Unterschrift ersetzen lassen

  • Guten Morgen,

    wie gehe ich vor, wenn der KV eine notwendige Unterschrift verweigert und ich diese vom Gericht ersetzen lassen will? Brauche ich dazu einen Anwalt, oder kann ich den Antrag alleine stellen? Gibt es dazu Vordrucke, oder kann/ muss ich da selbst etwas aufsetzen?

    Wer ist Ansprechpartner beim Gericht für solch einen Antrag und wie schnell lässt eine Unterschrift sich ersetzen?

  • Wenn ihr als Eltern nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen könnt in einer Kinderangelegenheit, steht dir der Weg der Klage offen: also der Antrag, das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts allgemein oder im Einzelfall übertragen zu bekommen.

    Dafür brauchst Du keinen Anwalt, sondern kannst - wenn es nicht, grob gesagt, um Vermögenssorge geht -, selbst die Klageschrift verfassen. Dabei kann Dir - für juristische Laien oft der Königsweg - der Rechtspfleger helfen, der an Deinem Amtsgericht sitzt. Er fasst Deinen mündlichen Vortrag in eine Klageschrift ...

    Die Klage muss dann beim Familiengericht (Sitz am zuständigen Amtsgericht für Deinen Wohnort) eingereicht werden.


    Beachten musst Du: Besteht in einer Kindersache die Pflicht, dass eine schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigter erfolgt, dann ist die Angelegenheit so wichtig, dass es aus Staatssicht legitim ist, unterschiedliche Meinungen zu haben. Eine "Unterschriftsverweigerung" gibt es in dem Sinne nicht. Sondern das Nichtunterschreiben ist absolut legitim. Allerdings sind die Eltern angehalten, sich um das Kind zu kümmern. Will ich als Sorgeberechtigter eine bestimmte Sache nicht (unterschreiben), dann sollte ich einen gangbaren Gegenvorschlag unterbreiten und begründen. Das nur zur juristischen Denke der Richter. Klagt man, sollte man nicht die Unterschriftsverweigerung beklagen, sondern dass die Zusammenarbeit der Eltern nicht funktioniert und eine Entscheidung blockiert wird (das formuliert der Rechtspfleger dann aber schon ...)

    Zeit: Die Gerichte sind angehalten, in Familiensachen beschleunigt vorzugehen. Aber es gibt kein Controlling oder eine Weisungsbefugnis, wie schnell das sein muss. Man spricht von sechs Wochen, wenn kein Eilentscheid beantragt wurde. - Viele Amtsgerichte bzw. OLG haben auf der Homepage stehen, wie lange im Amtsbezirk Verfahren in der Regel dauern. Da gibt es teilweise halb so lange bzw. doppelt so lange Verfahrenszeiten in den unterschiedlichen OLG-Bezirken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Zitat; "

    Wird eine Unterschrift zeitnah benötigt, weil beispielsweise eine Reise ansteht und dafür ein Reisepass gebraucht wird, kann eine Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Die fehlende Zustimmung des Vaters kann so bei Eilbedürftigkeit ersetzt werden. "


    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtsti…-kann-ich-tun-190305.html


    Vielleicht an den Rechtspfleger bei Gericht wenden....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Es sind wenig Dinge, für die tatsächlich eine Unterschrift beider Erziehungsberechtigten gebraucht werden. Nämlich wesentliche und unumkehrbare Dinge (und mit langen Folgen).

    Bist Du sicher, dass Dein Anliegen darunter fällt? Dann bleibt nur - wenn Ex sich nachweislich weigert - der Weg über ein Eilverfahren bei Gericht. Das geht zur Not in ein bis zwei Tagen, kostet und ist juristisch wasserdicht nicht ganz so einfach zu gestalten (weil in der Regel auf die Anhörung des "Beklagten" verzichtet wird).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist schon mal "Anwaltsmumpitz". Weil für den Reisepass in einer AE-Familie gar keine zweite Unterschrift benötigt wird ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für den Perso und Pass läuft das über das Melderegister. Ein Erwachsener + Kind(er) gleich allein erziehend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Patchwork kann per Definition nie AE-Familie sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist schon mal "Anwaltsmumpitz". Weil für den Reisepass in einer AE-Familie gar keine zweite Unterschrift benötigt wird ...

    stimmt auch wieder.


    Allerdings habe ich erst heute wieder gelesen auf Stadtverwaltungsseite meiner Stadt, dass die Unterschrift eben doch gebraucht wird.

    Warum ändern sie das nicht mal ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Lieber Bap, herzlichen Dank für Deine Erklärungen wie ein Gericht voraussichtlich denkt! Man ist oftmals so schnell in der emotionalen Schlaufe und der Auffassung die Welt müsse doch quasi die eigene Auffassung teilen (weil so logisch/rational/nachvollziehbar etc). Die Denkweise des Gerichts ist doch oftmals einer eigenen Logik unterliegend. Ich habe heute basierend auf dieser Nachricht wieder etwas gelernt!

  • stimmt auch wieder.


    Allerdings habe ich erst heute wieder gelesen auf Stadtverwaltungsseite meiner Stadt, dass die Unterschrift eben doch gebraucht wird.

    Warum ändern sie das nicht mal ?

    War/ist bei uns auch ein Problem. Sie wollte mir ohne Unterschrift + Kopie des Ausweises vom Vater keinen Ausweis beantragen. Meinte: das ist bei uns die Regelung unabhängig davon ob getrennt oder zusammen lebend. Meine Kinder haben bis heute keinen Reisepass, weil der Vater mir keine Kopie seines Ausweises zur Verfügung stellen will und das Bürgeramt mir ohne diese Kopie keinen Kinderreisepass ausstellen wollte.

  • Auf jedem Kopierer ist vermerkt, dass u.a. Personalausweise und Pässe nicht kopiert werden dürfen. Damit kann eine Behörde eine solche Kopie nicht verlangen oder muss sie selbst organisieren.

    Ich würde denen dermaßen die Paragrafen um die Ohren hauen, dass ihnen Hören und Sehen vergeht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)