Probleme als Mieter (Lärm)

  • Hallo Leute,


    ich wollte ja eigentlich was positives schreiben, aber heute war wohl nicht mein Tag. Habe gerade noch ein Knöllchen und einen Punkt

    in Flensburg kassiert. ^^


    Ich habe im Spätsommer 2022 als Mieter einen Mietvertrag für eine Wohnung im ersten Obergeschoss abgeschlossen.

    Unter mir wohnt ein junges Paar. Es gibt nur diese zwei Mietparteien im Haus.

    Das Pärchen fungiert als Hausmeister und kümmert sich um Haus und Grundstück.

    Als wir die Wohnung besichtigt haben, waren die beiden unsere Ansprechpartner, die haben sich quasi ihre

    Nachbarn selber ausgesucht. Ich habe von Anfang an klar kommuniziert, das ich mit meiner Tochter einziehe

    und auch das deren Geschwister regelmäßig "zu Besuch" bei uns sind. Heißt, alle 14 Tage ein Wochenende

    und ein Wochenende in den Ferien. War kein Problem für die. Die haben dann also die Vermieter kontaktiert,

    es gab ein persönliches Gespräch mit denen und wir haben den angebotenen Vertrag gleich unterschrieben.

    In den letzten Monaten gab es immer wieder Beschwerden seitens des Pärchens wegen der Lautstärke. Dazu muß man wissen,

    das die Decke zwischen der 1. Etage und dem Erdgeschoss hier nur aus Holz ist. Man hört sogar die Gespräche von unten, wenn auch nicht den Wortlaut.

    Es sei denn, die Leute schreien gerade ihre Hunde an.

    Heute hatte ich wieder so eine lange Whatsapp Tapete von der Frau, das wir immer zu laut wären.

    Nun, ich kann jetzt nicht sagen, das die Kids hier im Alter von 12 bis 17 Jahren immer ganz leise sind. Aber auch nicht

    extrem laut. Und die können eben auch nicht über den doofen Holzfußboden schweben. Leider ist auch unkonkret, was

    zu laut ist. Es heißt nur "die Decke kommt runter".

    Meine Heimwerkeraktivitäten, also den Abschluss unserer Renovierungsarbeiten muss ich auf Samstags beschränken.

    Abends gehen die um kurz nach 20 Uhr ins Bett und wollen ihre Ruhe. Da kommen Beschwerden, obwohl es noch nicht

    22 Uhr ist, wenn ich eine Kommode zusammenbaue. Ich bin vollschichtig erwerbstätig und habe eben nur Abends Zeit.

    Sonntags geht es auch nicht, da dürfen die tagsüber zwar im Garten arbeiten, ich aber nicht in der Wohnung, weil die

    das stört. Ich verzichte mittlerweile abends auf Fernsehen, weil die beiden ihr Schlafzimmer unter meinem Wohnzimmer haben

    und ich im geistigen Auge schon die nächste Whatsapp Tapete kommen sehe.

    Mittlerweile stört es das Pärchen wohl auch, dass meine Tochter einen Freund hat, der mal über Nacht zu Besuch bleibt oder gelegentlich meine geistig behinderte Schwester (ne ganz ruhige und liebe). Von Mittwoch auf Donnerstag übernachtet noch eines meiner Kinder bei mir, also ein Geschwisterkind meiner Tochter, die mit mir hier lebt.

    In deren Sprachjargon von den jungen Leuten ist das "immer" und "irgendwer".

    Das wäre ja so nicht abgesprochen gewesen, die waren ja mal davon ausgegangen, das wir nur zu zweit wären.

    Gut, so viel zur Trivia. Die beiden sind aber nicht meine Vermieter, das ist ein Ehepaar aus dem südl. Münsterland. Denke aber mal, dass die Vermieter sich im Fall der Fälle auf die Seite der jungen Leute stellen würden, weil die hier ja den Laden schmeißen.

    Denke mal, das wir als Nachbarn keine Freunde mehr werden. Die wollen einfach nur ihre Ruhe und es ist denen scheißegal, wie wir das machen.


    Wie ist denn hier so die Rechtslage?

  • Entscheidende Frage wird sein, ob der Schallschutz - also die wohnungstrennende Decke - den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Jede "Lärmbeschwerde" würde ich erst einmal dahin schieben: Die Schallschutzinstallationen sind - vielleicht aufgrund des Alters des Hauses - nicht auf dem derzeitigen Standard. Da müssten sich die Nachbarn mal an den Vermieter wenden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh je…😳


    Ich habe 22-6 Uhr und ggf die Mittagsruhe im Kopf.

