Umfrage zum Unterhalt

  • Wie habt ihr den Unterhalt geklärt? 51

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Wie habt ihr den Unterhalt geklärt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Soll man auch für die Vergangenheit antworten, wenn es jetzt nicht mehr zutrifft? Kann man auch zwei Antworten wählen, wenn anfangs durch einen gemeinsamen Anwalt geklärt wurde und man später immer nach Absprache angepasst hat?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Danke für die Nachfrage! Vielleicht die letzte (aktuelle) Lösung benennen. Und eingestellt habe ich, dass nur eine Antwort möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir hatten vieles:

    Ex zahlte eine angesprochene Summe (in Höhe von UHV)

    Ex zahlte nicht mehr

    Beistandschaft mit Titel

    Klage durchs JA

    Ex zahlte danach regulären Unterhalt ans JA

    Später habe ich auf Unterhalt verzichtet

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Neugierig frage ich mal, wie denn diejenigen ihren Unterhalt geklärt haben, die hier "auf unsere Situation passt nichts von alledem" getippt haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ah - da fließt kein Unterhalt und weil wiederverheirat auch kein Unterhaltsvorschuss.

    Ich habe glatt bei der Umfrage diese Deine (und bis meine Kids volljährig waren) lange Jahre eigene Situation vergessen abzufragen :rolleyes:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei mir ist es genauso. Es gab eine Zeit lang UHV. Leider nicht sehr lange, da ich erst sehr spät auf die Idee gekommen bin, diesen zu beantragen. Dann gar nichts mehr, weil neu verheiratet. Der Ex kommt damit durch nichts zu zahlen, weil ich jede Klage selbst zahlen müsste und ob das dann zur gewünschten Unterhaltszahlung führen würde, ebenfalls fraglich ist.

  • Ah - da fließt kein Unterhalt und weil wiederverheirat auch kein Unterhaltsvorschuss.

    Ich habe glatt bei der Umfrage diese Deine (und bis meine Kids volljährig waren) lange Jahre eigene Situation vergessen abzufragen :rolleyes:

    Ja, die Option fehlt.


    Und bei uns kommt noch eine weitere Option dazu. Kind ist Volljährig und verzichtet auf Unterhalt.

  • Bei mir ist es genauso. Es gab eine Zeit lang UHV. Leider nicht sehr lange, da ich erst sehr spät auf die Idee gekommen bin, diesen zu beantragen. Dann gar nichts mehr, weil neu verheiratet. Der Ex kommt damit durch nichts zu zahlen, weil ich jede Klage selbst zahlen müsste und ob das dann zur gewünschten Unterhaltszahlung führen würde, ebenfalls fraglich ist.

    Das ist das alte Spiel. Aber es gibt ja auch "Gegenmittel". Jeder Unterhaltspflichte - ob leistungsfähig oder nicht - ist zur Offenlegung seiner Einkünfte verpflichtet. Das kann man immer (entweder selbst, kostenlos über die Beistandschaft, gegen Entgelt durch den Anwalt) einfordern, zur Not einklagen.Die Auskunftsklage wird man in der regel immer gewinnen. Die Kosten hat der Ex zu tragen, da er ja keine Auskunft erteilt hat, wozu jeder in der Lage ist ...

    Am Einkommen kann man dann eigentlich recht gut einschätzen, ob der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist und ob man eine teure und vielleicht zu einem Misserfolg führende Unterhaltsklage anstrebt oder nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sowohl der Vater der großen Tochter als auch der Vater der kleinen Tochter zahlten/zahlen Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle, obwohl beide eigentlich mehr verdient haben, aber "Asse im Ärmel" hatten/haben, um offiziell nichts zahlen zu müssen und unter den Selbstbehalt zu fallen.

    Wir haben uns inoffiziell geeinigt, um keine zusätzlichen Kosten zu generieren, auch weil uns beiden klar war, dass sowieso alles auf "Gutwill" basiert.


    Ich habe mich damit abgefunden, da der sonst resultierende UHV noch geringer wäre.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -