Kindergeldanstieg

  • Das Kindergeld steigt zum 1.1.23 auf 250€ für die ersten beiden Kinder. Wenn es denn auch wirklich zu dem Datum umsetzbar ist, wird es ja wieder zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen bzw. Angerechnet. Hat jemand schon was gehört, ob die Düsseldorfer Tabelle sich auch ändert? Orientiert sie nicht an den HartzIV Sätzen, dann müssten die Beträge ja steigen. Da unser KV mittlerweile wohl mehr verdient und die Berechnung immer noch auf drei Kinder ausgelegt ist, die Älteste aber seit einem Jahr ausgelernt ist, wäre es Zeit das auch zu berücksichtigen. Ist es schlau das der Beiständin jetzt mitzuteilen, da die Änderungen jetzt errechnet werden? Sie ist ja bemüht, aber sobald der Mindestunterhalt erreicht war, interessiert der Rest wohl nicht mehr.

  • Das Kindergeld steigt zum 1.1.23 auf 250€ für die ersten beiden Kinder. Wenn es denn auch wirklich zu dem Datum umsetzbar ist, wird es ja wieder zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen bzw. Angerechnet. Hat jemand schon was gehört, ob die Düsseldorfer Tabelle sich auch ändert? Orientiert sie nicht an den HartzIV Sätzen, dann müssten die Beträge ja steigen. Da unser KV mittlerweile wohl mehr verdient und die Berechnung immer noch auf drei Kinder ausgelegt ist, die Älteste aber seit einem Jahr ausgelernt ist, wäre es Zeit das auch zu berücksichtigen. Ist es schlau das der Beiständin jetzt mitzuteilen, da die Änderungen jetzt errechnet werden? Sie ist ja bemüht, aber sobald der Mindestunterhalt erreicht war, interessiert der Rest wohl nicht mehr.

    Die Düsseldorfer Tabelle wird sich fast zwangsläufig ändern müssen durch Kindergelderhöhung, aber auch durch die Festlegung im Bundesgesetzblatt 2021 I, 5066: der Mindestunterhalt steigt in den drei Alterstufen auf 404/464/543 Euro. Wird hier nur das Kindergeld angepasst nach der doch großen Erweiterung für das Jahr 2022 um fünf Gehaltsstufen, dann wird es jedoch um eine kleine Kürzung beim Zahlbetrag kommen können.

    2021 ist die neue DüTa 2022 am 13. Dezember veröffentlicht worden. Vor Mitte Dezember ist die neue Tabelle 2023 anhand dieser Erfahrung jetzt nicht zu erwarten.


    Für Dich, Tahila, lohnt sich eine Einkommensüberprüfung anhand Deiner Beschreibung auf jeden Fall: Ein Zahlkind ist weggefallen. Es hat eine Einkommenserhöhung gegeben. Da sollte die Beistandschaft eine aktuelle Auskunft einholen - egal, wann zuletzt angefragt wurde.

    Dass die Beistandschaft beim Mindestbedarf verharrt und nicht weiter in die Gehaltsstufen rechnet, würde ich überprüfen, Tahila. Allerdings müsste der Vater schon gut über Durchschnitt verdienen, wenn er bei drei Kindern mehr als ca. 1400 Euro abzüglich hälftigen Kigeld leisten konnte vom bereinigten Nettoeinkommen. Aber jetzt mit einem "Rechenkind" weniger stehen da zzgl. Gehaltserhöhung schon mal gut 500 Euro mehr zur Verteilung.


    Die Beistandschaft kann da gut schon "jetzt" aktiv werden und die Pflichtauskunft einholen. Bis die vorliegt, wird die neue DüTa vorliegen, nach deren Zahlen dann gerechnet werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Volleybap , deinen Link im andern Thread hatte ich übersehen. Mit drei Kindern hatten wir eine Mangelberechnung und lagen zu Anfang unter dem Mindestunterhalt. Mittlerweile verdient er aber mehr. Ich werde die Beiständin anschreiben und darauf hinweisen.

