Umzug aufs Land

  • Hallo ihr Lieben,


    wahrscheinlich gibt es das Thema schon zu Hauf allerdings möchte ich nicht eure Erfahrungen und Meinungen missen.

    Kurz: gemeinsames Sorgerecht, leider hochstrittige Elternebene (18 Verhandlungen in 3 Jahren) gemeinsame Tochter (6 Jahre alt) wird nächstes Jahr 23/24 eingeschult.


    Aktuell wohnen wir in einer Großstadt und ich möchte gern in den speckmantel ziehen. Nun bietet sich dazu die Gelegenheit.


    Die Tochter würde wie gewohnt auch noch weiter in den aktuellen Kiga gehen (ist von meinem Arbeitgeber) aber spätestens zur Einschulung dann im Dorf, was den Umgang zum Vater beeinträchtigen wird (aktuell jede 2 wochenende Do-Mo)


    ich finde die Vorstellung attraktiv in einer idyllischen familiensiedlung (4 Parteien in doppelhaushäflten) alle Kinder im Alter meiner Tochter somit gleiche Grundschule usw zu ermöglichen.

    Unsere aktuelle wohnsituation ist auch nicht zu bemeckern, allerdings ist hier freies Spielen im Grünen schlicht nicht möglich. In der Großstadt ist es eben ein wenig anders.


    ich habe auch meine Kindheit auf dem Land verbringen dürfen und fand das spitze.
    selbstverständlich kann ich auch verstehen das persönliche Ansichten des KV dagegen sprechen.

    Nun meine Frage, was kann man anbieten zum Ausgleich (Ferien sind bereits hälftig aufgeteilt) außer Fahrtkosten?

    Aus meiner Erfahrung heraus, wie geht das Gericht mit sowas um?

    Sind 40 Kilometer „zumutbar“?


    danke für eure Beiträge. <3

  • Hallo Erdbeerstulle,

    aus eigener Erfahrung weiß ich, d. gute Hausgemeinschaften durch Umzug sich schnell auflösen können.

    Und die Anzahl der dort wohnenden Kindern nicht unbedingt auch mit der Anzahl der neuen Freundschaften gleichzusetzen sind.

    Ich würde abwägen, ob mir Kosten für Umzug, das Kind aus gewohnten Umfeld zu nehnen, erneuter Streit mit KV , selbst neue Kontakte knüpfen und ein neuer Arbeitsweg es mir Wert sind.

  • Hallo Erdbeerstulle, letztlich kannst du ganz individuell schauen, was du anbieten kannst. Vielleicht zu den hälftigen Ferien noch die verlängerten WE, die übers Schuljahr anfallen? Statt Fahrtkosten zu übernehmen, wäre es deine Aufgabe das Kind zum KV zu bringen und wieder abzuholen, da du die Entfernung geschaffen hast.

    Würde das Kind denn auch bei Schulstart weiterhin regelmäßig unter der Woche beim KV sein?


    Für junge Kinder ist das Leben auf dem Dorf schön. Sie können sich relativ frei bewegen und in der Regel findet man immer irgendwo jemanden zum spielen. Für ältere Kinder/ Jugendliche ist das Landleben oft weniger schön, da ist dann die Stadt meist wieder attraktiver, vor allem dann, wenn es auf dem Land keinen guten öffentlichen Nahverkehr gibt und die Kinder ständig darauf angewiesen sind, dass Eltern sie fahren müssen -was für Eltern natürlich auch lästig ist.

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht haben Eltern alle "wesentlichen" Entscheidungen einvernehmlich zu treffen. Darunter fällt der "Aufenthalt" (Wohnort) und auch die Schule. Ist keine einvernehmliche Einigung zu erzielen, muss ggfls. geklagt werden. Wer da "obsiegt", liegt an den Argumenten und ist schwierig einzuschätzen. Ein nachvollziehbar begründeter Umzug, der sich auf 40 Kilometer Entfernung beschränkt und den Fahrzeitaufwand für eine Strecke nicht über 1.15 Std. bringt, wird in der Regel als zumutbar für den Umgangselternteil angesehen. Die damit verknüpfte Schulwahl der womöglich sogar "Regelschule" vor Ort (zur Schulwahl hat jedes Bundesland eigene Gesetze) auch (streitfaehig sind Privatschulen oder Schulen mit speziellen pädagogischen Konzepten wie zB "Montessori").

    Dass durch Einschulung das Umgangskonzept überdacht und ggfls. neu geregelt werden muss, ist jetzt keine Besonderheit. Bestimmte Vereinbarungen können nicht von 0 - 18 funktionieren.


