Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss zu einem vom Zivilsenat Kassel des OLG Frankfurt bestätigten Sorgerechtsentzugs (Aufenthaltsbestimmungsrecht) veröffentlicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei die elterliche Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
In der schnellen Medienberichterstattung wird angedeutet, dass den Eltern ohne "wirkliche Begründung", so gerade ein Radiosender, das Sorgerecht entzogen worden sei.
Immer häufiger würden Jugendämter und Gerichte Eltern ohne echten Grund das Sorgerecht entziehen.
Liest man jedoch die in der Pressemeldung niedergelegte Begründung (Achtung, Triggergefahr, harte Beschreibung der Vorfälle): https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2022/bvg22-089.html
dann kann man schon nachvollziehen, dass hier durch alle Instanzen der Schutz des Kindes deutlich höher bewertet wurde als etwaige Unerklärbarkeiten der festgestellten Kindesverletzungen.