Vater verweigert Mitzahlung der Hortkosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Thema Kostenbeteiligung.

    Es geht um die Hortkosten, die in Berlin ab der dritten Klasse fällig sind, und die basieren auf den Einkommensverhältnissen der Eltern.

    Mein Ex-Partner und ich haben zwei Kinder, wovon der Ältere jetzt in die dritte Klasse gekommen ist, und mein Ex-Partner verweigert die alleinige Zahlung, bzw auch mein Angebot, sich hälftig an den Hortkosten zu beteiligen.


    Wir haben ein, wenn auch nicht schriftlich fixiertes Wechselmodell und das gemeinsame Sorgerecht.


    Ich erhalte das Kindergeld für beide Kinder, der ältere Sohn der in der dritten Klasse ist, ist bei mir gemeldet, der jüngere beim Vater, da der im Einzugsgebiet der Schule meines Jüngsten wohnt. Es ist also nur eine Möglichkeit gewesen, damit das Kind den gewünschten Schulplatz bekommt.


    Der Vater könnte jetzt natürlich dagegen halten, dass ich das Kindergeld auch für den Jüngsten noch bekomme, obwohl das ja rein rechtlich ihm zusteht.


    Ich habe einfach keine Argumente mehr, wie ich diesen Mann davon überzeugen kann, dass der Erhalt von Kindergeld nicht ausreicht um die Kosten von Kindern auszugleichen.


    Denn egal um was es geht, sei es die Bezahlung der Klassenfahrt für den Ältesten, die Bezahlung der Schulmappe, das ganze Schulmaterial, die Füllung der Schultüte, der Restaurantbesuch zur Einschulung, das habe alles ich bezahlt.


    Mit dem bescheuerten Argument, ich bin ja diejenige die das Kindergeld bekommt, also muss ich das auch bezahlen.


    Es geht mir nicht darum, dass er um noch mal auf die Hortgebühren zu kommen, dass alleine zahlen soll, auch wenn ich all die Jahre die Kita Gebühren bezahlt habe.


    Aber ich erwarte dass bei einem Wechselmodell, bei gemeinsamen Sorgerecht, auch gemeinsam im Sinne der Kinder Entscheidungen getroffen werden, und Anschaffungen die für Kinder immer mal nötig sind, auch gemeinsam finanziert.


    Ich würde also eine Teilung der Hortkosten angemessen finden, weil die Hortkosten ja auch deshalb so hoch sind, weil er Lehrer ist, der nun mal ein bisschen mehr verdient als ich als Erzieher.


    Ich bin ja schon drauf und dran, den Großen vom Hort abzumelden, möchte ihn aber auch nicht drei Stunden alleine zu Hause lassen.


    Ich nehme mal an, es gibt da keinerlei rechtliche Handhabe, wie mit solchen Kosten wie dem Hort zu verfahren ist, wenn die Eltern sich nicht einigen können?


    Egal wie man es dreht und wendet, er wird immer wieder das Argument des Kindergeldes rauskramen, und alle anderen Kosten sind dann in seinen Augen wahrscheinlich mein selbstgewähltes Leid.😑


    Ich kann das ja auch alles nicht aussitzen, weil ja dann wenn die Hortgebühren nicht bezahlt sind, der Hortplatz gekündigt wird.


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat?


    Vielen Dank euch, und noch einen schönen Abend 😊


    LG Susi

  • Hallo und herzlich willkommen hier. Da euer beider Einkommen für die Berechnung des Horts zu Grunde gelegt werden, müsste es ja eigentlich eine Regelung geben, dass auch beide Elternteile zahlen müssen. Ansonsten müsste ja nur dein Einkommen zu Berechnung des Beitrags herangezogen werden.

  • Doch, es gibt eine (übliche) rechtliche Regelung, wie ein Wechselmodelle zu finanzieren ist, wenn ihr es nicht privat geregelt bekommt. Euer beider Einkommen wird addiert und dann mit dem Bedarf abgeglichen. Wer mehr verdient wird, grob gesagt, anteilig mehr zahlen müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie funktioniert denn das Wechselmodell genau? 50/50? Dann verstehe ich nicht, warum du alle Kosten trägst?? Ich ken e das so, dass die Eltern abhängig von ihrem Einkommen einen Betrag X auf ein Konto zahlen und davon dann alle Sachen bezahlt werden, die die Kinder betreffen. z.B Elterteil 1 verdient 1500€ im Monat und zahlt 150€ ein, Elternteil 2 verdient 3000€ und zahlt 300€ ein, ebenso geht da das Kindergeld auf das Konto. Von diesem Geld wird dann die Kleidung, Schulbücher, Klassenfahrten und Hort finanziert.

