Auskunfts- und Beleganspruch

  • So wie es evtl. aussieht wird auch unser jüngeres Kind demnächst aus der Wohnung der Mutter ausziehen.


    Das wurde uns Eltern letztens verkündet.


    Ich weiß noch nicht genau was ich davon zu halten soll.


    Sie wäre ja dann streng genommen nicht privilegiert, da ü18. Ich wurde wegen Unterhalt gefragt und muss mich jetzt schlau machen.


    Was ich auf die Schnelle fand mein SB ist dann 1650 und Unterhalt kann von der Steuer abgesetzt werden?! So weit korrekt?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Jep. Wobei die steuerliche Absetzbarkeit das bereinigte Netto erhöht, von dem der Unterhalt berechnet wird, spätestens im Folgejahr.

    Erwähnt wurden schon die 930 Euro, die dem Kind zustehen. Davon sind 250 Euro Kindergeld. 680 Euro müssen also irgendwie von den Eltern aufgebracht werden. Halt anteilig nach Einkommen.

    Geht Kind zur Schule/Uni, kann Bafög infrage kommen. Hilfreich: Bafög beantragen. Bafög-Amt berechnet den anteiligen elterlichen Unterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jep. Wobei die steuerliche Absetzbarkeit das bereinigte Netto erhöht, von dem der Unterhalt berechnet wird, spätestens im Folgejahr.

    Erwähnt wurden schon die 930 Euro, die dem Kind zustehen. Davon sind 250 Euro Kindergeld. 680 Euro müssen also irgendwie von den Eltern aufgebracht werden. Halt anteilig nach Einkommen.

    Geht Kind zur Schule/Uni, kann Bafög infrage kommen. Hilfreich: Bafög beantragen. Bafög-Amt berechnet den anteiligen elterlichen Unterhalt.

    Danke für den Tipp mit der Steuer, yepp, Bumerang lässt grüßen. Ja ohne BaföG wird es dann nicht gehen in unserem Fall. 630 kriegen wir/ich nicht gewuppt bei dem Selbstbehalt + erhöhte Wohnkosten und da gehen ja bei mir zumindest noch etliche Fahrtkosten etc. pp. runter (mal was neues, bisher war der SB immer zu niedrig :D). Dann kann ich das zu gegebener Zeit so weitergeben und meine Unterlagen schon mal vorbereiten ...


    LG


    Edit: Ich sehe gerade beim Überfliegen, dass das Einkommen der Eltern beim Bafög und lt. Familienrecht/Unterhaltsleitlinien total unterschiedlich berechnet bzw. bereinigt (bzw. nicht) werden, na Prost Mahlzeit. Geht schon gut los.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Bafoeg und Unterhalt werden allein schon deshalb auf unterschiedlicher Grundlage berechnet, weil Unterhalt vom aktuellen Einkommen berechnet wird. Bafoeg im ersten Schritt 2023 vom Einkommen/auf Grundlage des Einkommensteuerbescheids von 2021. (Wenn man nachweisen kann, aktuell weniger zu haben, dann kann man auch Einkommensdaten zum laufenden Jahr liefern.)

    Pass also auf beim Zusammenstellen der Unterlagen, dass Du fürs richtige Jahr raussuchst. Sonst machst Du Dir doppelte Arbeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jep. Wobei die steuerliche Absetzbarkeit das bereinigte Netto erhöht, von dem der Unterhalt berechnet wird, spätestens im Folgejahr.

    Erwähnt wurden schon die 930 Euro, die dem Kind zustehen. Davon sind 250 Euro Kindergeld. 680 Euro müssen also irgendwie von den Eltern aufgebracht werden. Halt anteilig nach Einkommen.

    Geht Kind zur Schule/Uni, kann Bafög infrage kommen. Hilfreich: Bafög beantragen. Bafög-Amt berechnet den anteiligen elterlichen Unterhalt.

    Und was ist, wenn die Eltern den nicht leisten können? Würde Kind dann mehr Bafög bekommen?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Und was ist, wenn die Eltern den nicht leisten können? Würde Kind dann mehr Bafög bekommen?

    So nehme ich an. Ich habe auch mal jahrelang BaföG bezogen, allerdings elternunabhängig, damit komme ich hier net weit.


    Überschlägig habe ich mir jetzt ausgerechnet, dass es bei meinem Einkommen wenig Sinn machen würde BaföG beantragen zu lassen, da ich zuviel verdiene. Da zahle ich lieber weiter Unterhalt und setze den von der Steuer ab. Da ist der Selbstbehalt höher, ich kann wsl. erhöhte Wohnkosten geltend machen und die vollen Fahrtkosten absetzen oder zumindest noch das Monatsticket + Auto-Kredit. Geht das beim BaföG auch?


