtung/ Haftung nicht mehr tragen muss.

    Zivielrechtlich würde er ja für alles gerade stehen ohne Einfluss zu haben. Zahlst du z.B. keine Miete mehr oder verursachst einen Schaden (der nicht von der Vesicherung gedeckt ist), dann kann der Vermieter auf ihn zukommen und das Geld verlangen, da der Vermeiter sih bei mehreren Mietpartnern durchaus ausuchen darf, von wem er fordert. Um das aufzulösen funktioniert eben nur die gemeiname Kündigung oder eben die Kulanz des Vermieters ihn aus dem Vetrag zu streichen/lassen. Bist zu dazu nicht bereit kann er eben die Zustimmung zur Kündigung einklagen und wird da auch Recht bekommen.


    Ich möchte ja gar nicht, dass er im Mietvertrag bleibt. Ich habe das dem Vermieter ja ebenfalls mitgeteilt, dass ich den Mietvertrag allein weiterführen will. Nur hat der nicht geantwortet.


    Wenn ich kündigen müsste, hätte ich ein riesen Problem, eine neue Wohnung zu finden. Eine bezahlbare, ausreichend große, Wohnung ist bei dem aktuellen Wohnungsmarkt kaum zu finden. Außer eventuell in sehr schlechter Lage, so dass die Kinder die Schule wechseln müssten und wir für Therapie, Fachärzte usw (hab ein chronisch krankes Kind) noch längere Wege hätten. Kurz es würde das ohnehin volle Wochenpensum unmöglich machen.

  • Geh einfach noch einmal an die Immobilienverwaltung heran und frag nach dem Sachstand.

    Letztlich hängt alles an der Bonität. Wenn du erkennbar den Mietzins leisten kannst, "muss" der Vermieter den Vertrag auch mit dir allein weiter führen.

    Gut ist: Du hast keinen Zeitdruck.

    Entsprechend kannst du locker dem RA vom Ex mitteilen: Antrag zur alleinigen Wohnungsuebernahme sei bereits gestellt. Eine gemeinsame Kündigung würdest du ablehnen, da du mit Kids wohnen bleiben willst. Aber Ex dürfe sich auch gern selbst an Vermieter wenden, um die Sache zu beschleunigen.


    Klassiker: Anwalt maekelt wegen der Kaution rum ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank Volleybab,

    das hab ich jetzt so in etwa gemacht. Also dem Vermieter nochmal (diesmal per Einschreiben mit Rückschein, ist also ganz sicher auch angekommen) von uns beiden mitgeteilt dass er den Vertrag verlassen möchte und ich ihn fortführen möchte. Und dem Anwalt werde ich das auch mitteilen. Sollte der dennoch auf Kündigung bestehen muss ich eben eine eigene Rechtsanwältin hinzuziehen.

  • Nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen neuen Vertrag allein mit BomBom zu schließen. Will er das nicht, bleibt selbstverständlich der alte Vertrag gültig. Pech für den Ex von BomBom. Dem Vermieter ist er, je nach Vertrag, im schlimmsten Fall allein den Mietzins schuldig. Kann den aber von BomBom einfordern bzw. mit dem Trennungsunterhalt verrechnen.


    Wenn es beim Vermieter mit der Entlassung vom Ex und Umschreibung nicht klappt, muss Ex oder BomBom - wem es halt wichtig ist - auf Zuteilung der Wohnung für BomBom klagen. Kommt das bei Gericht durch, muss der Vermieter einen neuen Vertrag mit BomBom schließen.

    Nachteil eines Neuvertrages ist es: Vermieter kann den Mietzins erhöhen etc.

    Deshalb ist die Entlassung des Ex aus dem Vertrag der für BomBom eher zu empfehlende Weg, nicht der Neuvertrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kommt das bei Gericht durch, muss der Vermieter einen neuen Vertrag mit BomBom schließen.

    Sicher? Ich glaube nicht, dass ein Vermieter gezwungen werden kann einen Mietvertag einzugehen, den er nicht will. Was wenn er den Mietzins höher ansetzt und es ersichtlich ist, dass BomBom die Miete so gar nicht aufbringen kann?

