Unterhalt fordern "in nett"?!

  • Ich lese hier viel von komplizierten und unangenehmen Fällen, die z.T. sehr verstrickt sind. Wie ist denn aber der Start im Thema Unterhalt, wenn (noch) nicht alles verloren ist? Also was tue ich genau, um (rechts-)sicher für beide Seiten den Kindesunterhalt zu klären?

    Rechne ich den Betrag selber aus (Düsseldorfer Tabelle) oder "muss" das eine offizielle Stelle tun? Setze ich tatsächlich einfach ein Schreiben auf mit Summe & Datum, Einschreiben, fertig?


    Ich werde demnächst auch das Jugendamt kontaktieren, um zusammen den zukünftigen Umgang zu klären; da der KV unregelmäßig in Schichten arbeitet, brauchen wir ein recht dynamisches, flexibles System, denke ich. Sowas wie "jedes 2. WE" wird bei uns leider nicht funktionieren. Hier kann das JA oder der SD sicher helfen.


    Oder gibt es auch Fälle, wo alles locker per Absprache läuft bez. Umgang und Unterhalt? Ich kann mir das fast nicht vorstellen, irgendwann knirscht es doch bestimmt.

  • Also richtig nett wäre: ihn freundlich auffordern, ab dem so und sovielten Unterhalt zu zahlen; wenn du sein einkommen kennst, schon mal die passende Zahl aus der Düsseldorfer Tabelle vorschlagen. Er kann es sich ja auch selbst ausrechnen.


    Was ich auch relativ konfliktfrei finde, ist den Unterhalt über die Beistandschaft ausrechnen und ihn auffordern zu lassen.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Bei uns lief das (am Anfang) tatsächlich freundlich ab. Ich habe hier über die Düsseldorfer Tabelle gelesen, hatte dann einen Screenshot davon gemacht und geschrieben "im Internet steht das sollte gezahlt werden. Machst du bitte zeitnah?" Und ca 3 Tage später kam "hab Dauerauftrag gemacht". Problematisch wurde es erst als die Halbschwester kam.😅

  • Das geht, allerdings verrechnet man sich schnell mal. Ich wusste anfangs beispielsweise nicht, dass sich der KV an den Krankenkassenbeiträgen oder an besonderen Ausgaben beteiligen muss.


    Wir haben die ersten Jahre selbst ausgerechnet. Irgendwann, nachdem Ruhe eingekehrt war, lief es dann doch über die Beistandsschaft..

  • Damit bei keinem von uns das Gefühl aufkommt, übervorteilt zu werden, habe ich das von Anfang an über die Beidtandschaft machen lassen. Er hatte die Sicherheit, dass ich (bzw meine Anwältin) ihn nicht über den Tisch ziehen will, und ich hatte die Sicherheit, dass meine Tochter das Geld bekommt, das ihr zusteht.


    Dazu kommt, dass ein neutral und sachlich formulierte Standardbrief einer öffentlichen Instanz hat einfach eine größe "Autorität" hat als ein Freundliches privates Schreiben, ohne dabei - z. B. wegen einer unglücklichen Formulierung, die einem selbst gar nicht bewusst war - als persönlicher Angriff aufgefasst zu werden. Bei uns hat es Ruhe reingehbracht, weil wir auf die Art und Weise nie über Geld streiten mussten.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Hallo Kringel,


    hier hat sich als dienlich bewährt, darüber zu sprechen.

    Also dem andere Elternteil zu sagen was auf ihn zukommt und ihn nicht am (noch gemeinsamen?) Briefkasten zu überraschen.

    Hi XY, ich bin verpflichtet den Unterhaltsanspruch für unsere gemeinsames Kind geltend zu machen. Also nicht wundern Du bekommst einen Brief.


    Da muss dann meines Wissen nach gar nicht soviel Text rein.

    "Hallo Herr Papa, wie schon im persönlichen Gespräch angekündigt, fordere ich Dich auf Kindesunterhalt für unsere gemeinsames Kind zu leisten.


    Gruß und Dank, Kringel"


    Dann hast Du grundsätzlich erstmal den Anspruch geltend gemacht.

    Wenn, am besten Euch beiden, klar ist wie hoch der Anspruch nach DD-Tabelle ist, würde ich das mit aufnehmen.

    "Dieser beträgt nach DD-Tabelle als Zahlbetrag x €."


    vg von overtherainbow

  • Oder gibt es auch Fälle, wo alles locker per Absprache läuft bez. Umgang und Unterhalt? Ich kann mir das fast nicht vorstellen, irgendwann knirscht es doch bestimmt.


