Recht auf Kennenlernen des neuen Partners?

  • Hallo ihr Lieben,


    (vorweg: die Ereignisse haben sich bei mir nun überschlagen: Freitag hatte ich einen verdorbenen Magen und konnte auch nicht arbeiten gehen. Einkaufen sowieso nicht... Also bot sich mein Partner an mir etwas vorbei zu bringen und ihn als Kumpel vorzustellen. Haben wir auch gemacht, die Jungs haben sich prima mit ihm verstanden, wollten ihn gar nicht gehen lassen. Wir waren beide sehr überrascht. Wir haben dann auch, auf Wunsch meiner Kinder, ein schönes Wochenende mit ihm verbracht (soweit es mir mit dem Magen möglich war), nun ja, dies hat natürlich mein Ex erfahren, da mein Großer so viel von dem tollen Wochenende zu erzählen hatte... deswegen ist er entsprechend angep*s*t)


    Nun bat ich ihm dass ich gerne seine neue Partnerin kennenlernen würde, um zu wissen mit welcher Person meine Kinder Kontakt haben werden. Das hat er vehement verneint, da er ja auch meinen Partner niemals kennenlernen will. Nun liegt mir aber etwas daran die Person kennenzulernen, die bald in das Leben meiner Kinder treten wird, er möchte es dennoch nicht (ich gehe davon aus dass er ihr nichts von seinen Fehltritten mir gegenüber gesagt hat und Angst hat dass ich ihr reinen Wein einschenken könnte).


    Kann ich darauf bestehen? Letzten Endes, wenn die Kinder Geburtstag feiern und er ja meint, dass das nach wie vor zusammen funktioniert =O würde ich sie ja sowieso kennenlernen (und er meinen Partner auch) oder will er sie dann ausgrenzen? Mal abgesehen davon dass ich der Meinung bin dass wir im Idealfall eh nicht zusammen feiern, da es einfach zu viel Spannungen gibt, sieht er anders.


    Viele Grüße

  • Kann ich darauf bestehen?

    Kurz und knapp - nein. So verständlich es ist, dass Du den Wunsch hast. Ebenso wenig kann er darauf bestehen, die Kindergeburtstage gemeinsam zu feiern - auch da ist sein Wunsch ja verständlich. Dann sei Dir aber auch darüber im Klaren, dass, sollte mal ein Geburtstag in seine Umgangszeit fallen, Du dann auch nicht dabei bist, wenn Du gemeinsam Feiern ablehnst.


    Ich war teilweise ganz froh, wenn mein Exmann mit dabei war. Wir hatten aber auch nicht so ein schlechtes Verhältnis wie Ihr; auch wenn es Zeiten gab, wo ich ihn am liebsten von hinten sah.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Liebe Coco,


    das dachte ich mir schon fast, aber wie möchte er das denn händeln wenn wir zusammen feiern? Wenn sich die Kinder gut mit dem jeweiligen Partner verstehen werden sie auch wollen, dass der Partner dabei und dann soll man ihn ausladen, weil er es so will? Grundsätzlich habe ich nichts gegen gemeinsam feiern, haben nun auch Ostern, Weihnachten und den Geburtstag des Großen zusammen gefeiert, allerdings hat er sich da auch teilweise wirklich schlecht verhalten, wo ich mich dann frage inwiefern es dem Kind nützt wenn man zusammen feiert, wenn er sowieso nur ein Gesicht wie 7 Tage Regenwetter zieht und rum motzt? (zu Ostern und Geburtstag war er ja sogar nicht mal mehr single).


    Ich hatte m.E. irgendwo mal gelesen, dass die Kinder ihren Geburtstag im Generellen da feiern wo sie mehrheitlich leben? Ist das komplett falsch oder wie soll ich das verstehen?

  • dass die Kinder ihren Geburtstag im Generellen da feiern wo sie mehrheitlich leben?

