Drittes Entlastungspaket

  • 1. Wohngeldbezieher erhalten einen einmaligen Energiezuschuss.

    2. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde erweitert von zuletzt 680.000 auf ca. 2 Mio. Die Neuberechtigten müssen allerdings einen Antrag stellen.


    Näheres steht allgemeingültig ausführlicher im Threadverlauf. Ansonsten ist Wohngeld immer eine Einzelfallberechnung, abhängig vom Wohnort und den dort üblichen Vergleichsmieten neben dem Einkommen des Antragstellenden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich war im absoluten Weihnachtsstress mit der ganzen Familie hier bei uns zu Besuch, daher komme ich jetzt erst die Nachrichten zu lesen. Unsere Nachbarn haben sich ein Notstromaggregat zugelegt und wir haben im Keller einen Solar-Panel betriebenen Mini Speicher. Von dem wusste ich nicht aber bei Aufräumen ist mir dieses Paket in die Hände gefallen. Macht Sinn, mein Mann hat diese Szenarien gerne im Griff - er hat mir gegenüber aber nichts gesagt. Den habe ich jetzt mal herausgeholt und einmal aufgeladen. Siehe da, der Weihnachtsbaum lief einige Tage mit dem kleinen Kästchen. Aber das ist es dann auch. Wir hängen hier ebenfalls an einer Heizung, die ohne Strom für uns alle ausfallen würde (Reihenhäuser und MFH als WEG mit einer großen Heizungsanlage).

  • Aber stand nicht auch das erhöht werden soll?

    Statt 190 Euro bekommen einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter dann rund 370 Euro monatlich.

    Ich habe auch den gleichen Betrag wie sonst, denke aber, dass ev ab Ende Januar\Anfang Februar das Geld erhöht wird und ev. eine Rückzahlung kommt.


    Außerdem werden wohl neue Bescheide erstellt werden müssen, das dauert bei der Masse.

  • Ich habe auch den gleichen Betrag wie sonst, denke aber, dass ev ab Ende Januar\Anfang Februar das Geld erhöht wird und ev. eine Rückzahlung kommt.


    Außerdem werden wohl neue Bescheide erstellt werden müssen, das dauert bei der Masse.

    Falls sich das Wohngeld erhöht im Einzelfall, wird ein neuer Bescheid erteilt. Ohne einen Neubescheid wird es nicht zu einem höheren Zahlbetrag kommen, ist von auszugehen. Und sicherlich kommt es dann auch zu Nachzahlungen. (Also nicht wie beim Kindergeld: Erhöhter Zahlbetrag erfolgt automatisch ...) Wenn im Moment die ca. 1,4 Mio erwarteten Neuanträge bei den Wohngeldstellen der Gemeinden schon liegen, die vorher gut 600.000 mit ihrem Personal bearbeitet und verwaltet haben, kann man sich vorstellen, dass da ein gewisser Stau vorhanden ist. Zusatzpersonal ist zwar genehmigt - aber schlicht nicht auf dem Markt.


    Wie geschrieben, muss jeder Einzelfall geprüft werden, der zusätzlich noch ortsabhängig ist. Grob kann man aber mit dem Rechner der Bundesregierung arbeiten, der für 2023 gilt und sich hinter dem beigefügten Link verbirgt. Das ist vor allem für jeden interessant, der wissen will, ob er einen Erstantrag stellen sollte - also jetzt im Bereich der neuberechtigten Zahlungsempfänger liegen könnte: https://www.bmwsb.bund.de/Webs…rechner-2023-artikel.html

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, ich meinte auch, falls ein höheres Wohngeld bezahlt wird, muss erst ein neuer Bescheid erstellt werden. Lassen wir uns überraschen.


    Mir tun die Sachbearbeiter leid, die haben es bestimmt auch nicht leicht bei dem Mehraufwand. Bei uns sind Sie bislang sehr schnell mit Bescheiden gewesen, innerhalb von drei Wochen ergingen diese, da kann man nicht meckern.

