Recht auf Teilhabe am Geburtstag der Großeltern?

  • Hallo ihr Lieben,


    nun haben wir den nächsten Eklat:


    Mein Stiefvater wird im Juli 60 und wollte dies von Anfang an groß feiern. Mein Ex war schon mehr als stinkig, weil er dann nicht mit eingeladen würde... seine Eltern würden mich ja auch einladen... Nun kam die Einladung, es ist der letzte Urlaubstag (viel eher der Sonntag) von meinem Ex, in den Sommerferien mit den Jungs. Nun hat er gleich gesagt dass er nicht weiß ob das geht, seine Schwester würde ggf. etwas mit den Kindern unternehmen wollen (hatte ihnen zu Weihnachten einen Ausflug geschenkt). Ich bat ihn darum mir bis zum 14.05. Bescheid zu geben, denn in meinen Augen hatte das nicht viel mit dem angeblich möglicherweise stattfindenden Ausflug zu tun, sondern einfach weil er es nicht will. Ich hatte damals auch schon gesagt dass er bitte nicht das Verhältnis zu den Großeltern boykottieren soll, da meinte er nur, dass er nicht sein Opa ist. Allerdings ist es meinerseits, der einzige Opa den er überhaupt kennengelernt hat und in meinen Augen ist es meinem Kind egal ob sein Opa mein leiblicher Vater ist oder nicht...


    Nun hat mir mein Sohn gestern gesagt, dass er nicht zu Opas Geburtstag gehen kann weil er mit der Tante in den Zoo fährt. Mein Ex hat mich diesbezüglich noch gar nicht angesprochen, ich gehe davon aus, dass er es bis zum 14.05. ziehen wird.


    Habe ich da irgendeine Handhabe? Es ist sein 60. Geburtstag und für die Jungs ist er ihr Opa.


    Vielleich hat jemand Erfahrung damit.


    Viele Grüße

  • Ehrlich gesagt, finde ich den Thread-Titel etwas unpassend. Deinem Sohn wird ja nicht das Recht auf Großeltern abgesprochen, weil er einmal nicht an einer Feier teilnehmen kann. Eine "rechtliche Handhabe" hast Du meines Wissens nicht. Schon gar nicht, wenn die Umgangszeit gerichtlich festgelegt ist; ich habe gerade nicht auf dem Schirm, ob das bei Euch so ist. Ihr werdet nicht herumkommen, Euch bei so etwas abzusprechen. Wenn das nun mal derzeit gar nicht möglich ist, bleibt wohl nur, so gut es geht, um die Umgangszeiten herum zu planen.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Gerichtlich ist bei uns nichts festgelegt, wir haben die Zeiten so abgesprochen, dass es für ihn und seine Schicht am besten passt. Beim Urlaub habe ich ohnehin dieses Jahr bei allen Wochen nur nachgegeben, da wir uns sonst gar nicht geeinigt hätten...


    Ich finde nur dass es beim 60. Geburtstag echt was anderes ist, als bei einem Geburtstag "zwischen drin", habe die Kinder ja auch zum Geburtstag ihrer Tante und Oma gehen lassen und nun macht er so etwas.


    Wegen dem Titel wusste ich es sonst nicht anders zu umschreiben, gerade weil er eh der Meinung ist dass meine Mutter und ihr Mann weniger wert sind, als er und seine Eltern, und er ihnen ja quasi das Recht nimmt...

  • Gluecklichsein

    Hat den Titel des Themas von „Recht auf Großeltern?“ zu „Recht auf Teilhabe am Geburtstag der Großeltern?“ geändert.
  • Vieles lässt sich regeln, manches nicht sofort.


    Ich kann dir empfehlen dass alles weniger genrell und übergreifend zu betrachten... das gibt nur Magengeschwüre. Du hast deinen Ex um Rückmeldung bis 14. Mai gebeten, dann würde ich bis dahin erstmal gar nichts machen. Vor allem solltest du es nicht als "hinziehen" bewerten, wenn du selbst die Frist setzt.


    Der Konflikt ist einer um Wertschätzung und Anerkennung... das kann man mit Fristen, Rechten und Ideen, wie es sein müsste, nicht lösen. Auch nicht, wenn da eine Terminverschiebung stattfindet. Pass auf, dass die Kids da nicht reingeraten und entscheiden sollen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe ihm die Frist gesetzt, da ich irgendwann auch die Info weitergeben muss und er es sonst einfach verschleichen lässt, so ist er schon immer gewesen.


