Vater will mit einem Kind wegziehen

  • Die Stammschule, was dann die neue Schule wäre, kann aber eine Beurlaubung zum Zwecke der Beschulung in einer anderen Schule für Zeitraum X ausstellen. Das passiert z.B. auch bei Kindern, die mit ihren Eltern für einige Zeit ins Ausland gehen (z.B. weil Papa für drei Jahre für VW nach China geht).

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • So etwas gerichtlich zu entscheiden, ohne diejenigen zu fragen, die das letzten Endes zu entscheiden haben, finde ich echt fern jeglicher Lebensrealität. Oder steht das was da jetzt entschieden wurde über dem Schulrecht?


    Letzten Endes würde ich das jetzt den Vater klären lassen. Er wohnt ja so wie ich es verstanden habe, ab jetzt beim Vater?

  • Also, letztendlich gab es nicht wirklich einen Beschluss, sondern eine Art Einigung. Wir als Eltern haben uns geeinigt dass der Große zum Vater geht, und der Kleine bei mir bleibt. Wir haben also sozusagen unser jeweiligen Anträge auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, zurückgezogen.


    Der Vater wird ab dem 1.10 ein Arbeitsvertrag haben, unser Sohn dann seine Herbstferien in Sachsen-Anhalt. In den 2 Wochen erfolgt auch der Umzug.


    An das Schulerecht hatte ich auch gedacht, ich denke da haben die Richter am Gericht keine Ahnung von .

    Da wird sich eben zeigen, was wie möglich ist.


    Ich habe vorhin die Kinder vom Vater abgeholt. Immerhin haben wir es geschafft ein paar Minuten miteinander zu reden.


    Dem Vater ist es eigentlich lieber, wenn A. nach den Herbstferien in die Schule einsteigt. Mein Gefühl sagt eigentlich auch es ist besser, als dieses Hickhack , und eine Garantie ob man nun in der Schule gut ankommt oder nicht gibt es unabhängig vom Zeitpunkt sowieso nicht.


    Der Vater meinte nur, na ja wenn das nicht wieder gegen ihn verwendet wird, würde er gerne mit mir eine mündliche Vereinbarung treffen darüber. Ich habe gesagt dass ich mündlich gar nichts vereinbare, sondern ich erstmal das Schriftstück vom Gericht lesen möchte.


    Zumal ich auch nicht weiß ob wir das Potenzial einfach so übergehen können.


    Die Wohnsituation wird sich für die Kinder in den nächsten Wochen erstmal nicht verändern, wir bleiben also beim Wechselmodell bis zum Umzug des Vaters.

  • du meinst , er wird in Sachsen-Anhalt nach den Herbstferien in der neuen Schule starten? und bis dahin in Berlin zur Schule gehen?

    bis dahin hat der Vater mehr Zeit die Dinge zu regeln, damit Kind besser starten kann,.

    was sagen die kids dazu,...aber in den Sommerferien verbringen beide Kinder die Ferien auf dem Bauernhof

  • Genau, Vertragsbeginn ist 1.10. , das ist aber der erste Ferientag und würde natürlich besser passen zum Ankommen.


    Jetzt in den Ferien wird der KV in der Oberschule niemanden erreichen.

    Ich werde aber weiter aus der Distanz hinterherschauen müssen, fürs Kind.


    Denn heute meinte KV schon wieder, naja mit der Diagnostik/Unterstützung kann ich mir ja Zeit lassen, obwohl die Richterin ihn darauf festgenagelt hat, er sollte jetzt tätig werden, weil es ja dort aufm Dorf wenig Therapeuten gibt.


    Die Sommerferien sind noch nicht ganz klar, außer das wir eine Wochenregelung machen.

    Urlaub ist nicht geplant, und er wird wohl den Grossen zum Tapete abkratzen nutzen.😏

  • Vielleicht steckt in den zwei Monaten (August in der neuen Schule beim Papa im neuen Haus , ohne Mama und Bruder, September in der alten Schule mit Mama und Bruder) ja auch eine Chance für euren großen Sohn. Dass er beides erlebt und den direkten Vergleich hat. Keine Phantasien sondern Realität. Dann kann er seine Entscheidung probe-erleben.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • nur was ist, wenn Kind die (wahrscheinliche) Realität erkennt , dem Vater auch alles zu viel wird,

    können dann Eltern wieder selbst entscheiden und Kind zieht zurück?