    Ich kenne es nur so, dass das Gericht eine Wohnungzuweisung machen kann, das hat aber keinerlei mietrechtliche Konsequenzen, sondern bezieht sich nur auf das familienrechtliche.
    Der Part, der aus dem Mietvertrag raus will und das Recht dazu hat er, weil ihn auch wieder niemand zwingen kann weiterhin das Risiko zu trqagen zu zahlen, obwohl er keinerlei Einfluss darauf hat (würde die Miete nicht mehr gezahlt kann er Veremieter sich voll umfänglich an ihn wenden und er steht in der Pflicht), kann auf gemeiname Kündigung klagen. Eben genau dann, wenn der Vermieter ihn nicht aus dem Vertrag entlasen will. Dann wird eben gerichtlich die Zustimmung zur Kündigung von Bombom erstritten. Dann ist die Wohnung gekündigt. Aber es wird kein Urteil geben, dass nach der Kündigung der Vermieter Bombom einen Vertrag anbieten muss.

  • Paragraf 1568a BGB, "Eheliche Wohnung", ist die rechtliche Grundlage für meine Darstellung.


    Ansonsten: Bei Erstvertragsabschluss kann der Vermieter zur eigenen Entscheidungsfindung eine Einkommensauskunft der potentiellen Mieter erbitten. (Kommt die nicht, nimmt er halt den anderen Mietwilligen.) Aber vermutete Nichtleistungsfähigkeit später ist im laufenden Vertrag kein Kündigungsgrund. Der besteht erst, wenn der Mietzins tatsächlich nicht geleistet wird. Damit muss der Vermieter den Mietvertrag erfüllen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wow Volleybab,

    Vielen Dank für das zusammen fassen. Das ist auch etwa das gleiche, was ich dazu online finden konnte. Ich kann ja (und tue das auch zuverlässig) die Miete zahlen.


    Laut Rücksendeschein liegt dem Vermieter seit knapp zwei Wochen unser Schreiben vor, bisher gab es (wie zuvor) keine Antwort. Also auch keine Ablehnung.

  • Im Moment bist du noch "im grünen Bereich". Ihr seid verheiratet. So lange die Ehe besteht, kann Ex nur mit besonderer Begründung klagen, dass er nach Familienrecht aus dem Mietvertrag entlassen wird. Grund: Ihr seid im Trennungsjahr. Da wird (per Gesetz) die Chance auf eine gemeinsame Zukunft noch offen gelassen. Klagt Ex, müsste er nachweisen, dass die Trennung unabänderlich ist. Ohne deine Zustimmung zur Scheidung kann die Trennungszeit sogar drei Jahre sein. Dann kann die Scheidung gegen deinen Willen problemlos ausgesprochen werden (vorher müsste das Gericht wichtige Punkte nennen, heißt es üblicherweise)


    Ob die Immobilienfirma derzeit reagiert, kann dir egal sein. Es gilt der alte Mietvertrag. Das weiß auch die immobilienfirma. Da warten mache Firmen einfach ab.


    Enger wird es, wenn die Scheidung durch ist. Dann fällt für Dich der Trennungsunterhalt weg. Das ist der Augenblick, zu dem deutlich wird, ob du den Mietzins der Wohnung (weiter) bedienen kannst. Weil dann ggfls. der Ex noch in der Pflicht ist, will er dieses Problem derzeit schon einmal aus dem Weg räumen. (Aber da hast du ja das getan, was du tun kannst bzw. zumutbar ist. Jetzt von deiner Seite aus die derzeit finanzierbare Wohnung zu kündigen, sodass beide Mieter gekündigt hätten, wäre nur zumutbar, wenn du eine finanzierbare Alternative hättest.)


    Objektiv betrachtet könnte man bei dieser Konstellation sagen, dass eine schnell herbeigeführte Scheidung für dich zumindest wohntechnisch wie finanziell (neben Trennungsunterhalt auch rententechnisch) nicht zwingend größte Priorität haben müsste. Seelisch kann das natürlich ganz anders aussehen: Da kann der schnelle Schlußstrich "heilend" sein.


    Wichtig für dich zu wissen ist aber, dass der Ex zwar viele Forderungen durch seinen Anwalt stellen kann, aber die sind nicht so einfach durchsetzbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Scheidung hat auf jeden Fall seelisch große Priorität. So sehr, dass ich einfach nur dem Scheidungsantrag zustimmen werde, damit es schnell geht und ich den Kontakt vollständig abbrechen kann. Nach der Scheidung können die ehemaligen Ehepartner dem Vermieter mitteilen, wer die Wohnung zukünftig allein nutzen wird.. vielleicht reicht ihm das ja.