  • Keine Ahnung, wie repräsentativ das ist - bei der hiesigen Wohngeldstelle steht auf der städtischen Website, dass das Personal aufgestockt wird (dauert) und dass eine neue Software zur Bearbeitung der vielen zusätzlichen Anträge angeschafft wird (dauert; bis April). Bis zu den Bescheiden dauert es dann entsprechend. Wird natürlich alles rückwirkend ab Antrag ausgezahlt. Bei Leuten, die schon Wohngeld erhalten, geschieht alles automatisch.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hat jemand eine Idee?

    Meine Nachbarin ist mit 3 Kindern alleinerziehend und lebt im ehelichen Eigentum.

    Der Ex ist von der Bildfläche verschwunden - sie zahlt die Raten - er steht aber noch im Darlehensvertrag.

    Kann man in der Konstellation Lastenzuschuss beantragen oder geht man davon aus das er 50% zahlt?

  • Wie lange ist der Vater denn schon verschwunden? - Ich kann mir vorstellen, dass ab einer gewissen Zeit und einer gewissen "Tiefe" des Verschwindenseins das anerkannt wird. Unterhalt zahlt er mutmaßlich auch nicht?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Doch, Unterhalt zahlt er - er ist auch nicht wirklich verschwunden - eher abgetaucht- interessiert sich nicht mehr für sein altes Leben, Kinder, Frau, Haus und läßt alles so laufen. So 3-4 Jahre ist er weg, die Scheidung steht auch noch aus…

  • Dann ist erst einmal Trennungsunterhalt dran. Bei der Lastenzuschussberechnung müsste das einfließen.

    Bekommen können AEs den schon.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hat jemand eine Idee?

    Meine Nachbarin ist mit 3 Kindern alleinerziehend und lebt im ehelichen Eigentum.

    Der Ex ist von der Bildfläche verschwunden - sie zahlt die Raten - er steht aber noch im Darlehensvertrag.

    Kann man in der Konstellation Lastenzuschuss beantragen oder geht man davon aus das er 50% zahlt?

    Ist er aus der Wohnung abgemeldet ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute/morgen über eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Danach sind im vergangenen Jahr Hartz-IV-Empfänger trotz Entlastungspaket unter die Existenzminimumsgrenze gesunken.

    Ein arbeitslose, alleinerziehende Person mit einem 10jährigen Kind büßte demnach aufs Jahr gerechnet 750 Euro ein trotz aller Entlastungszuschüsse, ein Paar mit zwei Teenagerkindern etwa 1600 Euro.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ab dem 1. März greift ja der Strompreisdeckel. Genau zu diesem Datum hat sie Eon meinen Arbeitspreis, trotz bestehendem Vertrag, mehr als verdoppelt. Gehts es noch anderen so und dürfen die das? Es soll doch auch Bestandteil des Gesetzes geworden sein, dass Konzerne solch enorme Erhöhungen gut begründen müssen. Aber wem gegenüber und wer Kontrolliert das?

  • Ab dem 1. März greift ja der Strompreisdeckel. Genau zu diesem Datum hat sie Eon meinen Arbeitspreis, trotz bestehendem Vertrag, mehr als verdoppelt. Gehts es noch anderen so und dürfen die das? Es soll doch auch Bestandteil des Gesetzes geworden sein, dass Konzerne solch enorme Erhöhungen gut begründen müssen. Aber wem gegenüber und wer Kontrolliert das?

    Den Brief habe ich heute auch bekommen. Würde mich auch interessieren, ob das so ok ist.

  • Wie begründet Eon denn die Erhöhung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ab dem 1. März greift ja der Strompreisdeckel. Genau zu diesem Datum hat sie Eon meinen Arbeitspreis, trotz bestehendem Vertrag, mehr als verdoppelt. Gehts es noch anderen so und dürfen die das? Es soll doch auch Bestandteil des Gesetzes geworden sein, dass Konzerne solch enorme Erhöhungen gut begründen müssen. Aber wem gegenüber und wer Kontrolliert das?

    Meine Mutter hat auch den Brief erhalten und ist not amused.