Kosten nach Tod eines ET

  • Nachdem meine Mutter gerade genug um die Ohren hat, möchte ich ihr ein wenig abnehmen. Sie hat noch ein Geschwister, seit meine Oma pflegebedürftig ist hat sich das Geschwister kaum noch blicken lassen (einmal im Jahr vielleicht) und finanziell an gar nichts beteiligt.


    Nun fallen ja nicht nur die Kosten für die Beerdigung an, sondern auch die Miete muss noch drei Monate weiterbezahlt werden. Ich habe nun bei einer schnellen Suche schon herausgefunden, dass die Erben wohl eine Kostentragungspflicht haben, was die Bestattungskosten angeht. Aber wie sieht es mit der Miete aus, muss sich das Geschwister da auch dran beteiligen? Was machen wir, wenn von der Seite nur ein striktes "Nein" kommt? Meine Eltern erhalten Sozialleistungen (Mama hat die Oma ja seit Jahren in Vollzeit gepflegt, Papa ist selbst schwerkrank und schon lang Rentner), falls das irgendwie wichtig ist.

  • Naja, stellt sich die Frage ob deine Eltern überhaupt Erben wollen und ob es etwas zu erben gibt und ob deine Tante/Onkel erbt und erben möchte.


    Deine Eltern können eine Sozialbestattung beantragen - wen. Sie selbst Leistungsbezieher sind.


    Gibt es ein Testament?
    Geld unter den Kopfkissen?

  • Dann ist das so - wenn deine Tante das Erbe ausschlägt - bekommt deine Mutter alles - muss aber auch alle Kosten tragen - Beerdigung & Miete, Renovierungen, Nachzahlungen Nebenkosten.

    Das sollte man sich wirklich ganz genau überlegen, ob das leistbar ist bzw.

  • Ich bin da nicht sattelfest, meine aber mal gelesen zu haben, dass man auch bei Ausschlagen des Erbes einige Stücke, die „nur“ sentimentalen Wert haben, behalten darf! Ansonsten erbt man alles. Auch eventuelle Schulden und Verpflichtungen.

    ...und kann, falls Schulden auftauchen, über einen Nachlassverwalter und einen Haftungsausschluss Schuldenübernahmen ausschließen, gut nachlesbar bei der Verbraucherzentrale, Link gestattet? https://www.verbraucherzentral…-muessen-sie-wissen-32411