10. jähriges Jubiläum des zuwenig gezahlten Kindesunterhalts

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt 10 jähriges Jubiläum des zu wenig gezahlten Unterhalts. KV zahlt jedes Jahr die Anpassung der DD Tabelle nicht und ich brauche manchmal bis zu einem Jahr bis wir das Geld erhalten. Letztes Jahr hat es im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens "netterweise" meine RAin angefordert und ich erhielt des im Juni.


    Ich schicke ihm immer im Dezember die angepasste DD Tabelle.


    Nun wieder. Soll ich es einfach wegatmen oder KV wieder die jährliche Freude bereiten, das sich ihn mehrmals anmahne? Soll ich einfach einmal den Titel nutzen und eine Pfändung veranlassen? Oder der Anwaltskanzlei geben? Kann man in diesem Fall dem KV die Anwaltskosten auferlegen analog zu einem normalen Mahnverfahren? Ich würde gerne aus diesem "Spiel" herauskommen. Ich habe den Eindruck, dass er diesen Konflikt benötigt um mit mir im ständigen Kontakt zu bleiben und würde ihm gerne die Basis entziehen.


    Allen übrigens ein frohes neues Jahr 2023!


    Liebe Grüße

    Rosie

  • Hast du keinen Titel mit automatischer Anpassung?

    Ich würde das - gerade bei deinem Kandidaten nur noch über einen Anwalt laufen lassen - auch schon die Aufforderung.

    Der ergötzt sich doch an jedem Blatt Papier von dir.

    Ich würde den Anwalt schreiben lassen das sämtliche Kommunikation zum Thema Kindesunterhalt nur noch über das Anwaltsbüro geht

    und die können dann auch alle 2 Jahre sein Einkommen ermitteln - das Geld wäre es mir wert.

    Vielleicht verliert er dann irgendwann die Lust...

  • Gerade weil er ja wohl einen dynamischen Titel hat, muss Ex ja überhaupt "eigentlich" die Anpassung zahlen - und tut es nicht.


    Rosie, die Kosten für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers werden dem Schuldner auferlegt. Die fallen nur auf Dich zurück, wenn der Schuldner nicht leistungsfähig ist. (Die Gefahr sehe ich jetzt nicht ...).


    Etwaige Anwaltskosten müsste das Gericht Deinem Ex auferlegen, wenn er die nicht freiwillig zahlt (was er natürlich nicht tun wird). Da jedoch ein eindeutiger Titel existiert und Du den Gerichtsvollzieher losjagen könntest, ist die Einschaltung eines Anwalts mutmaßlich eher als "Privatvergnügen" zu sehen zu Deiner Erleichterung des Papierkrams ...


    Was Du prüfen musst : Der Titel, den Du hast, ist der vom Gericht so ausgefertigt, dass Du damit bereits den Gerichtsvollzieher direkt beauftragen kannst oder musst Du diese Ausfertigung erst beim Gericht anfordern. Mittlerweile machen das die Gerichte bei der Titelerstellung automatisch. Vor einigen Jahren war das nicht immer der Fall. Ich mutmaße, die Unterhaltsfestlegung bei Dir ist schon ein paar Jährchen her.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • och, wenn das dem Seelenfrieden dient ...

    Ich würde die Rechnung des Anwaltes gerne zahlen, wenn ich wüßte das ich ihm damit "den Zahn gezogen" habe.

    Sprich doch mal mit deinem Anwalt - i.d.R. sollten die Gebühren die Erhöhung nicht auffressen...

  • Und nach den ganzen riesigen Baustellen mit Pässen und Greencard und was da alles war, bei einer wirtschaftlichen Situation, von der andere nur träumen können... lass es doch einfach, wegen der paar Kröten... im Zweifel irritiert ihn das sogar mehr, aber es sollte Dir egal sein.

  • Ich habe letztes Jahr einen neuen Titel erhalten, da meine RAin damals bei der Auskunftsanfrage festgestellt hat, dass er ein wesentlich höheres Gehalt hat.

  • Und nach den ganzen riesigen Baustellen mit Pässen und Greencard und was da alles war, bei einer wirtschaftlichen Situation, von der andere nur träumen können... lass es doch einfach, wegen der paar Kröten... im Zweifel irritiert ihn das sogar mehr, aber es sollte Dir egal sein.