    Hoffentlich lässt er sich keine Zeit mit der Suche und wird tätig,

  • nur was ist, wenn Kind die (wahrscheinliche) Realität erkennt , dem Vater auch alles zu viel wird,

    können dann Eltern wieder selbst entscheiden und Kind zieht zurück?


    Hoffentlich lässt er sich keine Zeit mit der Suche und wird tätig,

    Das Sorgerecht liegt doch bei den Eltern. Solange die sich einig sind…

  • Eine wie hier wahrscheinliche Gütevereinbarung oder ein Vergleich sind ein rechtsgültiger, einklagbarer Vertrag.


    Nach Paragraf 1696 BGB ist der (durch Klage) abaenderbar, wenn das gut fürs Kind (Kindeswohl ...) ist. Dazu sollte allerdings nachgewiesen werden, dass sich die ursprüngliche Ausgangssituation (deutlich und schwerwiegend) verändert hat. Dazu muss eine Menge passieren. Hier, wo anscheinend ganz viel am Kinderwillen hängt, müsste letztlich der sich (über einen längeren Zeitraum) ändern.


    Natürlich können in der Praxis die Eltern diesen Vertrag im Verhältnis untereinander abändern oder positiv formuliert "mit Leben füllen". Vieles wird jetzt erst einmal interpretiert werden müssen. Doch Substantielles greift nur bei einer einvernehmlichen Interpretation oder Abänderung. Einigt man sich nicht, gilt der geschlossene Vertrag. Da reicht es, wenn eine Partei sich darauf beruft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach meiner Interpretation haben die Parteien einen Vergleich geschlossen.


    Der Klassiker bei dieser Ausgangslage.

    Und schön lukrativ für Anwälte und Gericht, da die doppelte Gebühr anfällt.


    Außerdem macht sich das Gericht die Sache einfach, es muss nämlich keinen Beschluss erlassen.


    Vom Inhalt her halte ich den Vergleich für wirklich schlecht.


    Ich glaube, Sensei38, du hast dich ganz schön verarschen lassen.

  • Guten morgen zusammen, es gibt mal wieder Neuigkeiten.


    Letztendlich ist wenig so gekommen wie eigentlich im Vergleich beschlossen.


    Einige Tage nach der Verhandlung sind der Vater und ich übereingekommen, dass wir unserem Sohn doch die sechs Wochen Sommerferien in Berlin ermöglichen wollen.


    Zu diesem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen dass der Vater ab 1 Oktober sein Arbeitsverhältnis in Sachsen-Anhalt beginnt.


    In der letzten Sommerferienwoche hielt mir der Vater ein Schreiben der Personalstelle des Berliner Senats unter die Nase, mit dem Kommentar, ich solle mir selbiges doch mal durchlesen. Daraus ging hervor, dass er nicht zum 30 September 2024 entlassen werden kann aus dem Verhältnis, sondern erst zum 31 Dezember


    Kurzfassung, der Vater hat es einfach verschlafen, rechtzeitig zu kündigen, bzw sich über die längeren Kündigungsfristen aufgrund Senatszugehörigkeit, zu informieren.


    Natürlich hat er die Schuld nicht bei sich gesehen, ging dann über Schulaufsicht und Anwalt, aber alle machten deutlich, dass der Senat Berlin im Recht ist.


    Ich habe nun selbstverständlicherweise nachgefragt, ob denn die eigentliche Schule ihn auch seine späteren Zeitpunkt aufnehmen wird


    Abgesehen davon, dass der Vater ja für diese Schule nicht mal einen Arbeitsvertrag hatte, sondern lediglich eine schriftliche Zusage per E-Mail- angeblich sei das wohl das Prozedere.


    Mittlerweile hat er immerhin die Stimm- und Beamtenprüfung hinter sich, und hat wohl beide bestanden. Die Unterlagen gehen jetzt wohl von der Schulaufsicht Magdeburg, zu der betreffenden Schule. Und allein dadurch wisse ja die Schule, dass er die Stelle zum 1 Oktober nicht antreten kann. Ich frage mich ernsthaft, warum er einfach nicht den Hörer in die Hand nimmt und im Sekretariat Bescheid gibt.