    Er hat den Großen diesbezüglich die Entscheidung überlassen (den Kleinen, fast vier, hat er nicht gefragt (er würde sich immer für die Aktivität mit Mama entscheiden und geht nur mit zu ihm, weil es sein Bruder tut), also zieht er sie ja bereits mit rein und ich muss es so akzeptieren, da ich dem Großen kein schlechtes Gewissen machen möchte, obwohl ich weiß dass er sich tierisch gefreut hat als die Einladung kam.

  • Es gibt eine Hierarchie der Umgangstage. Unterste Stufe ist der regelmäßige umgang. ZB alle 14 Tage das Wiochenende als Standard.

    Zweite Stufe sind Ferienzeiten. Ferienzeiten "brechen" im Streitfall die Umgangswochenenderegelung. Heißt: Liege ich mit den Kids in Spanien am Strand während der Sommerferien, brauche ich die Kids nicht für das eigentlich anstehende Umgangswochenende zum Ex fliegen. (Umgekehrt natürlich auch nicht. Ist Ex drei Wochen mit Kids in Urlaub - ob auf Balkonien oder sonstwo - habe ich auch keinen Anspruch auf Wochenenden.

    Wichtige Feiertage - zum Beispiel Weihnachten - brechen die Wochenendregelung.

    Wichtige Familienfeiern brechen die Wochenendregelung und - jetzt wird es schwierig - je nach Aufwand auch Ferienregelungen.


    Hier im Beispiel ist es der runde Geburtstag des Großvaters. Der 60. Geburtstag wiegt mehr als der 59. oder der 61. Der Feiertag liegt am letzten Tag der Ferienvereinbarung. Der Umgangselternteil ist angehalten, in der Umgangszeit das Kind am Leben teilhaben zu lassen. Dazu gehört deutlich der Sozialkontakt zur Familie und so eine Feier. Da der Ex nicht an dem Tag aus dem längst gebuchten Pauschalurlaub mit dem Flieger zurück kommt, ist es eigentlich eine zumutbare Sache, das Kind am Opa-Geburtstag teilnehmen zu lassen. Ob er es zum Geburtstag bringt und wieder abholt oder geschickt verhandelt und hier Glücklichsein diese Aufgabe zuschiebt, darüber kann man vielleicht reden.


    Würde so eine sache von Dritten entschieden werden - also vom FamGericht, weil die Eltern nicht in der Lage sind, sich "vernünftig" zu einigen, würde wohl so entschieden werden.

    Berücksichtigt würde dabei auch, dass in der Regel auch ein Umgangsanspruch der Großeltern mit dem Enkelkind besteht, den im Zweifelsfall beide Eltern aus ihrer "Umgangszeit/Betreuungszeit" bedienen müssen. Im Zweifelsfall übrigens bedient hier nicht der Elternteil in seiner jeweiligen leiblichen Familienlinie ... Die elterliche Trennung strukturiert - im juristischen Sinne, in der Praxis oft schon - die Verwandtschaft nicht in zwei "Lagergruppen".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Hierarchie zwecks Urlaub und Co. kenne ich, und er akzeptiert es so auch (wie das dann im Sommer mit drei Wochen kein Umgang wird, werde ich sehen) und das mit dem 60. Geburtstag sehe ich ja genauso. Da er nun aber unseren Sohn hat entscheiden lassen werde ich mir nur ins eigene Bein schießen, wenn ich dann (selbst wenn das Fam.Gericht dahinter steht) sage dass er zum Geburtstag gehen muss. Er zeigt mir nur einmal mehr, dass er nicht im Sinne der Kinder entscheidet, sondern eher zu seinen eigenen Gunsten. Denn wenn ich hinterher vom tollen Geburtstag erzähle, werde beide Kinder geknickt sein weil sie nicht dabei waren und im Zoo ja schon viel öfter...

  • Wäre es denn nicht zielfördernd, wenn ihr das alles ,was übers Jahr so anliegt, mit einen

    Mediatoren verhandelt?

    Weil, da ist dann ne außenstehende Person dabei und dann müssen sich beide Parteien an die Abmachung auch halten.

    Ist zwar Stress, aber übers Jahr verteilt gesehen, viel wertvoller.

  • gehen muss. Er zeigt mir nur einmal mehr, dass er nicht im Sinne der Kinder entscheidet, sondern eher zu seinen eigenen Gunsten. Denn wenn ich hinterher vom tollen Geburtstag erzähle, werde beide Kinder geknickt sein weil sie nicht dabei waren und im Zoo ja schon viel öfter...

    Naja ,da kommen sich ja ein wenig zurücknehmen. Muss den (vielleicht) tollen Geburtstag nicht in bunten Farben ausführlich schildern...