  • Danke für euer Feedback. Ich denke genauso wie du Emma 21, beide Einkommen werden berücksichtigt, beide Elternteile zahlen.

    Was unser Wechselmodell betrifft, ich denke dass du ein gemeinsames Konto für die Kinder bei uns nichts bringen würde. Denn dann würden wir auch über jeden einzelnen Posten diskutieren. Ich habe allein schon höhere Ausgaben durch die Unternehmungen mit den Kindern, weil der Vater nichts von Ausflügen oder dergleichen hält. Er hat das Haus mit Garten behalten, und er meint halt es ist ausreichend, wenn die Kinder halt im Garten ein bisschen spielen. Ich wohne in einer kleinen Wohnung, und kann natürlich und möchte auch nicht jedes Wochenende nur in der Bude hocken, sondern gehe natürlich mit den Kindern auch mal in den Zoo, in den Freizeitpark, ins Kino, was man als Familie ebenso macht um sich das Leben auch schön zu gestalten. Natürlich sind damit inklusive Essen hohe Ausgaben verbunden. Wenn ich jetzt also auf das gemeinsame Konto zugreife, wird er mir wieder vorrechnen, dass ich doch zu viel Geld nehme, und dass das ja indirekt sein Geld ist, und ich mich daran bereichere. Sorry, so ist einfach seine Argumentation. Er hat da nicht die Kinder im Blick, sondern nur mich als Teufel. Er hat ja von Anfang an nach der Trennung das Wechselmodell durchsetzen wollen, weil er keinen Unterhalt zahlen wollte. So waren seine eigenen Worte, von daher will er Kosten sparen wo es nur geht.

  • Na ja, er kann seine Zeit mit den Kindern so gestalten, wie er möchte. Und du auch. Finanzieren muss er die Ausflüge während Deinem Umgang mit den Kindern jedoch nicht. Das ist schlicht Dein Ding. Dafür wäre so ein gemeinsames Konto auch nicht da. Sondern zur Zahlung der Kosten wie Hort, Schulsachen, Kleidung... halt alles was für die Kinder angeschafft wird und die beide Elternteile nutzen.


    Also wenn es fair sein soll, sollte nach bereinigtem Nettoeinkommen gerechnet werden unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, weil das beiden Elternteilen zusteht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo, wir leben auch das Wechselmodell, jedoch mit einem Kind.


    Wie wäre es, Wenn er das Kindergeld für das bei ihm gemeldet der Kind bekommt und er für dieses eine Kind die Kosten trägt?

    Das zweite Kind, Was bei dir gemeldet ist, bleibt wie es ist und du trägst für dieses die Kosten.

    So als Gedanke…..


    Für Freizeit ist jeder selber verantwortlich. Hier gibt es auch bei uns keinen Zahlungsausgleich. D.h. wer etwas unternimmt, mit dem Kind in Urlaub geht und so weiter muss die Kosten selbst tragen.

    Würde mir hier auch nicht in meine Freizeitgestaltung reinreden lassen wollen und bin so frei in meinen Entscheidungen.

  • Wie wäre es, Wenn er das Kindergeld für das bei ihm gemeldet der Kind bekommt und er für dieses eine Kind die Kosten trägt?

    Sowas ist leider nicht möglich (war es jedenfalls vor ca. 4 Jahren nicht). Kindergeld für mehrere Kinder bekommt immer derselbe Elternteil, hat mir damals die Familienkasse nachdrücklich versichert.

    Wobei - könnte natürlich auch sein, dass das vom Bundesland abhängt.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Ist aber ziemlich unfair, wenn das eine Elternteil deutlich mehr verdient als das andere. Es muss schon prozentual fair aufgeteilt werden, ansonsten trägt das eine Kind Markenklamotten und geht fein essen, während das andere Kind nur 2nd Hand und mal einen Döner bekommt. So ganz überspitzt gesagt...

  • Sowas ist leider nicht möglich (war es jedenfalls vor ca. 4 Jahren nicht). Kindergeld für mehrere Kinder bekommt immer derselbe Elternteil, hat mir damals die Familienkasse nachdrücklich versichert.

    Wobei - könnte natürlich auch sein, dass das vom Bundesland abhängt.

    Nein. Das entspricht nicht dem geltenden Recht. Die Eltern legen für jedes Kind einzeln fest, wer der Bezieher ist.