    Nun zu des Pudels Kern, ich habe dem Vater mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen auf jeden Fall möchte, dass unser Großer wenigsten dann das Halbjahr hier in Berlin beendet, und entsprechend natürlich mit einem Halbjahreszeugnis der 5 Klasse.


    Der Vater verstand dies nicht und sagte, die zwei bis drei Wochen vor Beginn der Winterferien in Sachsen-Anhalt wären doch eine gute Eingewöhnungszeit für unseren Sohn. Ich frage mich, was man da eingewöhnen soll.


    Auf meine Nachfrage, auf welcher Grundlage dann die Lehrer dort ein Zeugnis aufstellen sollen, meinte der Vater, dies könne ja die Lehrerin hier in Berlin machen, also vor dem eigentlichen Notenschluss.

    Und wieder einmal sollen andere Menschen seine Aufgaben übernehmen. Er hat ja auch noch nicht mal Kontakt mit der Schule aufgenommen, das hätte ja noch Zeit.


    Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl, und bin eigentlich nicht bereit mein Kind jemanden mitzugeben, der mir noch nicht mal einen Arbeitsvertrag vorweisen kann.


    Dieses ganze leidige Thema Bauernhof ist auch nicht mehr so stark präsent, wie noch in den Monaten vor der Verhandlung. Man hat das Gefühl, da der Vater ja seinen Willen bekommen hat, er auch nicht permanent den Großen triggern und locken muss, und dementsprechend das Thema auch nicht permanent befeuert wird.


    Natürlich gibt es hier und da noch Kommentare wie typisch Berlin, oder typisch Stadtmensch. Aber diese brachiale Wortgewalt, dieses Mauern aufbauen und alles schlecht reden, ist vorbei.


    Meinen Sohn ist derzeit auch gar nicht wichtig, ob er seine ganzen Landmaschinen hier zum Spielen hat in der Wohnung. Er sagte nur, die können alle im Garten überwintern. (Wir haben seit ein paar Monaten einen Kleingarten)


    Des weiteren habe ich den Eindruck, dass mein Sohn stärker auch den körperlichen Kontakt sucht, obwohl er gar nicht der Typ dafür ist. Da setzt er sich mal auf meinen Schoß, oder wir albern auf dem Bett rum, oder wir tanzen im Wohnzimmer. Das sind sehr ungewöhnliche Dinge, die für manche vielleicht normal sind, mir aber jetzt hier in der letzten Zeit schon auffallen, was natürlich durchweg positiv ist.


    Unter all diesen Umständen, will ich natürlich mein Kind gar nicht mehr hergeben und weiß nicht ob das alles nur so wischiwaschi derzeit ist, nichts halbes und nichts ganzes.


    Als mein Sohn und ich mal über dieses Bauernhof Thema kurz geredet haben, habe ich ihn gefragt, ob der Vater ihm denn mitgeteilt habe dass ich das jetzt alles ein bisschen verzögert... Hat er natürlich nicht.

    Ich habe ihm dann auch ehrlich ins Gesicht gesagt, dass ich den Eindruck habe, selbst wenn Papa jetzt sagen würde, das klappt aus welchen Gründen auch immer doch nicht mit dem Bauernhof, dass du das auch annehmen könntest irgendwie.

    Die Antwort war dann nur ein mhm und Achselzucken.


    Natürlich habe ich dem Jugendamt in meinem Anwalt geschrieben, beide wissen nicht so recht was sie mir raten sollen, der erste Impuls der Jugendamt Mitarbeiterin, die auch vor Gericht zugegen war, war zum Familiengericht zu gehen, den Beschluss abzuändern und dafür zu sorgen, dass der Große hier bleibt. Tja wenn es nur so einfach wäre!


    Danach meinte mein Anwalt auch, ich solle mich erstmal das Familiengericht wenden.


    Meine Vermutung geht ja eher so in die Richtung der Meinung von Volleybap, dass die Chancen da was zu ändern eher gering sind. Würde das nicht alles wieder von vorne losgehen?


