Alles anzeigenIch verstehe es trotzdem nicht.
Ich davon aus, daß die Berechnungsgrundlage die vom Gasanbieter vorgegebene Abschlagszahlung ist.
Die lag jetzt im September bei (Beispiel!) 50,- €.
Im Zuge der nicht geklärten Preissteigerungen hat der Gasanbieter die Abschläge erhöht um hohe Nachzahlungen seiner Kunden zu vermeiden.
Hier auf 100,- €.
Nach den Vorschlägen der Kommission übernimmt dann der Staat die Abschlagszahlung im Dezember in Höhe des Abschlages aus September?
Und die Differenz?
vg von overtherainbow
p.s.: der knappe Absatz zu "Hilfsfonds für soziale Dienstleister" macht jetzt auch nicht unbedingt Mut und zu den ganzen eingetragenen Vereinen die mit Ihrer Arbeit letztlich überlebenswichtig für die Gesellschaft sind habe ich gar nicht gefunden.
nee, da steht "der dem Abschlag zugrunde liegende Verbrauch".
Also richtet sich das mMn nicht nach dem Preis sondern nach dem Verbrauch, aufgrund dessen der Abschlag so angesetzt wurde.