    Was jedoch nicht möglich ist: Das Kindergeld für das einzelne Kind (hälftig) aufzuteilen. Obwohl sich das Kindergeld steuerrechtlich aus zwei Summen zusammensetzt. Auf die eine Summe hat der Vater Anrecht bzw. es wird ihm zugerechnet, auf die andere Summe die Mutter. Aber auf die Person, an die die gesamte Summe ausgezahlt wird, müssen sich die Eltern einigen oder es wird von der Familienkasse, im schlimmsten Fall vom Finanzgericht (da Steuersache) festgelegt. Für eine eventuelle interne Aufteilung sind dann wiederum die Eltern zuständig.


    Hier im Fall haben sich die Eltern darauf geeinigt, dass das Kindergeld zur Mutter kommt. Am Rande: Damit zahlt der Vater rechtlich bereits Unterhalt. Nämlich je Kind den halben Kindergeldsatz.


    Das scheint aber die bisher einzige finanzielle Regelung zu sein, auf die sich die Eltern einigen konnten. Und da liegt wohl das Problem. Es gibt zwar viele verschiedene denkbare Modelle, wie man ein Wechselmodell finanziell gestaltet und in der Diskussion hier sind ja auch eine Menge Empfehlungen gegeben und Erfahrungen mitgeteilt worden. Doch alles funktioniert nur, wenn der Lösung beide Seiten zustimmen. Derzeit ist der Status quo: Vater zahlt nichts, außer dem halben Kindergeld und will auch nix zahlen. Er kann es, weil er die Macht hat und Sensei mit den Argumenten nicht durchkommt bei ihm.


    Da bleibt entweder nur, diese Situation zu akzeptieren oder aber letztlich ein Gericht die Unterhaltsfrage klären zu lassen. Bevor man diesen Schritt aber geht, sollte man überprüfen, ob er denn erfolgreich wäre. Dazu braucht es Zahlen und Fakten, also zuallererst einen Blick auf das Einkommen vom Vater und von Sensei. Damit kann man grob! einschätzen, welche Unterhaltsverpflichtung rechtlich bestehen würde. Ggfls. hilft dabei übrigens die Beistandschaft des Jugendamtes.

    Vielleicht kann man mit dieser Summe in der Hand und dem Hinweis auf die rechtliche Durchsetzbarkeit noch einmal in Verhandlungen treten. Ansonsten muss man entweder aufgeben oder aber den Rechtsweg beschreiten. Das ist die Malesse.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mutmaßlich ein Kommunikationsproblem.


    Oder meinst du jetzt eine andere Situation als hier im Thread diskutiert: Eltern nicht getrennt und zusammenlebend?


    Bei der hier diskutierten Situation von Sensei könnten die Eltern Kindergeld für Kind 1 der Mutter und Kindergeld für Kind 2 dem Vater auszahlen lassen.


    (Lebt man in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft zusammen in einem Haushalt und alle Kinder sind leibliche Kinder beider Eltern, dann soll ein Empfänger für den Kindergeldbezug angegeben werden. Aber sollte zB ein Patchworkkind dabei sein, könnte das Ki-Geld nach einmütiger Entscheidung der leiblichen Eltern auch dem Umgangselternteil zugesprochen werden. Was manchmal bei bestimmten steuerlichen Konstellationen Sinn machen kann. Meist ist es finanziell jedoch interessant, möglichst viele "Zählkinder" zu sammeln unter einem Zahlungsempfänger.)

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hier hat mir die Kasse auch geschrieben, dass KG nur an einen ausgezahlt wird.

    Auf welche Frage/bei welcher Lebenssituation denn? Der von der Threadstarterin: 2 Kinder, Trennungseltern. Jedes Kind lebt offiziell bei einem anderen Elternteil?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bei mir war Tochter ausgezogen und sollte ihr KG direkt von der Kasse erhalten. Die Antwort der Kasse war aber nicht auf diese Situation bezogen sondern lautete, dass alles KG nur auf EIN Konto überwiesen wird.
    Hab da aber nicht nachgefasst, ist hier kein Problem. Bin ich halt der Durchlauferhitzer😉

  • Oder meinst du jetzt eine andere Situation als hier im Thread diskutiert: Eltern nicht getrennt und zusammenlebend?

    Hier war die Situation so: Kindergeld für große Tochter aus Ehe 1 ging schon immer auf mein Konto. Kindergeld für kleine Tochter aus Ehe 2 sollte auf Konto des Vaters gehen. Familienkasse meinte, das sei nicht möglich, beider Zahlungen müssten auf mein Konto laufen.