    Aber so wie du schreibst, scheint es ja eher ein „Wer suchet, der findet“ zu sein. Vermutlich gibt es auch keine Hausordnung?


    Wer bei dir wann übernachtet ist nicht deren Problem. Die Grenze zur Untervermietung liegt m. W. bei 6 Wochen am Stück ( wobei: es können auch 4 sein?!).


    whatsapp-Tapeten (das Wort muss ich mir merken!😉) würde ich vorerst ignorieren.

  • Die Einschränkungen, die dir die beiden aufdrücken wollen, musst du auf keinen Fall hinnehmen.


    Zuerst würde ich die WhatsApp-Kommunikation beenden. Wenn sie was wollen, sollen sie dich konkret ansprechen. Schreiben kann man schnell etwas.

    Dann hast du als Mieter auch Rechte. Du musst dich natürlich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten, aber selbst in diesen darfst du dich in deiner Wohnung normal bewegen und abends fernsehen. Und deine Kinder müssen auch nicht schweben. Du hast von Anfang an offen kommuniziert, dass du regelmäßig deine Kinder bei dir hast. Und wer sonst noch bei euch ein- und ausgeht, geht die beiden schlichtweg nichts an. Du darfst Übernachtungsgäste haben und sogar Personen bis zu sechs Wochen am Stück bei dir beherbergen. Da können sie dir gar nichts.


    Den Hinweis von Volleybab finde ich wichtig. Denn wenn der Lärmschutz nicht stimmt, könnte das Pärchen die Miete kürzen. Das sollen die aber schön selbst dem Vermieter kommunizieren.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Oh je, das tut mir leid. Du warst so glücklich über den Zuschlag für die Wohnung.


    Ich schließe mich Kaj an. Ich weiß nicht, ob ich nicht von mir aus ein Gespräch mit den Vermietern suchen würde; bevor sie vielleicht dauernd die (einseitige und nicht sonderlich stimmige) Sicht der Nachbarn mitbekommen. Das hängt sicherlich auch davon ab, wie "dick Dein Fell ist"; ob Du sie ignorieren kannst; kein Whatsapp mehr und Du und Deine Kinder noch "normal" wohnen können (und dazu gehört eben auch abends nach 20.oo Uhr TV schauen), ohne ständiges blödes Gefühl.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Sowas ist echt schwierig. In einer früheren Wohnung von mir gab es auch eine Partei, die sich ständig über Lärm beklagt hat. Letztlich hat das dazu geführt, das in der Wohnung oben drüber steter Mieterwechsel war, weil die drunter eben immer so ein Theater gemacht haben.

    Ich würde auch als erstes:

    WhatsApp für die blockieren. Sollen Dich persönlich ansprechen.

    Vermieter kontaktieren und im Zweifel auch eine Schallmessung erbitten bzw. einen Ortstermin mit den Vermietern. Ich vermute auch, dass die baulichen Gegebenheiten die Ursache des Problems sind.

    Falls Du Laminat oder sowas verlegt hast und vorher Teppich drin lag, könnte das allerdings auch dazu beitragen. Da könnte man ggfs nochmal was machen, Trittschall verstärken oder Teppich drauf.

    Ansonsten geht das die unten einen feuchten Kehricht an, wer bei Dir übernachtet...

  • Erst einmal herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldung, Ratschläge, Erfahrungsberichte und Tipps.

    Also, zwischenzeitlich ist es erst mal wieder sehr ruhig geworden an der Lärmfront.

    Ich habe mich nun so aufgestellt, dass ich mich bei der Auseinandersetzung bzgl.

    Lautstärke nur mit den sachlichen Inhalten befasse und das persönliche an mir abprallen lasse. Ich kann das eine von dem

    anderen sehr gut unterscheiden. Habe beispielsweise trotzdem eine Kleinigkeit zu Ostern überreicht, wofür man sich

    artig bedankt hat.

    Falls da noch mal was kommt, werde ich darauf verweisen, dass es eine gesetzliche Schallschutzverordnung gibt.

    Dann sollen die doch eine Schallschutzmessung machen und ggf. nachrüsten.

    Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde es ggf. genauso auf ein Gutachten hinauslaufen.

    Im Übrigen sehe ich das genauso, wer hier wann und wie lange zu Besuch ist, geht die Leute schlicht nichts an.

