Ach Mensch, ich bin euch allen wirklich sehr dankbar für euren Input.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, und ja ich muss lernen, nicht für alles und jeden eine Lösung zu finden.
Irgendwie habe ich aber trotzdem das Bedürfnis, mich bei der Dame vom Jugendamt noch mal zu melden und einige Dinge klarzustellen.
Ich sehe die Familientherapie auch kritisch, und gebe dir da völlig recht, dass der Vater da wenig Einsicht zeigen wird und auf seinem Recht oder was auch immer beharrt.
Da ich auf dem Gebiet komplett neu bin, habe ich trotzdem ein paar Fragen zum Thema Unterhalt.
Unterhalt ab 1. August sehe ich persönlich nicht, weil ich doch erst Unterhalt geltend machen kann, wenn der Vater nachweislich eine andere postalische Adresse hat oder?
Muss ich ihn postalisch oder per E-Mail um Unterhalt bitten sozusagen? Unter der Angabe meiner Kontonummer? Gern würde ich ein extra Konto errichten...
Muss ich von ihm eine Ummeldebescheinigung einfordern als Nachweis?
Und sollte es Schwierigkeiten geben, sieht sich dann das hier ansässige Jugendamt überhaupt als zuständig an?
Wenn der Vater eine andere Meldeadresse hat, dann müsste ja unser jüngster Sohn auf meine Adresse angemeldet werden. Dann wäre wieder die Frage, muss ich dafür die Zustimmung des Vaters erbitten?
Aber wahrscheinlich wäre es am besten, wenn man das alles gleich vor Gericht festlegt.