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    - Doe Zantamata -

  • Hoffentlich sprengen wir jetzt nicht den Thread, weil es um andere Situationen geht als der der Threadstarterin. Aber gut.

    Bei mir war Tochter ausgezogen und sollte ihr KG direkt von der Kasse erhalten. Die Antwort der Kasse war aber nicht auf diese Situation bezogen sondern lautete, dass alles KG nur auf EIN Konto überwiesen wird.
    Hab da aber nicht nachgefasst, ist hier kein Problem. Bin ich halt der Durchlauferhitzer😉

    Wird anscheinend gern so gemacht und steht auf der Erklärbärseite der Arbeitsagentur auch ganz weit oben. Später jedoch sagt die Arbeitsagentur unter "Zählkindern" zB das:

    "Lebt eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind."

    Heißt: Woanders gemeldete Kinder müssen irgendwie an das ihnen zustehende Kindergeld kommen können. Klar ist es für die Kindergeldkasse einfacher, eine Zahlstelle zu haben und das Elternteil überweist weiter. Die Laufzeitverzögerung ist dann halt Pech fürs kind, wenn man nicht den Dauerauftrag zum 1. des Monats macht fürs Kind, egal wann die Kindergeldkasse zahlt. Aber es gilt auch das:


    "Hat es Geschwister, für die Sie die Leistung beanspruchen können, wird es „Zählkind“ genannt. Der Grund: Wird das Kindergeld für seine Geschwister berechnet, wird es mit dazu gezählt. Das bedeutet: Wenn Sie ein oder mehrere Zählkinder bei der Beantragung angeben, erhalten Sie unter Umständen mehr Kindergeld, als wenn Sie sie nicht nennen."

    Hier war die Situation so: Kindergeld für große Tochter aus Ehe 1 ging schon immer auf mein Konto. Kindergeld für kleine Tochter aus Ehe 2 sollte auf Konto des Vaters gehen. Familienkasse meinte, das sei nicht möglich, beider Zahlungen müssten auf mein Konto laufen.

    Klar, wie gedacht. Ein Haushalt, Patchworkfamilie. Da läuft das mit einem Konto, auf das ausgezahlt wird. Und natürlich die Zählkinderlösung. - Stammt irgendwie alles noch aus Zeiten, als solche Sachen in dicken Papierakten von den Behörden verwaltet wurden. Aber gut...


    Threadstarterin hat natürlich einen anderen Wohnsitz als der Vater und das eine Kind ist bei der Mutter gemeldet, das andere beim Vater. Da könnte das KiGeld unterschiedlich auszahlt werden. Macht für die Mutter natürlich so gar keinen Sinn. Ihr stünde ja mutmaßlich noch mehr Unterhalt des Vaters zu, den der schlicht nicht bereit ist zu zahlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn es so strittig ist, bin ich mir unsicher ob das Wechselmodell auf Dauer überhaupt funktioniert.


    Wir haben kein Unterhaltskonto für irgendeinen Ausgleich. Es wird aber auch nicht jeder Euro gegengerechnet. Können bei Sonderausgaben aber super miteinander reden und Lösungen finden.

    Es fließt kein Geld auf irgendeine Seite, ich arbeite und komme mit meinem Einkommen klar.


    Daher sehe ich hier ein kleines Fragezeichen….


  • Wie wäre es, Wenn er das Kindergeld für das bei ihm gemeldet der Kind bekommt und er für dieses eine Kind die Kosten trägt?

    Das zweite Kind, Was bei dir gemeldet ist, bleibt wie es ist und du trägst für dieses die Kosten.

    So als Gedanke…..

    Wenn, wie von der TE beschrieben, für die Berechnung der Übermittagsbetreuung, die Gehälter Neider Elternteile zu Grunde gelegt werden, kann ja nicht nur einer diese Beiträge bezahlen. Vor allem dann nicht, wenn der andere ET ein viel höheres Einkommen hat.

  • Ist doch gut - war nur ein erster Gedanke….


    aber „normal“ wird doch das Haushaltseinkommen bei so etwas herangezogen. Zumindest kenne ich das so. Also bei ihr gemeldet, ihr einkommen? Ich wurde niiiiiie mehr mit meinem Ex zusammen veranlagt. Ihr etwa?


    Nächster Punkt: wer hat welche Steuerklasse, wer kann die Kinderbetreuungskosten geltend machen usw.

    Also nicht so einfach wenn man das ganze weiterspinnt.