    Das weiß ich nicht genau; glaube aber nicht, dass das so ist. Da kennen sich andere hier sicher besser aus.

    Mein "nein" bezog sich auf Dein "Recht", die neue Partnerin kennenzulernen. Jetzt mal ab vom rechtlichen. Ja, Dein Ex ist momentan für Dich der "Feind" und verhält nicht so, wie es Deiner Meinung nach sein sollte und bei dem ein oder anderen, erscheint er, so wie Du es beschreibst, absolut verletzt und deshalb sein Verhalten wie das eines verletzten Kindes.

    Stelle es Dir bitte mal andersherum vor. Würdest Du begeistert einwilligen, wenn Du eh schon nicht mehr ständig am Leben Deines Kindes teilnehmen kannst, dass Du vom Kindergeburtstag ganz selbstverständlich ausgeschlossen wirst?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich würde ihn verstehen wenn ich irgendetwas dergleichen tun würde, aber ich habe sogar eingewilligt Weihnachten mit ihm zu feiern, davon sogar zwei Tage bei ihm bzw. seinen Eltern, Ostern auch alleinig bei ihm, genau wie den Geburtstag unseres Großen. Ich habe noch nie derart agiert, dass ich ihm die Kinder vorenthalten würde. Habe ihn, in der Zeit seit der Geburt des Großen bis zu unserem Auszug, bekniet dass er sich für seine Kinder interessiert und etwas mit ihnen unternimmt, es war ihm sch**** egal, erst als sie nicht mehr selbstverständlich waren hat er verstanden, wie wunderbar diese Wesen sind! Und selbst dann habe ich zu keinem Zeitpunkt gegen ihn agiert. Selbst der Große, zum damaligen Zeitpunkt


    Deswegen kann ich es einfach nicht verstehen. Er sagt er hasst mich und erkennt mich nicht wieder (weil ich nun eben nicht mehr nach seiner Nase tanze), obwohl ich jeden Grund hätte ihn wegen dem Missbrauch zu hassen... Dennoch versuche ich alles zum Wohle der Kinder zu managen und gedankt wird es einem nicht, im Gegenteil dann noch eher dagegen agiert... deswegen geht es mir wahrscheinlich auch gerade einfach viel zu nah...

  • Ein "Recht auf Kennenlernen des neuen Partners" besteht rechtlich nicht.

    Ein neuer Partner darf ja auch (bisher. Es wir gerade im Justizministerium daran gearbeitet) auch keinerlei "elterliche" Aufgaben wahrnehmen - nur in Vertretung und Beauftragung: Ich kann zum Beispiel zur Betreuung meines Kindes einen Kindermann/ein Kindermädchen anstellen, dritte Personen "in meinem Namen" meine Kinder bringen, holen, betreuen lassen. All das ohne jegliches Mitspracherecht des Ex-Partners.


    Natürlich kann es Sinn machen, sich mit allen Bezugspersonen der Kinder über bestimmte Rahmenbedingungen abzustimmen. Aber einen durchsetzbaren Anspruch darauf habe ich nicht bei Kontakten außerhalb meiner Betreuungszeiten.

    Da man nicht fordern kann, bleibt nur die "freundliche Kontaktaufnahme". Eine Einladung zum unverbindliche Kaffee/Tee aussprechen: "Kommt doch mal auf eine Tasse rein, wenn ihr Kind holt/bringt." Und sich erst einmal beschnuppern, bevor man die lange Liste der Gesprächspunkte abarbeitet. Das ist vielleicht günstiger, bei einem zweiten oder dritten Treffen zu machen.


    Wo die Kids ihren Geburtstag feiern, regeln die Eltern unter sich. Da gibt es alle Varianten: Dort, wo das Kind am Geburtstag ist. Immer beim Betreuungselternteil. Gewollt abwechselnd.

    Und manchmal werden Feiern mit dem anderen Elternteil ausgerichtet. Manchmal ohne. Manchmal gibt es zwei Feiern - eine in jedem Elternteilhaushalt ...

