Jobabsage wegen Privatinsolvenz?

  • BITTE KEINE VORURTEILE


    Hallo,


    und zwar habe ich mich vor ungefähr einem Jahr von meinem Ex getrennt. Gemeinsam haben wir eine drei jährige Tochter, für die er ebenfalls Unterhalt bezahlt. Nun habe ich das Gefühl, dass ich im Leben stagniere, weil ich eben über mehr Freizeit verfüge und nichts sinnvolles unternehme. Ich würde gerne einen neuen Job aufnehmen, sei es auch nur ein Minijob am Anfang.

    Da ich kurz vor der Trennung in die Insolvenz gegangen bin, mache ich mir Sorgen darüber, dass mein zukünftiger Arbeitgeber das mitbekommen könnte und mich deswegen kündigt.


    Hat jemand da Erfahrung? Mich würde es interessieren!?(

  • Hallo Tine,

    wenn Du den Insolvenzplan erfüllst, fällt mir im Moment kein richtiger Grund ein, weshalb ein AG mitbekommen sollte, dass Du in Insolvenz bist.

    Spontan fällt mir nur ein, dass jemand, dem du Geld schuldest, in der Probezeit eine Gehaltpfändung beim AG durchführen lässt. Da könnte es passieren, dass der AG Dich ohne Begründung - in der Probezeit nicht nötig - kündigt.

    Doch wenn Du den Insolvenzplan erfüllst und jetzt sogar - anscheinend ohne verpflichtet dazu zu sein - Arbeit annimmst und damit auch ggfls. Schulden rückzahlen kannst, ist ja kein Grund vorhanden, da über den AG zu gehen.


    Erfährt der AG nach der Probezeit von der Insolvenz und will Dich kündigen, muss er ja einen Grund nennen. Insolvenz ist kein Grund, wenn Du Dich an den Insolvenzplan hältst. Manche AG sehen eine Insolvenz sogar positiv. Der AN ist hoch motiviert, die Arbeit zu leisten und eben keinen Anlass für eine Entlassung zu bieten, weil das so richtig zu Problemen führen könnte. - Das wäre meine Einschätzung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Deine Insolvenz hat ja nichts mit deinen Fähigkeiten im Job zu tun.
    Nur die Lohnpfändung bedeutet mehr Aufwand für die Lohnabrechnung. Aber auf keinen Fall so sehr um auf einen fähigen Mitarbeiter zu verzichten. Du musst es ja nicht zu Pfändung kommen lassen.

  • Es hängt davon ab, wo du arbeitest. Banken sehen es nicht so gern, dass jemand insolvent ist. Aber den anderen AG ist es meist egal. Ich habe jemanden im Freundeskreis die insolvent ist und sie hat es offen beim Vorstellungsgespräch gesagt. Hat trotzdem Zusagen bekommen.

  • Spontan fällt mir nur ein, dass jemand, dem du Geld schuldest, in der Probezeit eine Gehaltpfändung beim AG durchführen lässt. Da könnte es passieren, dass der AG Dich ohne Begründung - in der Probezeit nicht nötig - kündigt.


    Hallo, und erstmal danke für deine Antwort!

    Werden alle meine Gläubiger Bescheid wissen, wenn ich einen Job annehme?

  • Deine Insolvenz hat ja nichts mit deinen Fähigkeiten im Job zu tun.
    Nur die Lohnpfändung bedeutet mehr Aufwand für die Lohnabrechnung. Aber auf keinen Fall so sehr um auf einen fähigen Mitarbeiter zu verzichten. Du musst es ja nicht zu Pfändung kommen lassen.

    Also bis jetzt habe ich lediglich vor, beim Gehalt unter der Pfändungsgrenze zu sein, während ich in der Probezeit bin.

  • Es hängt davon ab, wo du arbeitest. Banken sehen es nicht so gern, dass jemand insolvent ist. Aber den anderen AG ist es meist egal. Ich habe jemanden im Freundeskreis die insolvent ist und sie hat es offen beim Vorstellungsgespräch gesagt. Hat trotzdem Zusagen bekommen.


