Kredit und Unterhalt

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    Ich befinde mich gerade kurz vor der Trennung vom KV meines jüngsten Kindes. Jetzt hab ich mitbekommen, dass er wohl vor kurzem einen Kredit aufgenommen hat. Ich frage mich jetzt, ob diese Rate seinen Selbstbehalt erhöht und er somit weniger Geld für den Unterhalt zur Verfügung hat.

    Danke schonmal für die Antworten.


    LG monika

  • Da antworte ich mal mit einem "Vielleicht".

    Seid Ihr verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft? Dann deutlich eher.


    Habt Ihr Euch schon getrennt und lebt "nur" noch zusammen oder bedeutet "kurz vor der Trennung", dass er es noch nicht weiß?

    Ansonsten kommt es u.a. darauf an, wozu der Kredit aufgenommen wurde. Dient der Kredit zB dazu, das Auto zu finanzieren, mit dem der künftige Ex einzig zur Arbeit kommt, ist das etwas anders als wenn er einen Kredit aufgenommen hat, um in einen Aktienfond zu investieren.


    Im Streitfall kannst Du aber davon ausgehen, dass in einer Unterhaltsauseinandersetzung der Anwalt der Gegenseite die Kreditrate in Abzug bringen will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir sind weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartnerschaft.

    Soweit ich das überblicken kann ist der Kredit rein privat, da er sein Auto schon lange hat.

    Kurz vor der Trennung bedeutet darüber gesprochen aber noch nicht vollzogen im Sinne von getrennt wohnen. Ich versuch jetzt einfach schonmal zu schauen, mit wieviel Unterhalt ich ca. rechnen kann.

  • Hallo Monika,


    aller Anfang ist schwer und unübersichtlich.

    Interessant fand ich das es in der Düsseldorfer Tabelle eine Blatt am Ende mit den Zahlbeträgen gibt, da muss man erstmal drauf kommen.

    Kredite sind manchmal absetzbar, aber in der Regel kein Dispo Ausgleich oder Konsumenten Kredite.

    Das wird schon. Fair finde ich für beide Seiten eine Beistandschaft beim Jugendamt - die rechnet den Unterhalt fürs Kind aus, in der Regel kostenlos - in ganz wenigen Fällen geht es vor Gericht. Die Beistandschaft prüft auch alle 2 Jahre und berücksichtigt die Altersstufen des Kindes.

  • Wenn ich mich recht erinnere, zahlt Dein angehender Expartner ja bereits Kindesunterhalt für ein früheres Kind. Falls er den Unterhalt nicht privat ausgehandelt hat, sondern das über eine Beistandschaft oder ein Gericht gelaufen ist, kannst Du mit dieser Summe anhand der Düsseldorfer Tabelle sehen, in welcher Stufe Du mit Unterhalt rechnen kannst und auch den altersentsprechenden Zahlbetrag ablesen.

    (Schwierig kann es werden, wenn durch die zweite Barunterhaltszahlung der Vater an den Selbstbehalt heran kommen würde. )

    Liebe Grüße



    Bap



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