    Das Einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, dass dann gesagt wird, der Vater soll dort erstmal eine feste Jobzusage haben in schriftlicher Form, sich einrichten und so lange bleibt Sohnemann hier. Dann wird Vater sich natürlich schön beeilen, und dann hat sich letztendlich wenig geändert.


    Ich weiß ja dass es ihm letztendlich nur um den Unterhalt geht und er dadurch um jeden Preis vermeiden möchte, dass er vor dem Großen den Wohnort wechselt.

    Ich hätte mal das Handy mit laufen lassen sollen, als ich Kritik äußerte, warum er denn nicht erst mal für finanzielle Sicherheit sorgt, und wir das dann mit den Kindern geklärt hätten.


    Ich zitiere: " Ich ziehe doch nicht alleine dahin, die Kinder bleiben hier, und dann kann ich mich auch noch auf Unterhaltsforderungen einstellen."


    Es ist alles gesagt 😞

  • Unter all diesen Umständen, will ich natürlich mein Kind gar nicht mehr hergeben und weiß nicht ob das alles nur so wischiwaschi derzeit ist, nichts halbes und nichts ganzes.

    Das kann ich zu 100 % nachempfinden!


    Rechtlich kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist euer Vergleich denn nun nicht eigentlich geplatzt und somit hinfällig? Ich finde, dass alle Argumente auf deiner Seite sind. Du kannst Stabilität bieten, der Vater nicht. Soll er erstmal daran arbeiten und erst dann kann über einen Umzug eines oder beider Kinder wieder nachgedacht werden.


    Meine Prognose ist, dass er mit dem Hof scheitern wird, wenn er schon so verhältnismäßig einfache Dinge, wie einen Jobwechsel nicht gebacken bekommt.

  • Die Behörden würde ich erstmal außen vor lassen - wenn von deren Seite nichts kommt, dann verfällt der KV ja anscheinend eher in so einen Schlurfmodus.....setzt deinen Sohn nicht mehr unter Druck.

    Deinem Sohn bietet das natürlich nun eine Chance zu sehen, wie der Vater tickt.....wenn er jetzt auf einmal nicht mehr wichtig ist.


    Ich würde den KV vor meinen Kindern auch nicht mehr schön reden.


    Mach nichts.... Die Zeit laufen lassen .....wiege ihn in Ruhe und beobachte und protokolliere eure Gespräche.

    Wenn es dann so weit ist, soll er den Arbeitsvertrag zeigen. Und den würde ich von vorne nach hinten durchblättern und genauest durchlesen. Nicht, dass er dir nur das Deckblatt zeigt oder sonstiges.


    Also erst, wenn es wirklich los geht - wenn es es denn jemals los geht - dann würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen - vorher nicht, zum Schutz für dein Kind.


    Und Sohn bleibt bis zum Halbjahreszeugnis, da gibt es keine Debatte.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

  • Du hast den Namen Deines Sohnes im Text; war das ein Versehen?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • Meine Vermutung geht ja eher so in die Richtung der Meinung von Volleybap, dass die Chancen da was zu ändern eher gering sind. Würde das nicht alles wieder von vorne losgehen?



    Deine damalige Frage war, ob eine Chance besteht, gegen einen Vergleich erfolgreich auf Abänderung zu klagen. Da sehe ich wenig Chancen.

    Jetzt aber ist es anders: Der Vater kann und will die Absprachen des Vergleichs nicht einhalten. Er hat auch keine richtigen Problemlösungen.


    Hier könnte man entweder neue Absprachen treffen und eine elterliche Einigung herbeiführen. Dazu müsstest du mit dem jetzigen Wissen eine Forderung formulieren (und wenn es ist: "Du kannst die Absprachen nicht halten, alsoi lassen wir das Ganze. Kind bleibt hier." Oder ein Kompromiss: Wir starten den Umzug so bald es möglich ist. Oder zum neuen Schuljahr ...


    Oder du gehst gleich übers Gericht und sagst: Ex hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vergleich herbeigeführt. Er kann die Absprachen nicht einhalten. Der Vergleich ist für mich damit hinfällig. Er soll aufgehoben werden...