    Ja, mit dem Umgang immer. Ich habe mir immer vorgestellt, wie es wäre, wenn ich plötzlich nicht mehr immer mit den Kindern wohnen würde. Und wir haben für uns eine Lösung gefunden, die für alle passte.


    Wegen des Unterhalts sind wir ganz am Anfang gemeinsam zu einem Anwalt gegangen, der alles ausgerechnet hat. Im Zuge der Scheidung wurde eh noch mal neu berechnet. Erhöhungen in der DDT habe ich meinem Exmann mitgeteilt und das war auch kein Problem.


    "Geknirscht" hat es einmal später; da gab es einen Gerichtstermin; bei dem der Richter meinem Exmann und seinem Anwalt geraten hat, die Klage zurückzuziehen; was sie dann auch getan haben. Da habe ich nach wie vor meine Ex-Schwiegermutter (Gott hab sie selig) im Verdacht, die treibenden Kraft gewesen zu sein. Das hatte aber nichts mit Umgang oder KU zu tun.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Danke für eure Rückmeldungen und Erfahrungen. Ich bin ja noch total neu in dem ganzen Thema. Habe nun schon mal vorsichtig das Thema angesprochen, aber er wiegelt ab bzw. hat "gerade keine Lust darüber zu reden". Sollte mich nicht wundern ;)

    Ich bin nun erstmal gespannt, was das Jugendamt mir antwortet; evtl. genügt ja ein gemeinsamer Termin zur Klärung von Umgang & Unterhalt. Falls nicht, dann halt Stufe 2 und Beistandschaft. Es hilft mir schon mal zu wissen, dass es das gibt und ich das in Anspruch nehmen kann.

    Habe ein bisschen Angst davor, einen falschen Schritt zu machen und dann auf einer Mine zu stehen - wie ich es oft in der Vergangenheit gefühlt hab, aber davon möchte ich mich nicht (mehr) lähmen lassen.

  • So richtig freundlich sind Trennungen nie - zumindest ab dem Zeitpunkt wenn Zahlen auf den Tisch kommen.

    Die Beistandschaft als Externe ist da oft ein guter Berater und es geht ja auch nicht nur um jetzt, sondern um viele Jahre.
    Welches Gehalt wird berücksichtigt? Was ist mit Weihnachtsgeld und Prämien? Welche Kosten können abgezogen werden?

    Wie ist das mit der neuen Altersstufe beim Kind? Und was ist Mehrbedarf…

  • Habe ein bisschen Angst davor, einen falschen Schritt zu machen und dann auf einer Mine zu stehen - wie ich es oft in der Vergangenheit gefühlt hab, aber davon möchte ich mich nicht (mehr) lähmen lassen.

    Um im Bild zu bleiben: Wer Minen auslegt, will in der Regel, dass sie hochgehen ...


    Und jetzt ohne Bild: Sucht der Ex Streitpunkte, um sich an Dir abzuarbeiten, wird er welche finden. Egal, ob und was Du machst.


    Grundsätzlich aber zum Unterhalt: Viel Streitpotential entsteht, weil gerade die zahlungspflichtigen Eltern sich nicht über ihre Pflicht, die Zahlungshöhe und die Abläufe informieren. Da kann man halt nur hoffen, dass sich Dein Ex informiert.

    Das solltest Du ihm nahe legen. Freudlich, aber bestimmt.

    Zum Beispiel kannst Du ihm sagen, dass Du den Unterhalt gern bis zum 30. März geklärt hast. Das sind noch gut 14 Tage. Das reicht, um sich umfassend zu informieren. Ansonsten würdest Du, um Fristen zu wahren, am 31. März den sog. Unterhaltsvorschuss beantragen (da zahlt der Staat einen Vorschuß, wenn die Unterhaltspflichtigen den Unterhalt nicht zeitnah geklärt haben).

    Unangenehm für Ex: Er wird dann vom Amt angeschrieben und das Geld zurück gefordert. Darum ist es besser, es selbst zu klären.


    Man kann, wenn man in solchen Sachen ein bisschen Ahnung hat und vielleicht eine Verwaltungsausbildung im Hintergrund mitschwingt, um Rechtstexte und Ausführungsbestimmungen zu verstehen, Unterhalt auch selbst berechnen. Ansonsten empfiehlt sich das gemeinsame Beauftragen der Beistandschaft, die für Euch Eltern kostenlos arbeitet. Anwalt kostet, und zwar nicht wenig. Da ist in der streitigen Auseinandersetzung schon mal schnell eine Summe in Höhe des gesamten Jahresunterhalts "verbrannt".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.