    Das habe ich das ein oder andere mal auch schon tatsächlich getan. Hat aber nichts an seiner der Grundstimmung geändert. Ehrlich gesagt, wäre das tatsächlich ein probates Mittel sofern dann Ruhe eintreten würde. Ich habe bei der Scheidung auf alle gemeinsamen Ersparnisse verzichtet (und hatte keine eigenen, da ich damals meine Studiengebühren in den USA abzahlen musste), da ich wusste, wie empfindlich KV reagiert und hoffe, damit ein Zeichen für die Zukunft setzen zu können. Es hat uns überhaupt keinen positiven Effekt gebracht. Im Gegenteil - manchmal habe ich den Eindruck, dass meine Kompromissbereitschaft als Schwäche interpretiert wird.


    Stern, Du hast natürlich auch irgendwo schon Recht mit der wirtschaftlichen Situation aber ich fürchte, dass ist eine ganz andere Debatte. Ich bin sehr dankbar, dass es uns finanziell gut geht. Ich denke, dass das Familienrecht zu Recht auch höhere Einkommen bei der Berücksichtigung der DD Tabelle einbezieht und warum sollte man als BET dies ignorieren'?

  • Sehe ich wie Stern. Man liest hier von reichlich Immobilien, Vatereinkommen jenseits der DD Tabelle und transatlantischem Beschäftigungsverhältnis des eigenen Ehemannes. Das sollte doch für die Kinder reichen.


    Reib Deine und Volleybaps Nerven doch nicht wegen der paar Euro Änderung auf.

  • Bisher hatte ich nicht den Eindruck, dass nur Menschen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, hier Fragen zum Unterhalt stellen dürfen - gerade klingt es für mich anders... Es ist ja auch eine Sache, ob man es sich finanziell leisten kann, großmütig auf die Unterhaltserhöhungen zu verzichten - und eine ganz andere, ob es nicht dringend notwendig ist, diesem Vater endlich mal Grenzen aufzuzeigen und zwar sehr deutlich. Damit es mal ein Ende hat, mit seinem Drangsalieren. Wie Rosefield selbst schreibt, legt er Kompromissbereitschaft ja offenbar als Schwäche aus.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Nö, CoCo, fragen darf hier jeder. Den Vater wird auch dieses Jahr die Erhöhung nicht interessieren und mit Sicherheit lässt er sich hier keine Grenzen aufzeigen.

    Ich wollte nur den Denkanstoß geben, dass Rosefield abwägen könnte, ob es sich für diese Erhöhung für sie persönlich lohnt, eine Baustelle aufzumachen. Mehr nicht.

  • Stern,


    Perspektive ist angekommen und nein, ich benötige das Geld nicht zwingend.


    Aquintus,


    Du hast ebenfalls Recht. Die Kinder erleiden

    keinen Mangel. Aber darum geht es doch gar nicht. Der Kindesunterhalt ist aus meiner Sicht primär eine Sicherstellung der notwendigen Bedürfnisse und sekundär eine Beteiligung am Lebensstil der Eltern.


    Ich bin das Kind, dass damals im

    Gymnasium nicht mit auf Klassenfahrt gehen konnte, weil meine Eltern es sich nicht leisten konnten. Oder in den Urlaub fahren. Das hat mich für mein Leben geprägt. Ich musste schon immer dazu verdienen und habe die Gewohnheiten (aber auch den inneren Druck) nie abgelegt. Das ist aber eine andere Debatte und da bin ich dran.







  • Du vermischt deins mit dem deiner Kinder. Gab es damals keinen Förderverein an der Schule oder das Bildungs-und Teilhabepaket ?


    Deine Kinder können auf jede Klassenfahrt mit, es geht ihnen gut.

    Klar verstehe ich, dass du den KV in die Pflicht nehmen willst und das hast du ja jedes Jahr getan und es hat sich nichts geändert.

    Du hast ihm nun wie oft schon die Hand hingestreckt ? Und er hat auf alle erdenklichen Arten und Weisen drauf gehauen ...


    Warum nicht einfach mal etwas machen, womit er nicht rechnet?

    Einfach mal nicht wie Rosie denken.

    Du bist JETZT nicht mehr auf die paar Euro Erhöhung angewiesen....so what ?

    Was anderes wäre es, wenn er den Unterhalt völlig einstellt - aber auch da, würde ich entweder gleich den Gerichtsvollzieher los schicken oder alles nur noch über den Anwalt laufen lassen.


    Steig doch mal aus diesem Hickhack aus- zum Streiten gehören zwei. Sei nicht mehr Kompromiss-bereit, sei nicht mehr Harmonie aus - sei mal taff und hau ihm eins vor den Latz und mach mal nichts.

    Ich würde nichts machen.


    Und dann werden wir ja sehen, ob was kommt.

    Ich sehe KV schon geifernd sitzen wie er darauf wartet, dass du mit ihm in Kontakt trittst - das ist das Beste was du für einen Narzissten tun kannst - ihm Energie schenken.