  • Mittlerweile ist die Kommunikation mit den Nachbarn auf Null, ich habe ein entsprechendes Schreiben

    an den Vermieter aufgesetzt. Als ich mitgeteilt habe, das meine Tochter hier künftig wohnen wird, ist die

    Situation eskaliert. Die Whatsapp-Nachrichten der Nachbarin kann ich aus Gründen des Datenschutzes und des

    Persönlichkeitsrechts nicht 1 zu 1 wiedergeben, aber man kann schon sagen, daß sich das extrem übergriffig gelesen hat.

    Zuletzt wurde sogar unser Müll gestalkt.

    Unter diesen Umständen halte ich eine Fortführung des Mietverhältnisses für unzumutbar. Ich muß mich also mal

    wieder auf dem Wohnungsmarkt schlau machen.

    Antwort der Vermieter kam per Post. Man interessiert sich mehr für die Belange der Nachbarn als für unsere.

    Jetzt möchte man


    1.) Eine Kaution von 1,5 Monatsmieten, weil ich offenkundig bauliche Veränderungen vorgenommen hätte. Tatsächlich wurde im Wohnzimmer

    eine Trennwand installiert. Das hat ein versierter Schreiner und Möbeltischler gemacht, und die Konstruktion lässt

    sich rückstandsfrei entfernen. Dafür wurde nichts genagelt, geschraubt oder geklebt. Aber egal, das ist nicht der Punkt.


    2.) Ich soll künftig für jedes meiner leiblichen Kinder, das sich zu Besuchszwecken inkl. Übernachtung in meiner Wohnung aufhält.

    50 Euro monatlich an Nebenkosten zusätzlich bezahlen. Der tatsächliche Aufenthalt, den mein Vermieter gar nicht kennt,

    sind 2 Tage am Wochenende 2x im Monat und die hälftigen Ferien.


    Konkret lautet die Forderung:


    "Wenn künftig weiterhin auch deine anderen Kinder in der Wohnung übernachten werden, bitte ich vorab um entsprechende Anzeige. In diesem Fall sollte dann die Nebenkosten-Pauschale um 50 € je Kind erhöht werden."


    Mietvertraglich ist geregelt, das Warmwasser und Heizung nach der Heizkostenverordnung geschlüsselt und

    der Rest nach Wohnfläche aufgeteilt wird.


    Ich kann nachvollziehen, daß die Besuchskinder auch Warm(wasser) verbrauchen. Bezweifle aber, das deshalb mehr

    geheizt wird. Ich finde die Beträge jedenfalls überzogen. Hat jemand eine Idee, wie das rechtlich aussieht?

  • Ich würde dir empfehlen, dich an einen Mieterverein zu wenden und / oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ich habe mit den Leuten gute Erfahrungen gemacht. Das ist allerdings schon über 20 Jahre her.


    Schade, dass die Situation so eskaliert ist :(, das alles las sich am Anfang richtig klasse.

  • Soweit ich weiss, sind 6 Wochen Besuch am Stück erlaubt. Eine Nacht dann keine Übernachtung...kann wieder ein Besuch von 6 Wochen stattfinden. Und da kann kein Gesetz sagen... Untermietverhältnis. Und ich denke, für die paar Tage in deinem Fall, ist keine Erhöhung der Nebenkosten rechtens. Du bist nicht verpflichtet, Besuch anzumelden

  • Ach Mensch, das tut mir total leid.


    Was steht denn im Mietvertrag? Zahlst du eine NK-Pauschale oder wird über die NK abgerechnet? Bei Letzterem wäre es egal, ob der Vermieter jetzt mal eben 50,- pro Person mehr will (abgesehen davon, dass du es nicht leisten willst bzw. ggf. nicht kannst), denn er muss ja eh auf Heller und Pfennig abrechnen.


    Rechtlich darfst du, wie Clara schon schrieb, sechs Wochen am Stück Besuch bei dir beherbergen. Besuchskinder sind keine für das Mietverhältnis relevante Erhöhung der wohnenden Personenzahl. Der Vermieter ist hier also im Unrecht. Kagge ist es trotzdem.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du schnell eine andere passende Wohnung findest. Die Kaution würde ich jetzt übrigens auch nicht mehr zahlen. Nachher sucht der Vermieter beim Auszug das Haar in der Suppe und du kriegst dein Geld nicht zurück.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Eine Zwischenwand, die ich rückstandslos entfernen kann, ist keine bauliche Veränderung.

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  • Ach Mensch, das tut mir total leid.


    Was steht denn im Mietvertrag? Zahlst du eine NK-Pauschale oder wird über die NK abgerechnet? Bei Letzterem wäre es egal, ob der Vermieter jetzt mal eben 50,- pro Person mehr will (abgesehen davon, dass du es nicht leisten willst bzw. ggf. nicht kannst), denn er muss ja eh auf Heller und Pfennig abrechnen.

