Wer den Auftrag erteilt, der zahlt.
Ganz so leicht ist es nicht - den Auftrag hat ja quasi die Genossenschaft im Nachhinein erteilt. So sollte es jedenfalls sein - deshalb hatte ich auch eine Mail an sie geschrieben, dass ich wegen der nicht funktionierenden Heizung, die Heizungsfirma angerufen hatte - worum diese mich gebeten hat.