    Was als "Ausgleich" angeboten wird, könnte man vielleicht umkehren und den Vater um Vorstellungen bitten. Wobei ja die Umgangszeit bestehen bleiben könnte. Der Vater muss dann halt nur zumutbare Zeit investieren, um am (Schul)Leben des Kindes teilnehmen zu können. Halt seine Entscheidung. Und auch, ob er Alternativen hat.

    Mit und für Kids unterwegs zu sein, erhöht sich zeitlich stark, je älter die werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • ich finde die Vorstellung attraktiv in einer idyllischen familiensiedlung (4 Parteien in doppelhaushäflten) alle Kinder im Alter meiner Tochter somit gleiche Grundschule usw zu ermöglichen.

    Wie siehts denn nach der Grundschule aus, muss eure Tochter dann pendeln oder hat das ausgewählte Dorf weiterführende Schulen? Würde ich in die Überlegungen mit einbeziehen.


    Was du dem Vater anbieten kannst: du bringst und holst eure Tochter zum/vom Umgang, du schaffst ja auch die Entfernung.


    Ich wünsche dir, dass im Fall eines Umzuges die Realität dann auch deiner Vorstellung entspricht und es tatsächlich so idyllisch ist, der Schein trügt ja leider häufig.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Meine aktuelle Wohnung würde in der Familie bestehen bleiben, sprich wenn etwas nicht klappt (ich werde ja auch weiter in der Großstadt arbeiten) ist es bis zum Schuleintritt ohne viel hick Hack händelbar.

    Davon gehe ich allerdings nicht aus, dennoch möchte ich aus meinen Ängsten heraus nicht alles aufgeben.


    zum Haus auf den Dorf, es ist im sbahn netz integriert. Grundschule und Realschule sind im Dorf, Gymnasium wäre ggf im Nachbarort.

    Mittagsbetreuung sowie Hort sind vorhanden und haben auch noch Plätze.

    Ich finde es schön, wenn die Kinder gemeinsam in die Schule gehen können (Fußweg 10 min). Ich bekomme es gut koordiniert auch mit HO und mein Partner wird selbstverständlich auch da unterstützen wo er kann.


    Unsere Haus Nachbarn sind sogar Lehrer, was ich pauschal auch positiv sehe.

    Klar sind Kinder nicht gleich Freunde, allerdings ist dieses Freiheitsgefühl in einer dorfgemeinde ein anderes.
    wenn sie als Teenager Lust hat in die Großstadt zu düsen braucht sie ca. 20-30 min mit der sbahn und muss nicht zwingend gefahren werden.


    ob es mir das wert ist, ja. Dennoch würde ich gern auf gerichtliche Auseinandersetzung verzichten und kann in diesem Punkt natürlich auch eine ggf Abwehr Haltung des KV verstehen.

  • Ich sehe schon auch das der Wunsch nach Veränderung bei mir entspringt der natürlich der Tochter zu gute kommen kann aber nicht muss.
    Ein nachvollziehbar begründeter Umzug allein auf Sicht auf das Kindeswohl wird wahrscheinlich schwer werden - wiederum halte ich 40 Kilometer nicht für eine unüberwindbare Distanz. Dennoch eben eine Distanz die Veränderungen mit sich bringen wird, was den Umgang betrifft.


    Für ihren schuleintritt wünsche ich mir eben das sie diesen in einer Gemeinschaft hat im besten Fall mit Kindern die auch in ihrem nahen Umfeld wohnen und mit denen sie auch ihre Freizeit verbringen kann. Das Dorfleben hat aus meiner Perspektive viel gutes - muss aber nicht jedermanns Perspektive sein.

    Auch wie erwähnt würden wir mit meinem Partner zusammenziehen. Das vereinfacht vieles für mich, für die Tochter bzw. dem kindeswohl aber eher irrelevant.

  • Familiärer Zusammenzug ist fürs Kindeswohl bzw. bei streitigen Entscheidungen von absolut hoher Relevanz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Relevanz heißt nicht, dass es positiv bewertet werden muss.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Volleys Satz sagt nur aus, dass familiäre Änderungen als wichtige zu betrachtende Komponente einzubeziehen sind. Eine Bewertung liegt dabei nicht vor.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Erdbeerstulle,


    unterm Strich, also egal was vor Gericht dabei raus kommt, wie schön Deine Argumente sind, was sicherlich auch ich mir für mein Kind wünschen würde und so weiter und sofort...

    Meine Erfahrung ist (ich weiß ich wiederhole mich):

    Jede Entfernung die ein Grundschulkind nicht alleine bewältigen kann, ist eher suboptimal.

