Krankenkassenbeiträge während der Rente

  • Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.


    Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht mehrere Renten. Ihre eigene gesetzliche Rente, die Witwenrente, eine zusätzliche Betriebsrente und dann noch irgendwas. Von jeder dieser Renten wird vor Auszahlung der Krankenkassenbeitrag abgezogen. Sie zahlt also 4x Krankenkassenbeiträge. -Ist das rechtens?

  • Grundsätzlich fallen 14,6 Prozent Krankenversicherung an. Davon zahlt der Rentner die eine Hälfte, die RV die andere. Bezieht man mehrere Renten, ändert das nichts und benachteiligt auch keinen. Von allen Teilrenten der RV wird gezahlt. Es sei denn, man bezieht in der Gesamtheit eine so hohe Summe, dass man sich privat versichern könnte.

    In der Regel wird das alles beim Rentenantrag geprüft. Auch, ob Freibeträge irgendwie ziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.


    Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht mehrere Renten. Ihre eigene gesetzliche Rente, die Witwenrente, eine zusätzliche Betriebsrente und dann noch irgendwas. Von jeder dieser Renten wird vor Auszahlung der Krankenkassenbeitrag abgezogen. Sie zahlt also 4x Krankenkassenbeiträge. -Ist das rechtens?

    Rechtens ist sogar, dass man nach einem Versorgungsausgleich Beiträge für die abgetrennte Hälfte der Rente zahlen muss, die man selbst gar nicht ausbezahlt erhält. Also von daher :(


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...