Kündigungsfristen

  • Meine Frage ist für eine Freundin. Wirklich. 😉 Sie hatte jüngst ein Vorstellungsgespräch, was sehr gut lief und deshalb mal in ihren aktuellen Vertrag geschaut. Dort steht zuerst etwas von "4 Wochen zum Monatsende" Kündigungsfrist. Und dann etwas davon, dass sich die Kündigungsfrist verlängert; je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie muss mir das mal abfotografieren, damit ich es genauer weiß. Inzwischen ist sie ca. 11 Jahre dort beschäftigt.


    Ich habe ganz dunkel etwas im Hinterkopf, dass so eine verlängerte Kündigungsfrist dann nur für die Arbeitgeberseite gilt. Oder ist das falsch? Weiß jemand, wie sich das aktuell verhält? Oder ist das jeweils vom individuellen Arbeitsvertrag abhängig?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Je länger man in einem Betrieb ist, desto mehr verlängert sich die gesetzliche! Kündigungsfrist, die der AG einhalten muss. Drunter darf er nicht.

    Das schreibt der AG oft genau und dezidiert in den Vertrag.

    Manchmal im Gegenzug, dass auch der MA - obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt ... nicht kurzfristig kündigen darf.

    Gesetzlich ist: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit 4 Monate, 12 Jahre 5 Monate.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Genau, Kündigungsfristen durch den AG sind gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich sind für AN 4 Wochen zum Monatsende.

    Einzelvertraglich kann vereinbart werden, dass diese auch für den AN gelten. AN darf auf keinen Fall schlechter gestellt sein als der AG, sonst ist die Vereinbarung nichtig.


    Heißt, der Vertrag muss genau gelesen werden. Bei mir zum Beispiel steht was ganz anderes drin.

  • Das ist alles, was dazu in ihrem Vertrag steht:


    Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern sich nicht aus anderen Vorschriften oder aufgrund einer längeren Beschäftigungsdauer eine längere Frist ergibt.

    Die außerordentliche Kündigung aus gewichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

    Die Kündigung bedarf der Schriftform


    Also gilt für sie die Frist von vier Wochen zum Monatsende, richtig?

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Da sie lt. Deiner Angabe elf Jahre im Betrieb ist, gelten vier Monate zum Monatsende. So steht es in "anderen Vorschriften", nämlich im BGB.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Da sie lt. Deiner Angabe elf Jahre im Betrieb ist, gelten vier Monate zum Monatsende.


    Auch wenn sie kündigt?

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Klar. Wenn SIE kündigt, sind es vier Wochen. Wenn der AG kündigt, ist sie vier Monate geschützt.

    Ich bin jetzt irgendwie davon ausgegangen, dass der AG kündigt... Nicht ordentlich hingeguckt, sorry.

    Liebe Grüße



    Bap



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