Frage nach Eröffnung des Gerichtsverfahren gegen KV

  • Hey Ihr Lieben,


    ich hab heute ein Schreiben vom Jugendamt, der Beistandschaft, bekommen. Wenn ich es richtig herauslese fragt die Beistandschaft, ob das Gerichtsverfahren gegen den KV meines Sohnes eröffnet werden soll. Sie fragen auch nach meinem Arbeitsstand bzw ob ich und mein Sohn Leistungen vom JC bekomme. Das ist nicht der Fall, da ich Leistung vom AA bekomme, macht das was aus?

    Hat jemand von Euch da Erfahrung und kann/will mir erzählen, wie das ganze so abläuft?

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Geht es um Unterhalt?


    Je nach OLG-Bereich kann es sein, dass Du, je nach Einkommen (darum Nachfrage nach Geldbezug JC oder AA), erst einmal für eventuell entstehende Gerichtskosten herangezogen wirst. Oder ob das JA gleich den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit stellt.

    Zu den Kosten: Gerichtskosten: Werden ggfls. geteilt, werden sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen (hängt am Streitwert), wird auf Antrag, den das JA sicherlich stellen wird, im "Siegesfall" dem Ex aufgebrummt.


    Ablauf: JA reicht Klage und Unterlagen ein. Gericht schreibt Ex an zur Stellungnahme. Wenn Unterhalt, muss Ex sich zwingend Anwalt nehmen, der antwortet. (Dein Anwalt ist der juristische Mitarbeitende des Jugendamtes, der als Anwalt für dich arbeitet.). Dann kommt es zur Verhandlung. In seltenen Fällen wirst Du als Zeugin geladen. In der Regel kommt es so zum "Beschluss" (in FamGerichts-Verfahren gibt es kein "Urteil". Ist aber dasselbe.).


    Je nach Klageinhalt laufen so Verfahren unter Beteiligung der Beistandschaft ab, je nach Klage ein bisschen differenziert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Durch meine Umschulung erhalte ich zur Zeit ALG 1, stehe nicht in Arbeit, gelte aber gleichzeitig auch nicht als arbeitslos. Daher weiss ich nicht, ob ich Gerichtskostenbeihilfe bekomme.

    Die Beistandschaft will einen neuen Titel erwirken, da der KV wohl ne Zeit lang normalen Unterhalt gezahlt hat, seit Oktober letzten Jahres ist er wieder arbeitslos, aber die Höhe des Titels würde sich dennoch erhöhen (im Vergleich zum letzten).

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • hey,


    Ich hatte die Fragestellung früher auch durch. Die Beistandschaft klagt im Namen des Kindes, nicht in deinem. Wenn dein Kind also kein nennenswertes Einkommen hat, erhält es VKH. Bei uns hat damals das vereinfachte Verfahren geholfen, da der Vater nicht reagiert hat und es sich nur um den Mindestunterhalt handelte.


    Mal am Rande: ich würde, wenn es schwierig wird, die Beistandschaft immer hinterfragen. Unser KV sitzt im Ausland und die Beisstandschaft war der Meinung "Kann man nichts machen". Mit viel Generve an die Beiständin haben wir jetzt einen Titel und halbwegs regelmäßigen Unterhalt ;)