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ich glaube nicht, dass er dem zustimmt, er will ja nicht einmal das Jugendamt involvieren.


    Da hast du Recht, Ratte, aber es ist dennoch schade, dass nun alle seinem Willen unterworfen sind und sich danach richten müssen. Und gerade der Große wird in 10 Jahren zum 70. keinen Anlass mehr sehen zu Opas Geburtstag zu gehen, deswegen finde ich es einfach total hinderlich für die Bindung zu den Großeltern.

  • Das klingt nach Schickane - das er jetzt schon weiß das seine Schwester im Juli/August mit den Kids in den Zoo möchte.

    Irgendwie mußt du einen strategischen Mittelweg finden...

    Vielleicht möchte er auch mal einen Tag verlegen? Dann könnte man handeln...


    Aber zu den Kids - das ist natürlich ungünstig - wenn sie sich eher auf den Tag mit der Tante im Zoo freuen -

    kann ich das verstehen - ein runder Geburtstag kann ja auch langweilig sein.

    Natürlich solltest du dann in den Folgetagen nicht freudig von der Hüpfburg und dem Eiswagen auf Opas Geburtstag erzählen.

    Das ist so eine Gradwanderung - und es kann öfters auftreten und du solltest auch deine Verwandtschaft "impfen" -

    getrennte Kinder fehlen immer mal wieder zu Anlässen - wenn dann noch die Oma im Nachgang sagt "schade das ihr nicht dabei gewesen seit...."


    Oft tauchen diese Kriegsschauplätze aber nur in den ersten 1-2 Jahren auf - dann wirds ruhiger.

    Aus meiner Sicht ein Machtspiel - ihr habt noch soviele offene Themen, die viel Brisanz haben.

  • Da hast du Recht, Ratte, aber es ist dennoch schade, dass nun alle seinem Willen unterworfen sind und sich danach richten müssen. Und gerade der Große wird in 10 Jahren zum 70. keinen Anlass mehr sehen zu Opas Geburtstag zu gehen, deswegen finde ich es einfach total hinderlich für die Bindung zu den Großeltern.

    Wie kommst du darauf, dass dein Großer nicht zum 70. in 10 Jahren geht?


    Wieso seid ihr alle seinem Willen unterworfen? Bisher verhindert doch nur die gemeinsame Planung den Termin. Das kann durchaus auch in die andere Richtung irgendwann mal vorkommen... Jetzt warte doch erstmal bis zur Deadline ab.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • Mir scheint es, als hättet ihr aktuell mehrere offene Themen. Das macht es für alle Beteiligten natürlich nicht einfacher. Vielleicht ist es hilfreich, wenn du versuchst die Themen, die nicht lebensnotwendig sind, beiseite zu schieben. Ihr kommt aus den Machtkämpfen nicht raus, wenn ihr immer bei jedem Thema versucht das letzte Wort zu haben. Am meisten schadet ihr dabei aber nicht euch, sondern den Kindern. Also steig aus aus diesen Machtkämpfen. Sie führen zu nichts, außer zu mehr Streit.

    Wenn dein Ex beschließt, dass die Kinder während seiner Umgangszeit nicht zum Geburtstag deines Vaters gehen können, dann ist das zwar ärgerlich, aber erstmal nicht zu ändern. Je mehr du versuchen wirst, die Kinder zum Geburtstag ihres Opas zu kriegen, desto mehr wird er dicht machen. Lass auch seine Schwester außen vor. Je mehr Menschen du in eure Streitereien hereinziehst, desto schwieriger werden die Konflikte zu lösen sein.

    Ich weiß, es ist gerade am Anfang, wenn die die Wunden noch frisch sind, unendlich schwierig, nicht auf jedes Thema aufzuspringen. Aber das führt zu nichts. Es wird dir und auch den Kindern besser gehen, wenn du lernst die Machtkämpfe sein zu lassen und den Fokus auf dich und die Kinder als Familie legst.

  • Denn wenn ich hinterher vom tollen Geburtstag erzähle, werde beide Kinder geknickt sein weil sie nicht dabei waren


    Wie hier schon gesagt wurde - dann handle Du im Sinne der Kinder und tu das einfach nicht...


    Da er nun aber unseren Sohn hat entscheiden lassen werde ich mir nur ins eigene Bein schießen, wenn ich dann (selbst wenn das Fam.Gericht dahinter steht) sage dass er zum Geburtstag gehen muss.