    Im Mietvertrag steht, das ich eine Nebenkostenvorauszahlung von 125 Euro mtl. zu leisten habe. Darin inkludiert sind Wasser, Strom (Strom läuft über Vermieter), Heizung, Müllabfuhr, sonstige Betriebskosten. Ich weiß, das ist schon lächerlich wenig, aber es geht um das Prinzip.


    Aus der dem Mietvertrag zugrundeliegenden Heizkostenverordnung geht lediglich hervor, das die Hälfte der Kosten für Warmwasser und Heizung zu 50 % verbrauchsabhängig umgelegt werden.


    Ich würde aktuell schon von einer Pauschale ausgehen.


    Ich würde dem Vermieter vorschlagen, eine zeitantelige Schlüsselung für die Besuchskinder vorzunehmen.

    Bei dem alten Vermieter hatten wir es so geregelt, das ich zwar alleine wohne, aber mit den Umgangszeiten der Kinder damals 5 Kinder Nebenkosten für 2,5 Personen berechnet werden.

  • So ein Ärger und auch wenn viel Arbeit in der Wohnung steckt - nichts wie weg da. Der Vermieter stellt sich ja so offensichtlich auf die Seite der Nachbarn, da ist kein Blumentopf mehr zu gewinnen.

    Bezüglich der Kaution meine ich, dass er da kein Recht hat, nachträglich eine Kaution zu fordern, wenn diese nicht im Mietvertrag steht. Er hat doch vermutlich schon eine Kaution bekommen, das muss reichen.

    Wegen der Nebenkosten wäre es als Entgegenkommen Deinerseits vielleicht eine Idee, ein Angebot zu machen wir Du es mit dem anderen Vermieter hattest. Keinesfalls würde ich mich darauf einlassen, dass Du genau darlegst, wann welches Kind bei Dir war. Wenn die zweite Tochter nun dauerhaft bleibt, macht es ja Sinn, die NK zu erhöhen, aber wenn die anderen zu Besuch sind, geht das echt keinen was an.

  • Also ich kenne jetzt nicht die ganze Geschichte dahinter (liest sich aber nach Vorgeschichte)


    Aber eine Trennwand die Rückstandslos entfernt werden kann, muss nicht angemeldet werden. Ich habe selbiges in meiner Wohnung anbringen lassen und den Vermieter informiert. Er hat mir damals gesagt solange ich sie wieder entfernen kann bei Auszug, benötige ich keine Erlaubnis dafür.


    Außerdem bin ich damals in besagte Wohnung ebenfalls nur mit Umgangskindern eingezogen und habe für 3 Kinder 2 Wochenenden /Wochentagen und je halbe Ferien 0.5 Personen zusätzlich auf die Nebenkosten angeboten und nicht mal das gemusst.


    Beim vorherigen Vermieter haben wir ausgemacht das vom Verbrauch abhängig zu halten. Da kam es auf die Nebenkostenabrechnung an.


    Also im Zweifel auf eben diese als Nachweis des höheren Verbrauches bestehen.



    Im Sinne des Friedens wäre auch möglich darauf einzugehen, die Forderungen im Zumutbaren Rahmen anzuerkennen quasi:


    Aufgrund des bisherigen (evtl guten) verhältnisses und dem wunsch dorthin wieder zurück zukehren. Wäre die zusätzliche Zahlung von Nebenkosten für dich akzeptabel, wenn dererseits die Problematik mit den Nachbarn besprochen und bestenfalls geklärt würde.


    Die bauliche Veränderung ist ausschließlich Temporär und fachlich erbracht worden. Die zusätzliche Zahlung würdest du daher ablehnen, da im Falle des auszuges alles wieder Sachgerecht entfernt wird. Diese Zusage ist hiermit in schriftform rechtlich verbindlich gegeben.

    (evtl hat dein Vermieter tatsächlich nur Sorge das du ihm die Wand sonst stehen lässt und er sie entfernen muss)

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • In dem Fall würde ich ganz schnell Mitglied im Mieterverein werden, wenn ich es nicht schon wäre. Zumindest die Beratung der Rechtschutz in Anspruch nehmen.


    Du kommst da aus der Nummer nicht mehr mit wohlwollen raus. Such dir eine neue Wohnung und in der Zeit machst du es genauso wie der Gesetzgeber es festgelegt hat. Ich würde da keinem mehr entgegenkommen.