    Es ist eure elterliche Entscheidung, wie ihr das handhabt: In gemeinsamer Absprache oder halt in "eurem Machtbereich" jeweils so, wie ihr es wollt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Du mal das Tempo drosselst.


    Es geht letztlich nicht um die Erwachsenen und es wird noch soviele Veränderungen geben, dass ich erneut zu mehr Gelassenheit raten möchte.

    Du kannst nicht alles (maß-)regeln...


    vg von overtherainbow

  • ich dachte es mir schon fast, dass man kein Recht dazu hat. ich hatte jetzt auch nicht gefordert sie sofort kennenzulernen, nur dass ich sie gern irgendwann kennenlernen wollen würde. Da er meinen Partner in keinster Weise kennen lernen möchte (hat sich über Facebook genug Bild über ihn gebildet :D)


    Lieben Dank für eure Hilfe :)

  • Hast du nicht zwischenzeitlich einen Anwalt den du bei diesen doch vielen Themen fragen kannst? Er ist hier vielleicht auch etwas näher dran an deiner derzeitigen Situation als wir hier.


    zum Thema Partner hast du, wie schon geschrieben, kein Recht auf ein Kennenlernen. Deine Kinder kommen damit sicher klar, du auch? Atme mal durch, es wird sich finden.

  • Hast du nicht zwischenzeitlich einen Anwalt den du bei diesen doch vielen Themen fragen kannst? Er ist hier vielleicht auch etwas näher dran an deiner derzeitigen Situation als wir hier.

    Stört es dich, dass sie hier soviel fragt ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Nö, das Forum lebt hier ja von Beiträgen.


    Auf mich wirkt es etwas „verunsichert“ und das könnte der Anwalt ihr vielleicht nehmen.


    Ansonsten immer her mit den Themen - es gibt hier ja einen reichlichen Schatz an Usern die schon ähnliche Situationen erlebt haben.

  • Wobei das ja hier Fragen sind, die nicht oder nur zum kleinen Teil juristische Relevanz haben. Ob da der Anwalt situationsgerecht seine hoffentlich vorhandene soziale Kompetenz spielen lässt oder aber sagt: "Wir könnten klagen und hätten 60 Prozent Chance zu obsiegen", das ist dann immer die Frage. - Ich habe leider wenige Familienrechtanwälte kennen gelernt, die die juristische Auseinandersetzung nicht grundsätzlich als beste Lösung gesehen haben (oder nur dann nicht, wenn aber auch nicht der Hauch einer Chance da war ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo,


    nein einen Anwalt habe ich nicht und diese Themen kommen bei mir ehrlich gesagt immer dann erst auf wenn sie aktuell sind, ich hätte nicht ansatzweise so viel Geld dafür, wenn ich jedes Mal den Anwalt für so etwas kontaktieren würde.


    Ich schreibe hier ja, weil ihr alle Erfahrung habt und davon berichten könnt, nicht weil ich eine abgesicherte rechtliche Beratung haben möchte.

  • Kann ich darauf bestehen? Letzten Endes, wenn die Kinder Geburtstag feiern und er ja meint, dass das nach wie vor zusammen funktioniert =O würde ich sie ja sowieso kennenlernen (und er meinen Partner auch) oder will er sie dann ausgrenzen? Mal abgesehen davon dass ich der Meinung bin dass wir im Idealfall eh nicht zusammen feiern, da es einfach zu viel Spannungen gibt, sieht er anders.

    Moin!


    Du hast dir doch die Antwort selbst gegeben und Nein. Du hast kein Recht darauf einzufordern, jemanden drittes kennen zu lernen. Nur bei der Gefährdung des Kindeswohl dürfen nach §1666 (4) BGB Maßnahmen gegen Dritte durch das FamG erlassen werden:


    (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.


    Also sei in voller Vorfreude auf den Familiengeburtstag!


    VG


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR