Handykosten und Unterhalt

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Unterhalt. Dieses mal geht es um meine große Tochter. Ihr Vater und ich haben die Regelung das er Unterhalt in Höhe des UHV zahlt, zwischendurch hatten wir auch schon UHV.


    Jetzt gab es ja zum Jahresanfang eine Erhöhung um 24 Euro, meine Tochter ist in Stufe 3. Er hat seine Überweisung bis heute nicht angepasst. Als ich heute nochmal darauf hingewiesen habe dies zu tun kam plötzlich als Reaktion, dass er ja den Handyvertrag bezahlt und er sich beim Jugendamt informiert hätte, das er das gegenrechnen dürfte. Ganz abgesehen davon das ich bezweifel das der Handyvertrag tatsächlich 24 Euro kostet, kann ich mir nicht vorstellen, dass er das wirklich gegenrechnen kann. Außerdem zahlt er den Vertrag schon viele Jahre und da kam nie so etwas.


    Wie ist eure Meinung oder Wissen dazu?


    Weiß eventuell noch jemand wie das bei Privatinsolvenz ist zwecks neuer Schulden durch UHV. Er ist in Privatinsolvenz und meinte deswegen versucht er alles den Betrag zu zahlen, da er keine neuen Schulden machen darf oder soll.


    Es geht mir hier auch nicht darum mich wegen der 24 Euro aufzuregen, ich bin ihm schon in ganz vielen Dingen entgegengekommen aber jetzt ist damit einfach mal Ende.


    LG monika

  • Diese Auskunft hat er sicherlich nicht vom Jugend-Amt bekommen. Sie ist falsch.


    Was du machen solltest: Eine Beistandschaft beim Jugend-Amt einrichten, den Unterhält überprüfen lassen und einen Titel ausfertigen lassen. Man kann als Eltern sich natürlich auf einen Unterhält einigen bzw. Berechnen. Aber das hier ist - da nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses gezahlt wird, ein sog. Mängelfall. Den zu berechnen ist schwierig.

    Er ist in Privatinsolvenz. Tochter scheint vor der Insolvenz geboren. Da hätte er zwingend dem Insolvenzverwalter seine Unterhaltsverpflichtung nennen müssen. Der Kindesunterhalt steht an erster Stelle vor jeder anderen Schuld. Der Vater sollte umgehend mit dem Insolvenzverwalter sprechen und gucken, ob das geheilt werden kann, sonst platzt die gesamte Insolvenz. Weil er seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß benannt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Antworten.

    Da er leider schon immer viel lügt um seinen Vorteil, vor allem beim Geld zu haben, weiß ich nicht was überhaupt mit der Privatinsolvenz stimmt oder nicht.


    Ich war da einfach in den letzten Jahren immer zu nett. Wenn ich ehrlich bin, hab ich bis heute keinen Lohnzettel gesehen. Als ich allerdings im letzten Jahr UHV beantragt hatte, war die Bewilligung kein Problem.


    Ich bin mir sicher, dass der Handyvertrag weniger kostet wie 24 Euro. Er will da jetzt was durch drücken, weil ich gerade mal nicht auf seine Wünsche nach weniger zahlen eingegangen bin

  • Dann solltest Du das dringend von Dritten überprüfen lassen. Die Einrichtung der Beistandschaft würde das alles auf den Weg bringen.


    Der Unterhaltsvorschuß ist kein Beleg für irgendetwas. Der steht Dir zu, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Bekommst Du den Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse? Oder zahlt der Ex, so habe ich es verstanden, Dir die Summe direkt (darum die fehlenden 24 Euro). Das würde bedeuten, dass er auch der Unterhaltsvorschusskasse nie sein wirkliches Einkommen hat offenlegen müssen.


    Von außen sieht das so aus, als würde Dein Ex Dich seit Jahren heftig übervorteilen und Dir bzw. den Kindern zustehendes Geld vorenthalten. Du solltest dringend etwas tun (Beistandschaft!).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lach. Lena war schneller ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also wir hatten schon beides. Erst einige Jahre UHV bis die Stelle meinte er würde wohl über genügend Geld verfügen. Dann hat er eine Weile gezahlt und zwischendurch mal wieder nicht. Aber ihr habt recht ich sollte das dringend mal neutral klären lassen. War da viel zu lange zu sehr entgegenkommen.

    Danke für die Antworten

  • Also wir hatten schon beides. Erst einige Jahre UHV bis die Stelle meinte er würde wohl über genügend Geld verfügen. Dann hat er eine Weile gezahlt und zwischendurch mal wieder nicht. Aber ihr habt recht ich sollte das dringend mal neutral klären lassen. War da viel zu lange zu sehr entgegenkommen.

    Danke für die Antworten

    Dann hast Du ja sogar eine Aussage einer neutralen Stelle bekommen: Nämlich nach der Einkommensüberprüfung durch die Unterhaltsvorschusskasse wurde Dir mitgeteilt, dass Ex über genug Einkommen verfügt, dass er Unterhalt leisten kann.

    Es ist die Aufgabe vom Ex, etwaige Einkommensänderungen Dir nachzuweisen - vor allem, wenn er Unterhaltszahlungen einstellen will. Darum wäre die Beauftragung der Beistandschaft (sitzt meist beim Jugendamt) wichtig. Die sorgen für einen rechtssicheren Ablauf.

    Du solltest die Beistandschaft möglichst noch diesen Monat beauftragen. Geht formlos schriftlich, manchmal sogar über die Homepage online. Möglichst unter Angabe der Adresse Ex und der Kinderdaten (Name, Geburtsdatum).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.