Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Kostenbeteiligung.
Es geht um die Hortkosten, die in Berlin ab der dritten Klasse fällig sind, und die basieren auf den Einkommensverhältnissen der Eltern.
Mein Ex-Partner und ich haben zwei Kinder, wovon der Ältere jetzt in die dritte Klasse gekommen ist, und mein Ex-Partner verweigert die alleinige Zahlung, bzw auch mein Angebot, sich hälftig an den Hortkosten zu beteiligen.
Wir haben ein, wenn auch nicht schriftlich fixiertes Wechselmodell und das gemeinsame Sorgerecht.
Ich erhalte das Kindergeld für beide Kinder, der ältere Sohn der in der dritten Klasse ist, ist bei mir gemeldet, der jüngere beim Vater, da der im Einzugsgebiet der Schule meines Jüngsten wohnt. Es ist also nur eine Möglichkeit gewesen, damit das Kind den gewünschten Schulplatz bekommt.
Der Vater könnte jetzt natürlich dagegen halten, dass ich das Kindergeld auch für den Jüngsten noch bekomme, obwohl das ja rein rechtlich ihm zusteht.
Ich habe einfach keine Argumente mehr, wie ich diesen Mann davon überzeugen kann, dass der Erhalt von Kindergeld nicht ausreicht um die Kosten von Kindern auszugleichen.
Denn egal um was es geht, sei es die Bezahlung der Klassenfahrt für den Ältesten, die Bezahlung der Schulmappe, das ganze Schulmaterial, die Füllung der Schultüte, der Restaurantbesuch zur Einschulung, das habe alles ich bezahlt.
Mit dem bescheuerten Argument, ich bin ja diejenige die das Kindergeld bekommt, also muss ich das auch bezahlen.
Es geht mir nicht darum, dass er um noch mal auf die Hortgebühren zu kommen, dass alleine zahlen soll, auch wenn ich all die Jahre die Kita Gebühren bezahlt habe.
Aber ich erwarte dass bei einem Wechselmodell, bei gemeinsamen Sorgerecht, auch gemeinsam im Sinne der Kinder Entscheidungen getroffen werden, und Anschaffungen die für Kinder immer mal nötig sind, auch gemeinsam finanziert.
Ich würde also eine Teilung der Hortkosten angemessen finden, weil die Hortkosten ja auch deshalb so hoch sind, weil er Lehrer ist, der nun mal ein bisschen mehr verdient als ich als Erzieher.
Ich bin ja schon drauf und dran, den Großen vom Hort abzumelden, möchte ihn aber auch nicht drei Stunden alleine zu Hause lassen.
Ich nehme mal an, es gibt da keinerlei rechtliche Handhabe, wie mit solchen Kosten wie dem Hort zu verfahren ist, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Egal wie man es dreht und wendet, er wird immer wieder das Argument des Kindergeldes rauskramen, und alle anderen Kosten sind dann in seinen Augen wahrscheinlich mein selbstgewähltes Leid.😑
Ich kann das ja auch alles nicht aussitzen, weil ja dann wenn die Hortgebühren nicht bezahlt sind, der Hortplatz gekündigt wird.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat?
Vielen Dank euch, und noch einen schönen Abend 😊
LG Susi