OLG: Kleinkinder müssen beständig beaufsichtigt werden

  • Das OLG Oldenburg hat im April ein Urteil zur Aufsichtspflicht bei Kleinkindern getroffen und jetzt veröffentlicht (Urteil v. 20.04.2023, Az. 14 U 212/22).


    Eine Mutter hatte ihr 2 1/2jähriges Kleinkind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesetzt, (noch) nicht angeschnallt und den Autoschlüssel aufs Armaturenbrett gelegt. Dann ist sie (für zwei Minuten“ noch einmal ins Haus gegangen. Die Türen des Autos waren geöffnet.


    Das Kind ist vom Sitz geklettert, hat sich den Autoschlüssel gegriffen, ihn ins Schloss gesteckt und den Wagen gestartet. Das Auto machte einen Satz nach vorne und verletzte die rund 1,5 Meter entfernt auf einer Bank sitzende Oma des Kindes schwer. Die Krankenkasse forderte nun wegen Aufsichtspflichtverletzung Schadenersatz von (der Haftpflichtversicherung) der Mutter. Das Landgericht hatte noch pro Mutter entschieden. Es liege eine ungewöhnliche Kausalkette vor, mit der auch ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen hätte. Dies sah nun das OLG anders. Grundsätzlich seinen Eltern für ihr Kind aufsichtspflichtig nach § 1631 Abs. 1 BGB. Das Maß der gebotenen Aufsichtspflicht richte sich nach den Umständen des Einzelfalls und erhöhe sich mit der Gefahrträchtigkeit der jeweiligen Situation. „Kleinkinder bedürften generell ständiger Beaufsichtigung.“ (Pressestelle OLG Oldenburg)


    Und weiter: „Die Kindesmutter habe durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen, oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.“

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.