    Fraglich ist zudem ob hier BaföG praktisch überhaupt greift da das Kind ja bei einem der Elternteile wohnen und dort die Schule besuchen könnte. Es gibt da eine Ausnahme ich hab beim online Durchspielen schon eine Warnung angezeigt bekommen dahin gehend.


    Spezialfall :thumbup:


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich bin mir gar nicht so sicher, ob Schüler*innen einfach ausziehen können und dann BAföG beziehen. Da braucht es eine Begründung, wie zu weiter Schulweg und das wird zumindest bei allgemeinbildenen Schulen schwer zu begründen sein.


    Ich würde meinem Kind auch was husten... Wer mit 18 ausziehen möchte, muss das auch irgendwie finanzieren, Studium ist was anderes.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Solange das Kind steuerlich kind ist, kannst Du keinen Unterhalt steuerlich geltend machen. Heißt bis 25 und in Erstausbildung gibt es Kindergeld oder Kinderfreibetrag als steuerliche Entlastung und Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung. Mehr nicht.
    Ab 25 kannst du das Kind quasi als bedürftige Person steuerlich als Unterhalt geltend machen.

  • Solange das Kind steuerlich kind ist, kannst Du keinen Unterhalt steuerlich geltend machen. Heißt bis 25 und in Erstausbildung gibt es Kindergeld oder Kinderfreibetrag als steuerliche Entlastung und Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung. Mehr nicht.
    Ab 25 kannst du das Kind quasi als bedürftige Person steuerlich als Unterhalt geltend machen.

    Doch das geht wenn das Kind selbst das Kindergeld bezieht und nicht die Eltern.

    Ich bin mir gar nicht so sicher, ob Schüler*innen einfach ausziehen können und dann BAföG beziehen. Da braucht es eine Begründung, wie zu weiter Schulweg und das wird zumindest bei allgemeinbildenen Schulen schwer zu begründen sein.


    Ich würde meinem Kind auch was husten... Wer mit 18 ausziehen möchte, muss das auch irgendwie finanzieren, Studium ist was anderes.

    Ich wurde eigentlich nie gefragt warum sollte es jetzt anders sein X( Das Husten gab's von anderer Seite aber was will man machen, einsperren? Im anderen Fall würde ich normal weiter zahlen. Für mich ist es also relativ gleich.

    Optimal finde ich das auch nicht.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Überschlägig habe ich mir jetzt ausgerechnet, dass es bei meinem Einkommen wenig Sinn machen würde BaföG beantragen zu lassen, da ich zuviel verdiene. Da zahle ich lieber weiter Unterhalt und setze den von der Steuer ab.

    Wie soll Kind sich denn finanzieren, wenn du einen Betrag unter dem Bedarf als Unterhalt zahlst und durchdrueckst, Kind darf keinen Bafög beantragen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie soll Kind sich denn finanzieren, wenn du einen Betrag unter dem Bedarf als Unterhalt zahlst und durchdrueckst, Kind darf keinen Bafög beantragen?

    Ich drücke da gar nichts durch:/. Möchte ich zuerst mal klar stellen. Beantragen kann Kind selbstverständlich alles. Aber wie campusmami oben schon geschrieben hat gibt es da Gründe die dagegen sprechen könnten, dass hier überhaupt BaföG zur Anwendung kommt.


    Ich bin auch nicht für alles verantwortlich. Aber ich werde ja gefragt wegen Unterhalt.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Aber dann soll Kind doch den Bafög -Antrag stellen und es hat anschließend alles schwarz auf weiss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber dann soll Kind doch den Bafög -Antrag stellen und es hat anschließend alles schwarz auf weiss.

    So ist es und so würde ich das selbst auch tun. Das kann Kind in dem Fall aber erst tun, wenn der Fall der Fälle eingetreten sein sollte aber ich werde ja jetzt gefragt und nicht in x Monaten.


    LG


    Danke für eure Hinweise. Ich kann unseren Fall hier aus Gründen nicht weiter/umfassender ausführen. Mache mich weiter schlau und dann werde ich sehen. Vielleicht erledigt sich das auch von selbst, soll ja durchaus auch vorkommen. Wenn es dann tatsächlich so sein sollte, werde ich hier eine Rückmeldung geben wie die ganze Sache finanziert wird.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()