    Deshalb mach mal - nichts......n..i..c..h..t..s..

    Ignorieren ist das Beste was DU für Dich tun kannst.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Hallo Rosie, ich habe vor vier Jahren eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet und meinen Unterhaltstitel abgetreten, jetzt bin ich endlich den direkten Kontakt und das ewige Hinterhergerenne los. Meistens hilft die Ankündigung eines Mahnbescheides von Seiten des Jugendamtes, um ihn wieder zur Zahlung des vollen Betrages zu bewegen.

    Liebe Grüße Mandy

  • Hier ist es so, dass ich mir irgendwann gesagt habe, ich bekomme meinen Sohn auch ohne die Unterstützung von seinem Erzeuger groß.


    Der ist nicht nur mit Blick auf finanzielle Unterstützung für seinen Sohn eine Enttäuschung, sondern vor allem emotional. Das tut mir für den Jungen viel mehr weh. Aber ich kann das nicht ändern.


    Kein Kampf mehr. Sondern für meinen Sohn voll da sein.

  • Nur so, ich mag ja immer gerne mehrere Sichtweisen, was ist wenn die TS es konsequent durchzieht meinetwegen mit Anwalt.

    Vielleicht braucht es genau diesen Weg, um aufzuzeigen, mit mir nicht ?



    Der KV vom Burschen Nr 2 hat genau das gebraucht, um zu zahlen.

    Es hat eine Menge Nerven /Kraft gekostet.

    Ich hatte allerdings auch keine Wahl. Wenn ich sie gehabt hätte, heute klares behalt die Kohle gut für meine Nerven, doch heute bin ich in Sache KV entspannt. Vor Jahren, ich weiß nicht, ob mein Teufelchen da nicht geschrien hätte mit mir nicht Freundchen.


    Sonst ganz rational, es steht den Kindern der Summe xy zu, UE ist verpflichtet die Summe zu zahlen, fertig.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Grundsätzlich ist es ja so, dass der Umgangselternteil zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet ist. Das ist offiziell eine Bringschuld. (an dieser Stelle lacht die große Mehrheit der Betreuungselternteile in der Regel laut auf.)

    Gleichzeitig ist der Betreuungselternteil verpflichtet, für die Beibringung des Unterhalts im Namen des Kindes zu sorgen. Es gibt zwar die Option, auf den Unterhalt zu verzichten. Das geschieht aber "im Namen des Kindes". Und ob der Betreuungselternteil als quasi Finanzverwalter des Kindes seine gesetzliche Aufgabe erfüllt, wenn er den angemessenen Unterhalt nicht einfordert, ist manches Mal schon vor Gericht gelandet. (zB, wenn Kinder volljährig werden und nun selbst Klagen können oder wenn das Sorgerecht auf das Jugendamt wechselt und dort in die Vermögensverwaltung geguckt wird. Und rutscht die AE-Familie in den Sozialgelderbereich wird deutlich, dass Ämter vor Unterstützungsleistungen immer erst einmal prüfen, ob der ordnungsgemäße, vollständige Unterhalt fließt ...).

    Ist wie hier bei Rosefield der Unterhalt gar durch einen Titel geklärt, dann ist es - es beisst die Maus den Faden nicht ab - ihre rechtliche Verpflichtuing, für die Beibringung des Unterhalts zu sorgen. Das nicht zu machen, wäre eine Vernachlässigung ihrer elterlichen Aufgabe - wie Kinder nicht zu ärztlichen Regeluntersuchungen zu schicken und all solche Dinge. (Persönliches Gimmick am Rande: Ich habe lange Jahre auf Rat des JA keinen Unterhalt von der Mutter eingefordert, geschweige denn erhalten. JA meinte, dann würde die Mutter den wichtigen Umgang verweigern. Als es später zu einer Sorgerechtsklage der Mutter kam, argumentierte deren Rechtsvertreter, mir müsse unter anderem die Befähigung, die elterliche Finanzsorge auszuüben, aberkannt werden. Denn ich hätte nicht für eine ordnungsgemäße Unterhaltszahlung durch die Mutter gesorgt ... )


    Besteht also ein Titel, ist aus mehrerlei Gründen dringend zu raten, dass die Erfüllung des Titels versucht wird durchzusetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Welcher Umfang an Aufwand ist da angemessen?


    vg von overtherainbow

    Zahlungserinnerung und - wenn nötig - Eintreiben des Geldes durch den Gerichtsvollzieher ist hier sicher angemessen, weil genau so vorgesehen im Gesetz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.