  • Vielen Dank für euer Feedback. Das hat mir sehr geholfen, da sind einige wirklich gute Punkte dabei, die ich in meiner Antwort an die Vermieter einbringen kann.


    Auf das Wohlwollen der Vermieter bin ich nicht zwingend angewiesen. Auf das der Nachbarn schon gar nicht.


    Das Kernproblem ist, das die Nachbarn die emotionale Intelligenz eines Toastbrots haben und egozentrisch um sich selbst kreisen. Da kann man halt nix mit Sachverstand und guten Argumenten erreichen.


    Ich bin ziemlich leidensfähig und mache mir keinen Stress mit der Wohnungssuche. Es geht mir jetzt erstmal nur darum, den ausufernden Übergriffen in meine Rechte als Mieter mal Einhalt zu Gebieten. Ich habe mich sehr zurückgehalten bis jetzt. Nochmals Danke für eure Beiträge.

  • Du hast als Mieter den Rechtsanspruch, einen Lebenspartner und eigene Kinder in den von dir gemieteten Wohnraums aufzunehmen. Dem Vermieter Gegenüber besteht einzig eine Mitteilungspflicht.

    Gedeckelt wird das einzig durch das Alter der "Kinder". Hier zählt in der Regel nach der Volljährigkeit problemlos noch eine adäquate Ausbildungszeit. (Da bist du im "grünen Bereich").

    Gedeckelt wird das einzig durch eine "Überbelegung" der Wohnung. Sieht die der Vermieter nach der ordnungsgemäßen Mitteilung von "Kinderzuzug", kann er mit entsprechender Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen.

    Eine Überbelegung ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. In Gerichtsentscheiden wurde ein von einem Mann gemietet es 26qm-Apartment als überbelegt angesehen, als dort zuerst eine Partnerin eingezogen ist und später zwei Kinder kamen.


    In einem anderen Verfahren wurde eine Wohnung als überbelegt angesehen, die gut 80qm groß war und in der ein Ehepaar mit zuletzt acht Kindern wohnte.


    Wie auch immer: Der Vermieter müsste unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen mit dem Grund "Überbelegung". Dann hast Du Zeit zu überprüfen, ob dem so ist.


    Ansonsten hast Du einen gültigen Mietvertrag, in dem die Abrechnung der Nebenkosten definiert ist. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten, wie Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Hat der Vermieter sich auf eine Art festgelegt und im Vertrag definiert, dann kann eine Änderung der Abrechnungsmethode nur einvernehmlich geändert werden. Passt Mietern oder dem Vermieter die aktuelle Abrechnungsmethode nicht und es ist keine Einvernehmlichkeit herzustellen, kann der Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Der Vermieter kann das auch. Allerdings wird vor Gericht eine Kündigung wegen des Wunsches, die Nebenkosten nach einer anderen erlaubten Methode abzurechnen, nur bedingt Bestand haben. Am ehesten geht eine Abrechnung, die noch genauer den Verbrauch je Wohneinheit erlaubt. Also Wasser, Strom, Gas, Müll, Hausmeister etc. ganz genau gemessen pro Wohneinheit und Verbrauch, nicht nach Quadratmeterzahl und Personenanzahl.


    Der Vermieter kann nicht jedes Jahr die Abrechnungsart wählen, die ihm gerade passt.


    Im Mietvertrag ist geregelt, ob und wie man als Mieter Umbaumassnahmen ergreifen kann. In der Regel enthält der Mietvertrag dazu einen Passus. Der gilt. Ist dort aufgeführt, dass bei wieder rückbaubaren Veränderungen eine weitere Kaution nachzuzahlen ist, dann muss sich daran gehalten werden. Ist dies nicht im Vertrag erwähnt, besteht von Seiten des Vermieters kein Rechtsanspruch.


    Freigestellt ist dem Vermieter, seinem Mieter mit Begründung zu kündigen. Ob die Kündigungsgründe juristisch greifen, das kann der Mieter dann prüfen (lassen).

    - Die hier bisher aufgeführten "Begründungen" sehen alle nicht sehr zwingend aus. Es dürfte für den Vermieter schwer sein, eine Kündigung durchzubekommen (wenn du pro Wohnungsbeleger ca. 10 qm haben solltest ... Wohnungsgröße hab ich jetzt nicht auf dem Schirm.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, BAP, dass du noch einmal so ausführlich dazu Stellung genommen hast. Überbelegung wird zur Zeit kein Problem sein. Wir bleiben jetzt doch erstmal zu zweit, das erzähle ich bei Gelegenheit mal in dem anderen Strang.