    Entscheidend ist, dass du dir klar wirst, was du willst. Ein bisschen formulierst du das ja schon. Aber das ausformuliert wird dir helfen zu entscheiden, wie du dieses Ziel erreichen kannst.

    Aber pass bei Verhandlungen auf. Liest man den Thread, bekommt man den Eindruck, du bist in Gesprächen unter solchem Druck, dass du Dingen zustimmst, die du eigentlich total ablehnst. Das ist dir mit dem Vergleich passiert. Das sollte dir nicht nocheinmal passieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo zusammen,


    nun ist die Zeit gekommen, mein Sohn wird verrostlichstlich am 7 Januar nach den weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt in der dorfschule starten. Die Anmeldung möchte der Vater in dieser Woche am Freitag vor Ort erledigen, sowie auch die Ummeldung an die neue Wohnadresse. Dafür hat er mich um die Vollmachten gebeten, sowie den Impfausweis.


    Ich tue mich sehr schwer, einem sogenannten Vater eine vollmacht zu erteilen, nachdem sich dieser über Jahre hinweg gesperrt hat, Dinge herausgezögert hat, nicht kompromissbereit war, mich immer warten oder hängen lassen hat. Und kaum will er etwas, soll ich gefälligst springen.


    Natürlich kann ich ihm diese Vollmacht nicht verwehren, weil es ja ein Vergleich gibt. Ich habe ihn nur mitgeteilt dass ich selbst nach Bismarck reisen werde, um vor Ort in Schule und Einwohnermeldeamt als Mutter präsent zu sein.


    Um auch einfach zu zeigen, hier bin ich, mich gibt es auch noch, und ich bin daran interessiert, dass das Kind hier gut ankommt.


    Z.B möchte ich dort auch erwähnen,dass ich weiterhin meine Adresse als Nebenwohnsitz fürs Kind haben möchte. Ich denke da sollte es ja keine Probleme geben.


    Ist wahrscheinlich eher so für mein Gefühl, weil das ist das Einzige was mich tröstet Punkt der Gedanke, dass alles nur temporär ist.


    Weiß jemand von euch wie das grundsätzlich ist rein rechtlich gesehen? Mein Anwalt ist derzeit im Urlaub, daher bitte ich hier mal um Hilfe.


    Im Grunde muss mich doch der Vater über alles informieren, und wenn eine zweite Unterschrift gefordert ist sozusagen mich um Erlaubnis bitte, bzw einen vollmacht einfordern.


    Ist natürlich auch immer abhängig von den Institutionen, habe auch in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, dass manche zwingend die Unterschrift des Vaters wollten, und manche nicht mal danach gefragt haben.


    Und um eine generalvollmacht kann mich der Vater nicht bitten , oder fragezeichen ich meine wir haben ja nach wie vor das gemeinsame sorgerecht, es hat sich ja letztendlich nur die Distanz geändert.


    Und noch eine komplett andere Frage, ich habe hier bisher im Forum noch nichts gesehen, wo sich Eltern ähnlichen Situation austauschen.


    Ich hadere sehr mit der Situation und heule eigentlich jeden Abend im Bett. Bin gerade dabei, mir psychologische Hilfe zu suchen. Ich kann gut reflektieren, und habe einen tollen Freundeskreis der mir unheimlich hilft. Aber mit dem Gefühl ist man allein, und ich denke ich brauche da perspektivisch Strategien die mir bei der Bewältigung helfen.


    Vielen Dank euch schonmal.

  • Ich kann dir rechtlich leider nicht helfen, da kommen sicherlich noch gute Rückmeldungen.


    Ich wollte dir nur sagen, dass du immer die Mama bleibst, ganz egal wie weit der Abstand sein wird. Drück dich einmal ganz fest und kann deine Gefühle total verstehen.

  • Er kann die Unterlagen mitbringen und dich unterschreiben lassen oder du nimmst an den Terminen teil.

    Manchmal reicht auch der schriftliche Vergleich als Nachweis.

    Eine Vollmacht musst du nicht ausfüllen.

    Das heißt er bezieht dann auch Kindergeld und sorgt für die Krankenkasse?

    Steht was zum Unterhalt in eurem Vergleich?


    Unterstützung für dich ist sicher wichtig.

    Ich wünsche dir viel Kraft.