    Hey!

    Weißt du in welcher Branche sie arbeitet? Ich glaube bei mir würde es anfangs kein Problem darstellen

  • Hallo, und erstmal danke für deine Antwort!

    Werden alle meine Gläubiger Bescheid wissen, wenn ich einen Job annehme?

    Es kommt auf deinen Insolvenzplan an bzw. die Absprachen zur Restschuldbefreiung, die du mit dem Insolvenzverwalter getroffen hast. Den hast du ja schriftlich vorliegen. Normalerweise bist du verpflichtet, Schulden zu bedienen. Allerdings hast du auch einen nicht pfändungsfähigen Freibetrag. Das müsstest du aber anhand konkreter Zahlen mit dem Insolvenzverwalter klären.

    Keinesfalls solltest du ohne Blick in den Insolvenzplan und ohne Information des Insolvenzverwalters regelmäßig Einnahmen erzielen. Denn dann könnte dein Insolvenzverfahren platzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also als allererste bist du nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber (auch beim Vorstellungsgespräch) mitzuteilen, dass du momentan das Verfahren durchläufst. Wenn dein Gehalt den pfändungsfreien Betrag (von 1.339,99 Euro https://www.privatinsolvenz.net/pfaendungsfreigrenze/) übersteigt, dann könnte es durchaus sein, dass dein Insolvenzverwalter sich bei der Gehaltsabrechnung einmischt. Sprich die Höhe deines Gehalts, die den Betrag übersteigt, wird in der Regel an dem Insolvenzverwalter überwiesen und er wird sie dann an deinen Gläubigern gleichmäßig verteilen.


    Ich würde davon abraten, beim Vorstellungsgespräch das anzusprechen, aber dann im Laufe des ersten Monats sollst du das ansprechen. Vorausgesetzt dass die genannte Trennung von dem pfändungsfreien Betrag/was darüber hinaus liegt vorgesehen ist. Wenn eh einen Minijob aufnimmst sollst du das nicht erwähnen weil es ja nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat.

  • Du kannst mit deinem Insolvenzverwalter sprechen - nur er darf den Arbeitsgeber kontaktieren und er kann auch darauf verzichten,

    wenn er die Zahlungen von dir selbst bekommt. Wobei ich davon ausgehe, wenn dies dein einziges Einkommen ist, mußt du auch nicht tilgen.

    Wichtig ist das du deinen Insolvenzverwalter über den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnung (schriftlich) informierst.

    Nicht das du nicht angemeldete Nebeneinkünfte hast.

  • Ich habe eine Privatinsolvenz durchlaufen, allerdings war das meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ziemlich egal. Ich habe von Anfang an mit offenen Karten sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Insolvenzverwalter gespielt und hatte weder mit dem einen noch mit dem anderen jemals ein Problem. Da ich deutlich über der Freigrenze lag, wurde bei Lohnauszahlung gleich automatisch das "Zuviel" an den Verwalter überwiesen, und der Verwalter hat monatlich meine Gehaltsabrechnung kontrolliert (da ich ein ständig wechselndes Einkommen habe). Mit meinem Gläubiger (Bank) hatte ich nur insofern etwas zu tun, als dass ich über die Zwangsversteigerung des Hauses auf dem Laufenden gehalten wurde. Ob die von meinem Job wussten oder nicht, kann ich nicht sagen.


    Mittlerweile bin ich komplett durch, auch die Schufa ist wieder sauber, und rückblickend kann ich sagen, dass, solange du dich an die Regeln hältst (und vor allem KEINEN deiner Gläubiger in irgendeiner Art und Weise selbst bedienst, das ist wirklich wichtig!!!) eigentlich kein Hahn danach kräht. Ich habe mir diesbezüglich zuvor auch einen viel zu großen Kopf drüber gemacht.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...