Schülerbafög wann möglich?

  • Hallo, irgendwie steige ich nicht durch die bezugsregeln beim schülerbafög durch. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Meine Tochter 17 , macht die zweijährige Pflegeassisten-ausbildung ( 3tage Schule + 2 Tage Praktikum pro Woche) . Einige ihrer Schulkollegen bekommen Bafög, bei mir sagt der Rechner immer nö... Da sie noch bei mir wohnt .


    Lohnt sich eine Beantragung für sie evt dennoch?


    Kurze Eckdaten: 17 Jahre, schulische Ausbildung, wohnt bei mir. Ich lebe allein, geschieden, bekomme für sie noch uvg da Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat. Habe eine weitere Tochter welche eine Ausbildung macht, daher nochmals 2 Mal Kindergeld. Wohnkosten haben wir keine.


    Wäre dankbar für Hilfe.


    Gruß hep

  • Wenn der Rechner nö sagt, ist dein Einkommen zu hoch, oder die abzugsfähigen Ausgaben zu gering. Die Schulform scheint ja prinzipiell förderfähig, sonst würden die Mitschüler*innen auch kein Bafög bekommen.

    Erste Frage: wie kann es sein, dass du keine Wohnkosten hast? Zweite Frage: hast du Mal ohne UVG getestet? Das würde ja wegfallen, wenn deine Tochter volljährig wird. Ich kenne mich ganz speziell mit Schüler-Bafög nicht so gut aus, aber könnte mir vorstellen, dass der UVG und das Kindergeld für den Ausbildungsbedarf kostendeckend bewertet wird, wenn man noch zu Hause wohnt und kein Schulgeld bezahlt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe gerade noch Mal nachgeschaut: Freibeträge sind aktuell für dich 1650 Euro plus für das zweite Kind 705 Euro. Die Mietkosten scheinen auf den ersten Blick also keine Rolle zu spielen.

    Aber UVG plus Kindergeld ist mehr als der BAföG Höchstsatz, wenn man noch zu Hause lebt. Ich denke, dass es daran scheitert.

    LG Campusmami



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  • Aber erwarte nicht zuviel, wenn ich das richtig geblickt habe liegt der Höchstsatz für eine zweijährige schulische Ausbildung bei 262 Euro 8o.

    Eigentlich ist das ein Skandal, wenn man junge Menschen für Pflegeberufe gewinnen möchte:/ . zur Sicherheit, kannst du dich bei dem für euch zuständigen Bafög-Amt beraten lassen.

    LG Campusmami



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  • Hallo,

    da die Ausbildung zu einem Berufsabschluss führt sollte BaföG hier grundsätzlich möglich sein auch wenn das Kind noch bei der Mutter wohnt.. Bei dem Selbstbehalt denke ich stimmen die 1650 aktuell m.M. nach nicht, da die Kinder noch minderjährig sind und UHV bezogen wird und auch ab 18 noch bei der Mutter wohnen werden. ?


    Kann hier auch nur 1370 sein.


    Ich habe heute hier recherchiert weil ich aktuell eine ähnliche Fragestellung habe, allerdings FOS (ohne Berufsabschluss) und Kind plant Wegzug.


    https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • In einer ruhigen Stunde solltest Du (mutmaßlich nochmals) darüber nachdenken, ob die wahrscheinlich von den Eltern gesponserte weil mietfreie Wohnung nicht doch über Mietvertrag, Mietzins und dann ggfls. besser oder erstmalig über Wohngeld mitfinanziert werden könnte. Zum 1.1. 23 haben sich ja die Grenzwerte beim Einkommen erheblich nach oben verbessert, sodass viel mehr Berechtigte (geschätzt ca. 2,6 Mio statt ca. 600.000 vorher) Zugriff auf Wohngeld nehmen dürfen.

    Vielleicht hilft das, die Situation ein bisschen zu entspannen. Schlau machen kostet ja nix - außer Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,

    Ich quäle mich gerade durch diesen Antrag.


    Mein expartner sendet leider die Unterlagen nicht zurück. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt werden wir keine unterhaltsausrechnung ab 18 anstreben, da er bisher seine Daten auch dort nicht angegeben hat und daher soll ich fehlende Mitwirkung angeben. Soll das BAföG Amt schauen ob er sich dort meldet. Wenn nicht? Keine Ahnung......


    Jetzt taucht die Frage im Antrag auf Vorauszahlung auf ob meine Tochter Sachleistungen erhält in Form von Frühstück, Mittag, Unterkunft und Abendessen. Bezieht sich das nur auf den anderen Elternteil? Weil bei mir bekommt sie ja natürlich diese Dinge...


    Kennt sich jemand aus?


    Gruß hep

  • Die Anträge sind ja nicht auf die AE-Situation ausgerichtet. Du kannst also davon ausgehen, dass hier der Sachzufluss grundsätzlich gemeint ist - egal, wer ihn liefert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe auch eine Frage zum Schülerbafög. Sohn muss den Antrag auch auf Anraten vom JA stellen. Die Frage kann man den Antrag stellen ohne irgendwas vom KV zu wissen. Eine Adressen oder andere Daten haben wir nicht. .Von der Beistandschaft kommt nur es macht keine Sinn das Sohn auf Unterhalt Klagt da wir bisher auch UVS bekommen haben. Adresse oder Arbeitgeber falls es den gibt können sie nicht rausgeben da wir keine Schweigepflichtsentbindung haben.

  • ich musste nachweisen das wir versucht haben die zum berechnen benötigten Unterlagen von Vater zu bekommen. Müssten ihm eine 14 tägige Frist setzen. Nachdem wie dieses eingereicht hatten bekamen wir nochmal Unterlagen welche ihm wieder mit 14 Tage Frist zugesendet haben. Als auch diese nicht zurückkam wurde er mit 0 Einkommen angerechnet im Bescheid und meine Zahlungsfahigkeit berechnet.


    Inwieweit nun das Amt versucht hat an seine Unterlagen zu kommen kann ich nicht sagen.


    Am besten anrufen und nachfragen wie jetzt der Ablauf ist wenn überhaupt keine Daten bekannt sind


    Da fällt mir noch ein: in der Berechnung welcher Unterhalt der Tochter laut Titel noch zusteht stand auch die letzte bekannte adresse.... Vielleicht diese Berechnung abwarten, die kam hier da sechs Wochen nach dem 18 geburtstag

  • In der Regel gibt es dazu ein Formblatt beim Antrag in dem Kind und Elternteil erklären müssen das der Aufenthaltsort unbekannt ist - das Amt probiert es dann über das Einwohnermeldeamt, so wie es auch die Beistandschaft tun würde - die würde ich durchaus noch ein paar Jahre laufen lassen