Unterhalt ab 18J/Fragebogen

  • Hallo zusammen,

    es steht eine Neuberechnung an, wir Eltern sind jetzt beide unterhaltspflichtig. Bin da ziemlich unwissend, lief alles über die Beistandschaft des JA. Bin gerade dabei, den Fragebogen auszufüllen...

    Dort wird u.a. nach "Sonstiges Vermögen" gefragt: Was zählt dazu, Pkw?

    Wenn ich jetzt sehr vermögend wäre

    - kann es dann sein, dass der Vater GAR nichts zahlen muss? also reduziert sich sein Anteil nach meinem Vermögen? Bzw., dass unser Sohn GAR keinen Anspruch mehr hat?

    - mühsam Erspartes (für Studium später), wird angerechnet?


    Überlege, ob ich einen RA aufsuche - als Beratung. Ich will Nichts falsch machen, aber auch durch Unwissen glänzen.

    Danke Euch,

    liebe Grüße!

  • Kindesunterhalt muss aus dem Einkommen gezahlt werden und nicht aus dem Vermögen.

    Ich würde die letzten 12 Gehaltsabrechungen einreichen.

    Du hast einen Selbstbehalt von 1160 Euro - dein Ex auch - jeweils vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen.

    Anschließen wird das Einkommen der Elternteile zueinander ins Verhältnis gesetzt und der zu zahlende Anteil ermittelt.


    Hier ist eine schöne Beispielrechnung click - wenn du das dreifache wie er (netto) hast - könnte es sein, das er nichts mehr zahlen müßte

  • Zugriff auf Vermögen für Barunterhalt bei volljährigen Kindern ist nur in grossen Ausnahmefällen moeglich. Aber er ist möglich. Zum Beispiel dann, wenn ein Elternteil sein Leben auf einem Recht hohen Level aus (Bar)Vermögen bestreitet, aber nur geringe (Zins)Einnahmen hat.

    Hier setzen die OLG in der Einzelfalluntersuchung hohe Freibeträge an. Ein normales Auto, dass du zur Alltagsbewältigung brauchst, kann dafuer nicht verwertet werden. Auch nicht dein privater Immobilienbesitz in der Selbstnutzung. (Jedoch deine Sammlung von 50 Oldtimern und die Immobilienstraßenzüge, die du in München, Berlin und Hamburg am Elbufer besitzt.)


    Aus dem Handgelenk sage ich Mal: Wenn du oder Ex nicht zu denen gehören, die längst einen Anwalt als Vermögensverwalter beschäftigen, Kind " mühsam Erspartes" nur hat, brauchst du keinen Anwalt zu beauftragen. Der kostet mehr (im Schnitt einen Jahresunterhalt), als er einspielt.


    Wenn beim Kind später in der Studienzeit größere Mengen Erspartes vorliegen, dann wird davon jedoch Bafög gekürzt. Da sind die Grenzwerte (die gerade allerdings deutlich erhöht werden) für "normal Sterbliche" eher zu erreichen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo Lena und Volleybap,

    danke für Eure Rückmeldung, den Link.


    Also unser Kind hat gar kein Selbst-Erspartes. ICH habe immer zurückgelegt, weil ich ja nie wusste, wie u ob der Vater zahlen will/kann.

    Und mein Vater hatte mir etwas vererbt, d.h. knapp 5-stellig. Das ist aber mein Notgeld für zB meine Mutter, die gerade ins Heim ziehen muss.

    Ich weiß nicht, ob ich das als Vermögen dort angeben muss - mein Umfeld meint, nein. Weil der KU ja nach EINKOMMEN berechnet wird und das Ersparte dann als meine Altersvorsorge gelten kann. Hach, ich weiß nicht, wie ich es sagen soll.


    Aktuell beziehe ich Krankengeld, wird auch noch so bleiben leider. Das habe ich dem JA schon telefonisch mitgeteilt.

    LG

  • Angeben solltest du das knapp fünfstellige Erbe. Du bist damit eh noch gut im Bereich Schonvermögen. (Altersvorsorge ist es nur, wenn es entsprechend gesichert und angelegt ist.)

    Liebe Grüße



    Bap



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