Wenn du den Zweitwohnsitz bei dir anmeldest, musst du wahrscheinlich für ihn an deine Gemeinde eine Abgabe zahlen.
Vater will mit einem Kind wegziehen
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Hier ist ja nun ein Vergleich geschlossen worden. Heisst: Die Vergleichspartner haben alles zu tun, damit der Inhalt des Vergleichs erfüllt wird. Das ist auch jederzeit einklagbar.
Vollmachten für die Anmeldung hast du also zu geben. Und für alles, was unumgänglich notwendig ist für die Vergleichsdurchführung.
(Wenn dort eine Nebenwohnsitzabsprache getroffen wurde, kannst du die durchsetzen. Sonst brauchst du die Zustimmung des Vaters.)
Zur Anmeldung selbst brauchst du nicht zu fahren. Durch den Vergleich ist das alles automatisch auf den Vater übergegangen.
Könnt ihr euch über Dinge, die nicht im Vergleich geklärt und nur impliziert sind, nicht einigen und es geht vor Gericht, musst du damit rechnen, dass viel nach Antrag des Vaters entschieden wird. Er hat jetzt den Kindesalltag zu managen und zu verantworten.