    Wenn ihr euch dazu als Eltern auch noch nicht versteht, macht es das für Euer Kind nicht besser. Aus Sicht des anderen Elternteils, stellst Du Deine Bedürfnisse über die Eures Kindes.

    Wie hat denn Umgang jetzt seit der Kur statt gefunden?

    Also wie kommt das Kind zum Vater und umgekehrt, wie häufig, etc.


    Und nicht falsch verstehen, wenn Du für Dich der Meinung bist, dass Du für Dich diesen Weg gehen musst, dann wirst Du das sowieso tun.

    Das die geschaffene Entfernung und der andere Sozialraum auch Vorteile für Euer Kind bringt, wird wohl niemand abstreiten, aber ich denke man sollte dann schon so ehrlich sein und dazu stehen, dass es in erster Linie um Dich und Deine Bedürfnisse geht.


    vg von overtherainbow

  • Naja es geht schon auch um die Vergrößerung der Räumlichkeiten, wie gesagt wir wohnen jetzt auch nicht schlecht sind aber in 2 min Fußweg an einem Bahnhof integriert - dieser hat ein sagen wir mal so „außergewöhnliches Publikum“ die Tochter wird selbstständiger und allein vor die Türe kann ich sie hier nicht lassen.
    Das geht definitiv auf dem Land in einer Gemeinde besser.


    200m vom Haus ist ein Badesee wo sich alle Kids treffen.

    Und viel spricht eben dafür, ich habe unsere Tochter 5 Jahre „allein“ gewuppt dabei nicht mal richtig ein Familienleben kennengelernt. Mir geht mein Herz auf wenn ich mit meinem Partner und Tochter gemeinsam Zeit verbringe. Auch für die Tochter ist es toll einen „Bonus“Papa zu haben, da wie ich feststelle der männliche Umgang manchmal ein anderer entspannter ist.
    Sie hat ihren Papa den liebt sie auch und ich möchte da auch keine Unruhe reinbringen.

    Das wäre das erste mal das ich vor Gericht beantragen muss - allein damit fühle ich mich unwohl und kenne die Position auch nicht mal der „Auftraggeber“ zu sein.


    Wir sind allen Veränderungen gegenüber zurückhaltend, allerdings geht das Leben ja auch weiter da gehören Veränderungen dazu. In „normalen“ Familien kommt sowas ja auch vor Umzug Berufswechsel was auch immer.

    Nur wie reagiert ein Gericht auf sowas? Es ist nicht München - Hamburg. Kann im worst case wirklich der Umzug „verboten“ werden?

  • Das es da um mich und den Wunsch nach Veränderung geht, klar hatte ich schon geschrieben. Unserer Tochter ist es erstmal am liebsten alles so zulassen, sie weiß auch noch nichts vom Haus. Wir haben es besichtigt, sie fand es auch sehr schön und hat gleich im Kinderzimmer gespielt.


    mein Partner würde Ende September im Haus einziehen, ich würde mit der Tochter „schleichend“ erst im Frühjahr fest einziehen wollen. Also erst die Wochenenden dort verbringen und step by step das ganze auch erhöhen. Und selbstverständlich wird darüber auch mit ihr geredet. Das hatten würden wir gern Anfang September machen.

    Damit der Übergang sanft ist. Von Frühjahr bis Schule so in meiner Vorstellung könnten sich dann die Freundschaften intensivieren bis zur Schule.


    Es gibt zwischen dem Vater und mir keine persönlichen Übergaben diese werden über den Kiga abgewickelt. Die ein oder andere Übergabe in den Ferien wird schon mal persönlich gemacht, aber ist nicht die Gewohnheit. Auch sonst ist der Kontakt ein Minimum aber zumindest seit 4-5 Monaten ohne besondere Vorkommnisse und ruhig. Er wohnt aktuell soweit ich weiß 6 Kilometer von uns entfernt.

  • Erdbeerstulle

    Hat den Titel des Themas von „Umzug ca. 40 Kilometer“ zu „Umzug aufs Land“ geändert.
  • Und viel spricht eben dafür, ich habe unsere Tochter 5 Jahre „allein“ gewuppt dabei nicht mal richtig ein Familienleben kennengelernt. Mir geht mein Herz auf wenn ich mit meinem Partner und Tochter gemeinsam Zeit verbringe. Auch für die Tochter ist es toll einen „Bonus“Papa zu haben, da wie ich feststelle der männliche Umgang manchmal ein anderer entspannter ist.

    ja, ich fürchte nur - der Vater des Kindes könnte es anders sehen - oft sind neue Männer im Leben der Töchter eher ein rotes Tuch...


    40 km können viel sein oder auch wenig - von Hamburg Nord nach Süd eine Challenge von Kassel nach Paderborn vielleicht 15-20 Minuten Autobahn...

