Unterhalt nach Kinderbonus gekürzt worden

  • Ist Dir der Kinderbonus vom unterhaltspflichtigen Elternteil bei der Unterhaltsleistung Juli zur Hälfte in Abzug gebracht worden? 26

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Unterhalt gekürzt worden?


    Im Juli hat man ja 100 Euro pro Kind mit dem Kindergeld ausgezahlt bekommen. Kurz vorher hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, ob und wie das unterhaltstechnisch zu behandeln ist:

    „Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat [also im Juli 2022] abziehen.“

    Hat das in der Praxis jemand erlebt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Da mein Ex seit Jahren im außereuropäischen Ausland lebt und unser Sohn erwachsen ist, habe ich den Hunni eingestrichen bzw. mit anderen Zusatzleistungen an Sohn verrechnet (Minus für mich, ich mach da was falsch). Unterhalt zahlt Ex brav ans Kind direkt, damit hab ich nix mehr zu tun.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Meiner hat es wahrscheinlich verpennt. Das erste Mal wurden wir noch vom Beistand angeschrieben, dass der Unterhalt gekürzt werden kann , da hat er es gemacht. Meiner Meinung nach ist es gerecht, dass er nix davon bekommt, der die große Tochter seit Weihnachten nicht mehr dort war und die Kleine bis zu den Sommerferien dieses Jahr auch nur einmal über Ostern.

  • Gekümmert hat er sich nicht, Tahila. Laut BuFin wäre die Frage gewesen, ob er den Mindestunterhalt oder mehr zahlt. Dann hätte er den Unterhalt kürzen können. Nachträglich geht das jetzt aber nicht mehr. Er darf nicht - im September meinetwegen - den Unterhalt einfach kürzen.


    Natürlich könnte er eine Rückzahlung fordern - die man dann aber ablehnen kann, wenn das Geld ausgegeben wurde (wenn man ganz genau sein will und wie es auch bei Überzahlung von anderem Unterhalt gilt).

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Erhalte UHV und die Beistandschaft hat bei ihrer Forderung an KV eigenständig den Bonus abgezogen.

    Das darf die Beistandschaft, nimmt man die Aussage des BuFin ernst, nicht. Zahlt Ex nicht - und das tut er für den Juli ja anscheinend nicht, wenn Unterhaltsvorschuss bezogen wurde, hat er keinen Mindestunterhalt geleistet.

    Frag die Beistandschaft einfach mal, ob denn der Rückstand auch entsprechend den bisherigen gesetzlichen Vorgaben mit 5%, zuletzt 3% über dem Bundesbanksatz verzinst wird ... Da<s wird den Schuldner häufig erlassen, während hier die 50 Euro gleich in Abzug gebracht werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich kann nix auswählen und deshalb das Ergebnis nicht sehen. Es würde mich aber tatsächlich interessieren.

    Ist der Button "Zur Auswahl" sichtbar und funktioniert nicht? Oder kommst du nach dem Anklicken in den Abstimmungsbereich, kannst aber dort nichts anklicken?


    Ergebnis



    Ist Dir der Kinderbonus vom unterhaltspflichtigen Elternteil bei der Unterhaltsleistung Juli zur Hälfte in Abzug gebracht worden? 12


    1. Nein, mir wurde unverändert die gleiche Unterhaltssumme überwiesen. (5) 42%
    2. Der andere Elternteil wird "seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind" im Sinne des Bundesfinanzministeriums nicht gerecht und darf deshalb den Unterhalt nicht kürzen. (4) 33%
    3. Ja, mir wurde die Hälfte des Kinderbonus abgezogen. (1) 8%
    4. Der andere Elternteil hat unberechtigt den Unterhalt gekürzt. (1) 8%
    5. Upps. Ich habe das alles noch gar nicht kontrolliert. (1) 8%
    6. Ex hat angekündigt, die 50 Euro noch in Abzug zu bringen. (0) 0%

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein, kein technisches Problem. Es gibt keine Antwort, die meine Konstellation abdeckt.


    In Fällen wo kein Unterhalt fließt, kann auch nix abgegzogen werden;).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das wäre, wenn Du UV beziehst, die Antwort: Der andere Elternteil wird "seiner Verantwortung ..." nicht gerecht und darf ... deshalb nicht kürzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lach, ich hätte im erklärenden Satz den UV weglassen sollen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Unser KV hat - entgegen meiner Vermutung - den Unterhalt nicht gekürzt. Er konnte es sich aber nicht nehmen lassen mir eine erklärende Mail zu schreiben im Sinne von Anerkennung für meine Leistungen. Aha.

    Um wohl sicherzugehen, dass ich es auch lese hat er es an meine Dienstaddy verschickt. Mannometer und um mich so richtig auf die Palme zu bekommen nicht an meine personalisierte Addy, sondern an unsere Infomailadresse der Kita . Ehrlich, kann sich jemand vorstellen wie peinlich das ist? 🤬😈Nach all den Jahren schafft er es echt immer noch, dass ich auf die Palme springe und ich Depp tu das auch noch. Ohm.

  • Wie wird sich das denn wohl mit den Ankündigungen aus dem neuen Entlastungspaket verhalten ? Das Kindergeld mindert den Zahlbetrag und der erhöhte Harz4 Betrag wird vermutlich den Eigenbedarf und den Kindesunterhalt erhöhen, so dass unterm Strich nicht so viel übrig bleibt, oder?

  • In den Grenzbereichen der "Nicht-Leistungsfähigkeit" des Unterhaltspflichtigen sind so Sachen oft eine rote oder eine schwarze "Nullnummer".

    Liebe Grüße



    Bap



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