    Du wirfst Deinem Ex hier vor, dass er den Sohn mit in diese Entscheidung gezogen hat. Allerdings würdest Du auch die Kinder entscheiden lassen, ob sie Deinen neuen Partner auf ihrer Geburtstagsfeier dabei haben möchten...


    Wie hier auch schon gesagt wurde - Du würdest Euch allen sicherlich einen Gefallen tun, wenn Du mal ein bisschen "Tempo rausnimmst". Ja, es gibt jetzt viele neue Unsicherheiten und offenbar macht Dein Ex es Dir damit oft nicht leicht. Aber wenn Du ihm bei allem jetzt gleich den entsprechenden Paragraphen um die Ohren klatschst, wird das die Situation bestimmt nicht schnell entspannen. Vielleicht solltest Du Dir das wirklich für die Dinge aufheben, bei denen es absolut nicht anders geht. Und bei den anderen immer mal wieder auch versuchen, es aus seiner Sicht zu sehen; die Kinder im Blick haben und überlegen, ob es die Sache wirklich wert ist, ein Fass aufzumachen.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hallo zusammen,


    da mein Sohn ja bereits berichtet hat dass er dann in den Zoo geht wäre es in meinen Augen kontraproduktiv mit seiner Tante zu reden (wobei es mich schon interessieren würde ob es tatsächlich nur dieser eine Termin im ganzen Jahr sein kann :rolleyes: - war ja seit etwa einem halben Jahr klar, dass sie etwas mit den Jungs machen möchte), ich würde dann ja auch nicht im Sinne meines Sohnes handeln, der ja weiß dass dieser Termin ansteht und ich ihm dann weg nehmen würde.


    Ich habe Kontakt zu meiner Schwägerin und im Generellen auch keinen schlechten, allerdings sind - lt. meinem Ex - nun eh alle davon überzeugt dass ich ein falsches Spiel spiele, weil ich nun vergeben bin... ob das so stimmt weiß ich natürlich nicht, aber ich glaube ich habe in der jetzigen Situation keinen Nutzen davon Kontakt zu ihr aufzunehmen.


    Ich wollte eigentlich nur wissen ob es da irgendwelche Regelungen gibt. Da ich mir schon fast dachte dass er das boykottieren wird, da er wusste dass das in dem Zeitraum ansteht und ich ihn bat, da - wenn möglich - nicht alles zu verplanen (immerhin war der ursprüngliche Urlaubsplan ja auch so, dass es meine Urlaubszeit mit den Kindern gewesen wäre und dann hätten wir da gar keine Differenzen gehabt. Allerdings habe ich dann ihm zuliebe getauscht), ging angeblich wegen der Arbeit nicht anders)).


    Ich werde ohnehin nun warten bis der 14.05. da ist und auch meine Mutter und ihren Mann diesbezüglich impfen, dass keine Fragen an die Kinder gehen und wir vielleicht sogar wirklich einen Alternativ Termin finden, der eher für Kinder geeignet ist. Allerdings wurmt es halt doch, da ich weiß dass es nicht nur an diesem einen Tag gehen wird und er im Generellen auch nicht seinen letzten Tag mit den Jungs an seine Schwester abgegeben wird, wenn er sie dann selbst drei Wochen erst mal nicht sieht.


    Lieben Dank für eure Meinungen und Vorschläge :)

  • Ich würde dem KV solche Termine gar nicht mehr weiter geben. Das hatte ich damals auch gemacht und es war immer irgendwas, dass er nicht konnte. Immer wenn es darum ging, etwas für mich zu tun und es eigentlich sein Umgangstag war, ging dann auf einmal nicht mehr......also pst.

    Nur die wirklichen Termine, die ihn was angehen.

    Und auch das ist wieder so ein Verhalten, dass mich dazu veranlassen würde mich nicht von ihm einlullen zu lassen bzgl. gemeinsamen Anwalt.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Als es von meiner Mutter, um Silvester herum, angesprochen wurde, war unser Verhältnis noch halbwegs intakt, auch wenn er damals schon sagte, dass er seine Planung nicht danach richtet (damals hätte es sogar ein ganzes Wochenende betroffen, nun ist es nur ein Tag und das auch noch drei Wochen, die er ohnehin nur schwer überstehen wird).


    Ich werde es aber nun tatsächlich so machen, und wirklich nur noch etwas ansprechen, wo er nicht nein sagen dürfte (z.B. am Freitag ist unser Sohn auf ein Geburtstag eingeladen, da hat er nun nicht nein gesagt, damit tut er ja nicht mir einen Gefallen...) werde es dann aber auch anders herum so handhaben, wenn es meine Tage sind und mich genauso verhalten.