  • ja, ich fürchte nur - der Vater des Kindes könnte es anders sehen - oft sind neue Männer im Leben der Töchter eher ein rotes Tuch...


    40 km können viel sein oder auch wenig - von Hamburg Nord nach Süd eine Challenge von Kassel nach Paderborn vielleicht 15-20 Minuten Autobahn...

    ja richtig, im best Case ist man in ca. 30-40 min am Haus.

    Was nicht heißt das in einer Großstadt nicht ebenfalls 15 Kilometer 30-40 Minuten beanspruchen können.


    Es steht außer Frage das sich für den Vater eine andere Situation ergeben wird, entweder mit dem holen und bringen und gleichzeitig wenn sie in der Schule ist mit dem Umgang.

    Aus meiner Erfahrung heraus nimmt er außergerichtlich nichts an. Deswegen wie kann das Gericht bei sowas entscheiden?


    ich hätte kein Problem mit Unterhaltskürzung, ob ich die Tochter jetzt zu jedem Umgang abholen und fahren kann ist fraglich, ich arbeite auch Vollzeit. Im worst Case muss ich hierfür Lösungen finden, möchte mich innerlich nur auf die Themen einstimmen um schon mal konkrete Vorschläge geben zu können.
    die Idee mit verlängerten we‘s finde ich auch ganz vernünftig. Kompensieren würde es denn Donnerstag allerdings nicht wenn sie in der Schule ist.

  • Gibt es eine gerichtlich festgeschriebene Umgangsregelung, dann ist die erst einmal einzuhalten. Zumal sich die Regelung ja eindeutig auch für die Zukunft positioniert hat, wenn bereits die Umgangsregelung für die Schulferien festgelegt worden ist. Passt sie nach meinem Empfinden nicht mehr, dann muss gegen diese Regelung geklagt werden. Wobei hier ja sich erst einmal die Frage stellt, warum die Umgangsregelung nicht mehr gelten soll.

    Lebt der Vater jetzt bereits 6 Kilometer entfernt, dann ist die "Regelgrundschule" am derzeitigen Wohnort der Mutter sicherlich nicht "fußläufig" fürs Kind erreichbar und die ersten Jahre auch nicht "allein", sondern nur in elterlicher Begleitung.



    Ein Umzug von Erdbeerstulle verlängert also nur die Zeit, die für die Begleitung aufgebracht werden muss, ist aber nicht der grundsätzliche Auslöser dafür, dass das Kind vom Wohnsitz des Umgangselternteils nicht wie üblich "zu Fuß" zur Schule kann. Längere Fahrzeiten im Rahmen bis zu 1:15 Std. sind zwar zugegeben aufwändig, aber in der Regel von den Gerichten als zumutbar definiert worden.

    Was halt tatsächlich nicht geht beim Stand der beschriebenen Situation, ist das Aufkündigen der gerichtlich festgelegten Umgangszeiten mit der Begründung: "Ist ein bisschen ungünstig jetzt auf dem Dorf". Ggfls. muss hier eine Lösung gefunden werden, die auch ein höheres Zeitengagement für Erdbeerstulle bedeuten würde - also Übernahme von Fahrten etc.


    Wasser im Wein des dörflichen Idylls ist auch, dass das Kind alle 14 Tage weg aus dem Dorf beim Vater ist. Kommt es also zur dörflichen Integration mit Festen, Veranstaltungen, Unternehmungen, Kindergeburtstagen "am Wochenende", besteht eine 50prozentige Wahrscheinlichkeit, dass das kind nicht daran teilnehmen kann. Denn ob man den Vater zwingen kann, sich am Leben und Weben des Kindes zu beteiligen, bzw. zu ermöglichen, ist bei vielen dieser Veranstaltungen zumindest fragwürdig.


    Lösbar ist das dem Augenschein nach alles, wenn die Eltern auf einer Sachebene die Angelegenheit besprechen könnten. Die nicht gerade geringe Zahl der bereits erfolgten Gerichtsanrufungen deutet jedoch darauf hin, dass einvernehmliche Lösungen in der Vergangenheit nicht immer erfolgt sind. Positiv gesehen besteht also viel Potential, das zu verbessern.


    Kommt es in dieser Sache jedoch zum gerichtlichen Entscheid, liegt viel daran, wie beide Parteien jeweils argumentieren. Ein "juristischer Selbstläufer" ist weder die (natürlich nur vage beschriebene) väterliche Situation noch die mütterliche. Also Ende offen und ein Klassiker für einen gerichtlichen Beschluss, der in der Praxis für beide Seiten problematisch wird. (Ein weiterer Grund, sich einvernehmlich zu einigen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.