  • Mittlerweile gab es ein Ergebnis. Die Beiständin hat sein Einkommen angefordert. Zusätzlich wollte sie den Ausbildungsvertrag und eine Abrechnung der Großen. Dazu habe ich ihr noch geschrieben, wie weit diese zur Arbeit fährt und wie viel sie für Benzin ausgeben muss. Dass sie dafür ein Auto benötigt, ist nicht berücksichtigt worden und auch die 100 € Pauschale, die sie von ihrem Lohn behalten darf, sind nicht erhöht worden. Der Kindsvater müsste allerdings mittlerweile fünf Stufen mehr bezahlen für die Kleine und jetzt ist die große Frage, ob man dieses Fass aufmacht oder eben nicht. Unterm Strich müsste er vermutlich für die Große weniger zahlen und für die kleine dementsprechend mehr . Aus Prinzip würde ich sagen klar lass uns alles so rechnen, wie das Gesetz es vorsieht. Da die große, aber auch noch ein Mini Job macht, den er bis jetzt nicht angesprochen hat und ich auch nicht, bin ich tendenziell dafür alles so zu lassen, wie es ist, damit die Große, da nicht auch noch aus dem Mini Job belangt wird. Andererseits würde ich schon gerne haben, dass er weiß, dass er eigentlich mehr zahlen müsste und bin natürlich auch sauer, dass er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist, denn eigentlich müsste ja auch er melden, wenn er mehr zahlen könnte. Die Beistandschaft ist immer sehr nett und kooperativ, hätte von selbst aber eben nicht die Löhne neu erfragt, obwohl die zwei Jahre schon lange rum sind. Komisch, aber für mich gut, finde ich, dass sie das alles mit mir bespricht, denn eigentlich müsste sie ja neutral sein, aber ich darf mich jetzt entscheiden , was sie dem Kindsvater mitteilen soll. Unterm Strich weiß ich aber jetzt, dass in 2 1/2 Jahren , wenn die Ältere mit der Ausbildung fertig ist, eine erneute Berechnung Veränderungen mit sich bringt

  • Vielleicht solltest Du die Beistandschaft bitten, das alles Dir einmal anhand von konkreten Zahlen zu zeigen.

    (Fünf Stufen mehr sind - ohne Altersberücksichtigung - ungefähr 100 bis 130 Euro - also 20 Prozent mehr im Monat pro Kopf. Und die Tabellen sind grob gesagt auf zwei Kinder ausgerichtet. Da würde für das dritte Kind, je nachdem, wie es in die Berechnung einfließt, eine Stufe, also 5% von allen Zahlbeträgen abgezogen werden.)


    Klar machen musst du Dir auch: Das (zusätzliche) Geld steht den Kindern zu. Du bist nur die Vermittlerin und Verwalterin. Aber eigentlich ist Deine Aufgabe, eine gute finanzielle Versorgung der Kinder sicher zu stellen. Und da der vater leistungsfähig ist, gibt es keinen sich mir jetzt erschließenden Grund, dort auf die Zahlung zu verzichten, damit er sich einen großen Zusatzurlaub erlauben kann, oder, oder ...

    Es sei denn, bei Dir wächst das Geld im Garten ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein, mein Geld ist hart erarbeitet 😉. Und der Unterhalt in die Kinder investiert.

    Schenken würde ich ihm im Sinne der Kinder nix. Und schon gar nicht, da Weihnachten die Aussage ist:“ wir sehen uns dann zu Himmelfahrt“.
    Er müsste für die Ältere ca. 100€ weniger zahlen. Sollte er dann aber auf die Idee kommen, ihren Minijob mit anrechnen zu lassen, wäre es wohl noch weniger. Ich würde aus Motivationsgründen der Großen gegenüber auf die Durchsetzung der Berechnung verzichten. Weißt du, ob der Minijob hinzugerechnet wird?

  • Alle Einkünfte, also Kigeld und eventueller Job, Kapitaleinkünfte Zinsen etc. werden runtergerechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Deine 18jaehrige Tochter entscheidet (am besten einvernehmlich) mit den Eltern, wie sie ihren Unterhalt beziehen will. Bei Streit gibt es nur die oben beschriebene Lösung.

    In dem Rahmen kannst du für die anderen Kids entscheiden, musst aber zu niedrige Unterhaltsforderungen ggfls. später erklären.

    Die Beistandsmitteilung "Sie entscheiden" ist ein kleines bisschen vergiftet. Zumal es sein kann, dass der Vater andere Unterhaltsbetraege leisten müsste.

    Liebe Grüße



    Bap



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